Benutzer:Larix15/Eidgenössische Volksinitiative „Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)“

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Die Eidgenössische Volksinitiative „Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)“ ist eine Volksinitiative von verschiedenen Schweizer Umweltorganisationen, welche das Bauen im Nichtbaugebiet deutlich restriktiver regeln und so die Verbaung von Naturland bremsen will. Insbesondere soll die Anzahl von Bauten ausserhalb der Bauzonen nicht mehr zunehmen und bestehende Bauten sollen nicht mehr vergössert oder umgenutzt werden dürfen. Die Initiative wurde am 8. September 2020 eingereicht, zusammen mit der Biodiversitätsinitiative desselben Trägervereins.

Zustandekommen

Ein zu diesem Zweck gegründeter Trägerverein bestehend aus diversen Schweizer Umweltorganisationen, unter anderem aus Pro Natura, BirdLife Schweiz, dem Schweizer Heimatschutz und der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, lancierte die Landschaftsinitiative im März 2019 zusammen mit der Biodiversitätsinitiative.[1] Am 8. September 2020 wurde sie mit 105’234 gesammelten Unterschriften bei der Bundekanzlei eingereicht.[2]

Hintergrund

Der Landschaftsinitiative ist eine Reaktion auf die zunehmende Verbauung von Naturland in der Schweiz, insbesondere in sogenannten Nichtbaugebieten, in denen eigentlich grundsätzlich nicht gebaut werden darf. Ihr gehen ähnliche Anliegen und Vorstösse voraus, insbesondere zwei Volksinitiativen mit ähnlichen Zielen, die von den Initianten der Landschaftsinitiative ebenfalls unterstützt worden waren.

Ausgangslage

In der Schweiz gab es 2017 rund 230'000 Hektaren Bauzonen, was gut 5% der Gesamtfläche entspricht. Ausserhalb dieser Bauzonen darf grundsätzlich nicht gebaut werden. Allerdings wurden im Laufe der Jahre immer mehr Ausnahmeregelungen erlassen, die diesen Trennungsgrundsatz aufweichen. Ein knapper Viertel aller Schweizer Gebäude liegt ausserhalb von Bauzonen im Nichtbaugebiet, wobei allerdings eine Mehrheit davon noch gebaut wurde, bevor die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet 1972 in Kraft trat. Zwar lebte in diesen Gebäuden 2017 nur 5 Prozent der gesamten Schweizer Bevölkerung. Allerdings nimmt ihre Zahl stetig zu.[3][4]

Frühere Volksinitiativen

Um gegen die Zersiedelung in den Nichtbaugebieten vorzugehen, wurden unter anderem die Landschaftsinitiative von 2007, welche ihren Kurznamen mit der neueren Landschaftsinitiave von 2019 teilt, und die Zersiedelungsinitiative lanciert.

Landschaftsinitiative von 2007 und Revision des Raumplanungsgesetzes

Im Juli 2007 lancierte die grüne Partei zusammen mit diversen Umweltorganisationen die Eidgenössische Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)», welche ebenfalls unter dem Kurznamen Landschaftsinitiative bekannt war. Zu den Initianten der älteren Landschaftsinitiative von 2007 gehörten auch sämtliche oben genannten Initianten der neueren Landschaftsinitiative von 2019.

Die Landschaftsinitiative von 2007 forderte einen haushälterischeren Umgang mit Boden, eine klare Trennung von Baugebieten und Nichtbaugebieten und dass die Gesamtfläche der Baugebiete während 20 Jahren nicht erhöht werden darf. Der Bundesrat betrachtete insbesondere letzterers als problematisch und lehnte die Initiative ab. Stattdessen schlug er als indirekten Gegenvorschlag die Revision des Raumplanungsgesetzes vor. Die Initianten zogen in der Folge die Initiative zugunsten der Revision zurück. Diese wurde 2013 in einer Volksabstimmung angenommen. Sie sieht unter anderem vor, dass Bauzonen höchsten noch dem Bedarf für die nächsten 15 Jahre entsprechen dürfen.

Zersiedelungsinitiative

Da Umweltorganisationen die Umsetzung der Revision des Raumplanungsgesetzes als ungenügend betrachteten, lancierten sie die Zersiedelungsinitiative, welche im Februar 2019 zur Abstimmung kam. Sie forderte, dass die bestehende Siedlungsfläche eingefroren wird. Sie wurde vom Volk abgelehnt, womit der bisherige Zustand erhalten blieb.

Lancierung der Landschaftsinitiative

Die Landschaftsinitiative von 2019 wurde einen Monat nach der Niederlage der Zersiedelungsinitiative lanciert, um mit einem leicht verschobenen Fokus weiter gegen die Verbaung zu kämpfen und den Druck auf die parlamentarische Debatte aufrechtzuerhalten.[5]

Ziel

Die Landschaftsinitiative fordert, dass ausserhalb der Bauzonen restriktive Regeln für das Bauen gelten. Insbesondere soll die Zahl der Gebäude im Nichtbaugebiet nicht zunehmen und die Ummnutzung landwirtschaftlicher Bauten verhindert werden. Neubauten ausserhalb der Bauzonen sollen zudem nur erlaubt sein, wenn sie für die Landwirtschaft nötig oder aus einem gewichtigen Grund standortgebunden sind.[6]

Wortlaut

Die Initiative hat folgenden Wortlaut:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 75c Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet

1 Bund und Kantone stellen die Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet sicher.

2 Sie sorgen dafür, dass im Nichtbaugebiet die Zahl der Gebäude und die von ihnen beanspruchte Fläche nicht zunehmen. Insbesondere gelten die folgenden Grundsätze:

a. Neue Bauten und Anlagen müssen nötig für die Landwirtschaft sein oder aus anderen gewichtigen Gründen standortgebunden sein.

b. Landwirtschaftliche Ökonomiebauten dürfen nicht zu Wohnzwecken umgenutzt werden.

c. Zweckänderungen von Bauten zu landwirtschaftsfremden gewerblichen Nutzungen sind nicht zulässig.

3 Bestehende nicht landwirtschaftlich genutzte Bauten im Nichtbaugebiet dürfen nicht wesentlich vergrössert werden. Ihr Ersatz durch Neubauten ist nur zulässig, wenn sie durch höhere Gewalt zerstört worden sind.

4 Ausnahmen von Absatz 2 Buchstaben b und c sind zulässig, wenn dies der Erhaltung schutzwürdiger Bauten und deren Umgebung dient. Ausnahmen von Absatz 3 sind zulässig, wenn dies zu einer wesentlichen Verbesserung der örtlichen Gesamtsituation bezüglich Natur, Landschaft und Baukultur führt.

5 Das Gesetz regelt die Berichterstattung der Kantone über den Vollzug der Bestimmungen dieses Artikels.[6]

Einzelnachweise

  1. Über uns. Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» (Trägerverein der Initiative), abgerufen am 10. September 2020.
  2. Zwei Volksinitiativen eingereicht. Zentralplus, 8. September 2020, abgerufen am 10. September 2020.
  3. Bauzonen. Bundesamt für Raumentwicklung ARE, abgerufen am 10. September 2020.
  4. Bauen ausserhalb der Bauzonen. EspaceSuisse, abgerufen am 10. September 2020.
  5. Christof Forster: Umweltverbände wollen mit Landschaftsinitiative den Druck auf das Parlament erhöhen. Neue Zürcher Zeitung, 26. März 2019, abgerufen am 10. September 2020.
  6. a b Eidgenössische Volksinitiative 'Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)' (Initiative im Wortlaut). Schweizerische Bundeskanzlei, abgerufen am 10. September 2020.

Kategorie:Eidgenössische Volksinitiative Kategorie:Politik Kategorie:Umweltpolitik (Schweiz)