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EVAG und MVG waren neben der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) Gesellschafter der Via Verkehrsgesellschaft. Duisburg schied zum 31.12.2016 aus diesem Gemeinschaftsunternehmen aus[1] Die in VIA verbliebene Gesellschafterstädte Essen und Mülheim entschieden VIA in anderer Form fortzuführen und die EVAG und MVG zu einem neuen, gemeinsamen Verkehrsunternehmen zu fusionieren. In einem ersten Schritt wurde VIA mit der EVAG verschmolzen, Dabei gingen alle nach der Trennung von der DVG in VIA verbliebenen Personale und Vermögenswert auf die EVAG über. In einem zweiten Schritt wurde die EVAG in eine GmbH mit dem Namen Ruhrbahn GmbH umgewandelt, an der sich die MVG mit 25 % beteiligt.

In Zuge dieser Beteiligung übertrug die MVG alle für das operative ÖPNV-Geschäft notwendigen Ressourcen (Personal, Fahrzeuge, Betriebsmittel) auf das neue Gemeinschaftsunternehmen.

Aus steuerlichen Gründen (Erhaltung des steuerlichen Querverbundes zwischen Stadtwerken und Verkehrsunternehmen) konnte das Idealmodell einer Fusion nicht realisiert werden. Die Linienkonzessionen und die kassentechnischen Einnahmen verblieben neben einigen Immobilien (Verwaltungsgebäude/ Betriebsgebäude) bei der MVG.

Durch den Verbleib der kassentechnischen Einnahmen bei der MVG ist die MVG weiterhin Vertragspartnerin der Mülheimer Fahrgäste und ein eigenständiges Verkehrsunternehmen im VRR. Um die Verbundenheit zur Ruhrbahn GmbH aufzuzeigen, wurde die MVG in „Ruhrbahn Mülheim GmbH“ umbenannt.[2] Dadurch hat der Kunde in Essen und Mülheim den Eindruck, dass der ÖPNV von einem Verkehrsunternehmen erbracht wird.

Die Fahrkarten in Essen werden daher den Aufdruck „Ruhrbahn GmbH“, in Mülheim „Ruhrbahn Mülheim GmbH“ aufweisen. Essener Fahrgäste, die in Mülheim Verkehrsmittel der Ruhrbahn GmbH benutzen sind somit Übersteiger (öffentlicher Verkehr) (und umgekehrt ebenso).

Die „Ruhrbahn GmbH“ und „Ruhrbahn Mülheim GmbH“ sind folglich unterschiedliche juristisch Personen des Privatrechtes (GmbH/ Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)). Dementsprechend ist auch für Rechtsbeziehungen untereinander das Privatrecht, das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bzw. die erweiterten Sonderreglungen des HGB (Handelsgesetzbuch) für den Kaufmann (HGB), anzuwenden. Die Erbringung des operativen ÖPNV-Verkehres in Mülheim durch die Ruhrbahn GmbH erfolgt auf Basis eines privatrechtlichen Verkehrsdurchführungsvertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag), im Essen auf Basis eines Ergebnisabführungsvertrage (EAV/ In-House-Vergabe) mit der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (EVV) mbH. Zu den Beteiligungs- und Vertragsstrukturen siehe Grafik.


Ruhrbahn Beteiligungs- und Vertragsverhältnisse Stand 20. Sept. 2017


Nach VIA und meoline - weiter Gesellschafter von meoline war die STOAG Stadtwerke Oberhausen – ist die Ruhrbahn der dritte Versuch der Städte Essen und Mülheim im ÖPNV auf Gesellschafterebene zusammenzuarbeiten.

Auch zur Gründung der Ruhrbahn gibt es kritische Stimmen [3] [4]

Kritikpunkte sind unter anderem:

• keine wirkliche Fusion der beiden Verkehrsbetriebe

• Zweifel an der Rechtsicherheit der angestrebten Direktvergabe (Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

• auf Dauer unterschiedliche Altersversorgungen der Mitarbeiter

• Sicherheitsleistungen der Stadt Essen gegenüber der RZVK für ehemalige Mülheimer Mitarbeiter

• Unterschiedliche soziale Standards der Mitarbeiter, die zum Teil noch vor der Einbringung der Mitarbeiter einseitig angehoben wurden [5][6]

• Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung müssen einvernehmlich gefasst werden (Gesellschaftervertrag § 12)

• Übernahme der Verpflichtungen (Schulden) der MVG

• Verbleib der Linienkonzessionen in Mülheim

Kritisiert wird auch die Informationspolitik der Stadt Essen, deren Ratsunterlagen im Gegensatz zu Mülheim der Öffentlichkeit vorenthalten werden.