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Das „Gesetz zur kommunalen Neugliederung des Raumes Bonn (Bonn-Gesetz)“ vom 10. Juni 1969 beinhaltet die Gebietsreform in der Region Bonn auf der kommunalen Ebene. Im Vorgriff auf die Auflösung der Ämterverfassung in Nordrhein-Westfalen wurden aus 45 Gemeinden des Siegkreises 13 neue gebildet. Der Landkreis Bonn wurde aufgelöst und in den Siegkreis eingegliedert, der gleichzeitig in Rhein-Sieg-Kreis umbenannt wurde. Im Zentrum dieses neuen Kreises wurde die kreisfreie Stadt Bonn um Bad Godesberg, Beuel und Teile des aufgelösten Amtes Duisdorf vergrößert.
Das Gesetz trat am 1. Juli 1969 in Kraft und bildete den Auftakt der sich über sechs Jahre ersteckenden Neugliederung der Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen. Dabei wurden die Bedürfnisse des Raum Bonns als Hauptstadtregion in besonderer Weise berücksichtigt.
Kurzbeschreibung
1. Abschnitt | Kreisfreie Stadt Bonn |
§ 1 | Zusammenschluss von Beuel, Bonn, Bad Godesberg, Buschdorf, Duisdorf, Ippendorf, Lengsdorf, Lessenich, Röttgen, Holzlar und Oberkassel zur neuen Stadt Bonn |
2. Abschnitt | Landkreis Bonn |
§ 2 | Eingliederung von Hersel und Sechtem in die Gemeinde Bornheim |
§ 3 | Zusammenschluss des Amts Ludendorf mit Buschhoven, Essig, Heimerzheim, Ludendorf, Miel, Morenhoven, Odendorf und Ollheim sowie Straßfeld zur neuen Gemeinde Swisttal |
§ 4 | Eingliederung von Gielsdorf, Impekoven, Oedekoven und Witterschlick in die Gemeinde Alfter |
§ 5 | Eingliederung des Amts Rheinbach-Land mit Flerzheim, Hilberath, Neukirchen, Niederdrees, Oberdrees, Queckenberg, Ramershoven, Todenfeld und Wormersdorf in die Stadt Rheinbach |
§ 6 | Eingliederung von Altendorf, Ersdorf, Lüftelberg und Merl des Amts Meckenheim in die Stadt Meckenheim |
§ 7 | Zusammenschluss des Amts Villip mit Berkum, Gimmersdorf, Holzem, Ließem, Niederbachem, Oberbachem, Pech, Villip, Werthhoven und Züllighoven sowie Adendorf, Arzdorf und Fritzdorf des Amts Meckenheim zur neuen Gemeinde Wachtberg |
3. Abschnitt | Siegkreis |
§ 8 | Zusammenschluss des Amts Niederkassel mit Lülsdorf, Mondorf, Niederkassel, Stockem, Rheidt und Uckendorf zur neuen Gemeinde Niederkassel |
§ 9 | Eingliederung von Sieglar und Altenrath in die Stadt Troisdorf |
§ 10 | Zusammenschluss von Buisdorf, Hangelar, Meindorf, Menden (Rheinland), Niederpleis und Mülldorf zur neuen Gemeinde Sankt Augustin |
§ 11 | Eingliederung von Ittenbach, Heisterbacherrott, Niederdollendorf, Oberdollendorf, Oberpleis und Stieldorf in die Stadt Königswinter |
§ 12 | Eingliederung von Aegidienberg aus dem Amt Königswinter-Land in die Stadt Bad Honnef |
§ 13 | Eingliederung von Breid, Halberg, Inger, Scheiderhöhe und Wahlscheid in die Gemeinde Lohmar |
§ 14 | Zusammenschluss von Neunkirchen und Seelscheid zur neuen Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid |
§ 15 | Eingliederung von Flurstücken in die Stadt Siegburg |
§ 16 | Eingliederung von Lauthausen und Uckerath in die Gemeinde Hennef (Sieg) |
§ 17 | Eingliederung von Flurstücken in die Gemeinde Eitorf |
§ 18 | Eingliederung von Winterscheid aus dem Amt Ruppichteroth in die Gemeinde Ruppichteroth |
§ 19 | Zusammenschluss von Dattenfeld, Herchen und Rosbach zur neuen Gemeinde Windeck |
4. Abschnitt | Rhein-Sieg-Kreis |
§ 20 | Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg werden in den Siegkreis eingegliedert, welcher den Namen Rhein-Sieg-Kreis erhält und Rechtsnachfolger des aufgelösten Landkreises Bonn ist |
5. Abschnitt | Sonderplanungsausschuss |
§ 21 | Sonderplanungsausschuss für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis |
§ 22 | Zuordnung der Gemeinden zu dem Amtsgerichten Bonn, Brühl, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl sowie Auflösung der Amtsgerichte Eitorf und Hennef zum 1. Januar 1970 |
§ 23 | Regelungen zur Kreissparkasse Bonn |
§ 24 | weitere Bestimmungen |
§ 25 | Auflösung des am 27. September 1964 gewählten Kreistages des Siegkreises und des am 27. September 1964 gewählten Rats der Gemeinde Wesseling |
§ 26 | Inkrafttreten des Gesetzes |
Vorgeschichte
Ausgangssituation
Nach dem Wiener Kongress wurden auf dem Gebiet des heutigen Rhein-Sieg-Kreises fünf Landkreise gebildet. Von Ost nach West waren dies der Kreis Rheinbach, der Kreis Bonnn, der Kreis Siegburg, der Kreis Uckerath und der Kreis Waldbröl. Bereits 1820 erfolgte mit dem Zusammenschluss der Kreise Siegburg und Uckerath zum Siegkreis eine erste Vergrößerung der Kreisverwaltungen. So bestand diese Einteilung bis 1932, als die Kreise Waldbröl und Rheinbach aufgelöst wurden. Dabei wurde das Amt Dattenfeld aus dem Kreis Waldbröl dem Siegkreis zugeschlagen, das Gebiet des Kreises Rheinbach ging auf die Kreise Bonn und Euskirchen über. Damit wurde Bonn als Kreisfreie Stadt fast gänzlich von den beiden Landkreisen Bonn und Siegkreis umschlossen.
Nach der für Bonn entschiedenen Hauptstadtfrage von 1949 siedelten sich in der neuen Hauptstadt und der Region neben Bundesregierung und Parlament auch noch zahlreiche weitere politische Institutionen mit erheblicher nationaler und internationaler Ausstrahlung an. Damit verbunden war ein explosionsartiges Bevölkerungswachstum und eine Urbanisierung des nun zur Hauptstadtregion gewordenen Raum Bonns. Damit wuchs die Stadt Bonn sowohl im siedlungsgeographischen Sinne als auch funktional mit den beiden Nachbarkreisen – dem Landkreis Bonn und dem Siegkreis – zusammen. Bonn alleine war damals als Stadt mit etwa 100.000 Einwohnern nur bedingt fähig, der Funktion als Hauptstadt eines der bedeutendsten Industriestaaten gerecht zu werden. Der Druck auf die interregionale und -kommunale Kooperation nahm immer mehr zu, wurde durch die Vielzahl der einzelnen Gemeinden, Ämter und die zwei Kreise allerdings stark erschwert.
In den 1950er-Jahren festigten sich diese Tendenzen und die damit verbunden Schwierigkeiten, als der Bund und die damit verbundenen Einrichtungen wie Botschaften, Lobbyverbände und Presse immer stärker in der Rheinstadt präsent waren. Das Land Nordrhein-Westfalen erkannte schließlich in den 1960er-Jahren, dass Bonn in den bisherigen Grenzen und die Region mit ihrer starken kommunalen Splitterung dem stetig anwachsenden Flächen- und Wohnungsbedarf des Bundes und dem neu entstandenen Siedlungsdruck nicht zufriedenstellend begegnen konnte. Da ohnehin eine landesweite Gebiets- und Kreisreform geplant war, wollte man die Hauptstadtregion Bonn aufgrund der besonderen Dringlichkeit als erstes angehen.
Bundesregierung als Motor der Reform
Am stärksten vom Sitz der Bundesregierung in Bonn waren außerhalb der Hauptstadt Bad Godesberg und große Teile des Amtes Duisdorf betroffen. Bad Godesberg wurde insbesondere als Standort von zahlreichen Botschaften und Lobbyverbänden bekannt, prägend für den Duisdorfer Bereich war neben unter den dort ansässigen Bundesministerien insbesondere das Verteidigungsministerium auf der Hardthöhe, traditionell das von der Mitarbeiterzahl her größte Ressort der Bundesregierung.
Weitere Instiutionen ließen sich speziell im Landkreis Bonn, nur vereinzelt im Siegkreis nieder. Die Auswirkungen der Hauptstadt auf die Umgebung erfasste insgesamt den Großteil des Landkreises Bonn und den westlichen Abschnitt des Siegkreises, bei letzterem zeugt davon vorwiegend das große Bevölkerungswachstum. Zusammenfassend bezog sich der unmittelbare Bedarf an Bürokapazitäten und Dienstwohnungen des Bundes weitgehend auf Bonn, Bad Godesberg, das Amt Duisdorf und auch auf das rechtsrheinische Beuel. Um ein Konzept für die Unterbringung der Angestellten des Bundes entwickeln und einheitlich umsetzen zu können, war ein zentraler Ansprechpartner in Form einer einzigen Gebietskörperschaft vonnöten. Dies war bis zur kommunalen Neugliederung noch nicht geben, weshalb sich hieraus ein besonderer Bedarf zur schnellen Gebietsreform ergab.
Konzepte für die Neugliederung
Überlegungen zur territorialen Neugliederung der Region wurden zwar schon lange vor der Gebietsreform in den 1950er-Jahren geäußert, jedoch gingen diese meist von einzelnen Städten und Gemeinden aus und umfassten eher vage Vorstellungen. Die erste Ausarbeitung eines Vorschlages für die gesamte Region stammt von Franz Grobben aus dem Jahr 1963, der damalige Kölner Regierungspräsident. Mit der Zeit passten sich die Vorschläge immer mehr dem Willen der nordrhein-westfälischen Landesregierung an, die die wesentlichen Grundzüge einer Gebietsreform in der Hand hatte. Zum Tragen kam letztendlich der Plan des Landesinnenministers Willy Weyer.
Grobben-Plan
Fran Grobben, amtierender Präsident der Bezirksregierung Köln von 1959 bis 1966, legte 1963 als erstes einen Entwurf zur kommunalen Neugliederung der Region Bonn vor. Sein Plan war es, das engere Bonner Umfeld in einem Regionalverband zusammenzufassen, der aus Bonn, Bad Godesberg sowie zwei weiteren neu zu bildenden Städten in den Ämtern Duisdorf und Menden bestehen sollte. Seine Vorstellungen verzichteten gänzlich auf Eingemeindungen und stellten damit weniger eine Gebietsreform als vielmehr eine Neuverteilung der Zuständigkeiten dar. Sie entsprachen in den Grundzügen Vorarbeiten der Städte und Gemeinden aus den Landkreisen Bonn und Siegburg.
Kieras-Plan
Stakemeier-Plan
Heidecke-Plan
Weyer-Plan
Literatur
- Franz Möller: Der Rhein-Sieg-Kreis im Spannungsfeld von Bund und Land 1949–2000. Rheinlandia Verlag, Siegburg 2006, ISBN 3-938535-20-2.
Weblinks
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