Benutzer:MH2010/Mitgliedschaft (Studentenverbindung)
Die Mitgliedschaft in einer Studentenverbindung gleicht grundsätzlich der in anderen Vereinen, folgt dabei in ihrer Differenzierung aber eigenen Regeln. Je nach Verbindungstyp gibt es Beschränkungen der Mitgliedschaft, so sind ein Großteil der Verbindungen reine Männerbünde, es gibt aber auch reine Damen- sowie gemischte Verbindungen. Desweiteren gibt es religiöse Verbindungen wie die des CV, die nur männliche Katholiken aufnehmen.
Lebenslauf
Man unterscheidet verschiedene Arten der Mitgliedschaft in einer Verbindung. Zunächst erfolgt eine Unterscheidung danach, ob das Mitglied noch Student - Mitglied in der Aktivitas - ist oder sein Studium abgeschlossen hat und im Berufsleben steht (Alter Herr).
Alter Herr
In der Altherrenschaft gibt es nur geringe Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedern. So unterscheiden einige Verbindungen zwischen Vollmitglied und sogenannten Schleifenträgern - i.A. Mitglieder, die erst nach ihrem Studium den Weg in eine Verbindung gefunden haben und somit nicht alle Pflichten gegenüber dem Bund erfüllen konnten, wie das Schlagen einer Mensur.
Aktivitas
Die Unterscheidungen in der Aktivitas sind dabei wesentlich größer und unterscheiden sich in ihren Rechten und Pflichten. Im Allgemeinen erfolgt der Beitritt zu einer Studentenverbindung als junger Student im 1. oder 2. Semester. Nachdem der Interessent sich die Gemeinschaft einge Zeit angeschaut hat, stellt er einen Antrag auf Aufnahme in die Verbindung. Der Antrag wird auf dem Burschen- oder Corpsconvent genehmigt und anschließend erfolgt i.A. bei einer feierlichen Veranstaltung wie einer Kneipe die Aufnahme als Fux in die Aktivitas. Die Mitgliedschaft als Fux kann auch als Mitgliedschaft auf Probe angesehen werden, da er nur eingeschränkte Pflichten aber auch Rechte hat. So hat ein Fux keinen Sitz und damit keine Stimme auf dem Burschenconvent, der die tagesaktuellen Entscheidungen in der Verbindung trifft.
Sobald der Fux alle Pflichten zur "Aufnahme" als Vollmitglied erfüllt hat, i.d.R. eine Prüfung u.a. über die Geschichte der Verbindung, bei den schlagenden Verbindungen eine Mensur und weitere unterschiedliche Forderungen, wird auf dem Convent über die Rezeption abgestimmt. Ebenfalls auf einer feierlichen Veranstaltung erfolgt die Burschung. Dabei wird vom Kandidaten eine Art Schwur auf die Verbindung geleistet; dieser Umstand ist dafür verantwortlich, daß von Kritikern behauptet wird, der Austritt aus einer Verbindung sei nicht möglich. Als Bursch hat das Mitglied alle Rechte und Pflichten gegenüber seiner Verbindung, so muss er Vorstandsämter übernehmen, ggf. weitere Partien fechten, zu jeder offiziellen Veranstaltung anwesend sein usw. Dafür hat er aber auch volles aktives und passives Wahlrecht, er sitzt also auf dem Burschenconvent als auch dem Generalconvent und hat dort Rede- und Stimmrecht und kann somit die Geschicke der Verbindung mitlenken.
Die beiden genannten Mitgliedsstatus bilden die aktiven Mitglieder der Aktivitas. Sobald der aktive Bursch alle Pflichten, Vorstandsämter, Mensuren, u.ä., erfüllt hat, und im Studium fortgeschritten ist, kann er sich inaktivieren lassen. Als inaktiver Bursch behält er sämtliche Rechte, seine Pflichten werden jedoch verringert; so muss er nicht mehr jede Veranstaltung besuchen, nicht mehr an der Paukstunde teilnehmen und ähnliche Erleichterungen, die dem Inaktiven mehr Zeit für den Studienabschluss geben.
Nach Studienabschluss und Beginn der Berufstätigkeit kann der inaktive Bursch philistriert und in die Altherrenschaft aufgenommen werden.
Auch innerhalb der Aktivitas gibt es tlw. Mitgliedschaftsstatus wie den Schleifenträger oder Conkneipanten, der kein volles Mitglied ist und damit auch nur eingeschränkte Rechte und Pflichten hat. Ursächlich hierfür kann z.B. ein körperliches gebrechen sein, so dass keine Mensur gefochten werden kann. Dann kann der Schleifenträger trotzdem einem schlagenden Bund beitreten, hat aber z.B. in Mensurfragen kein Stimmrecht.
Austritt aus einer Verbindung
Entgegen der regelmäßig in die Welt gesetzten Behauptung, der Austritt aus einer Verbindung sei nicht möglich (s.a. Kritik), erfolgt der Austritt wie in den meisten anderen Vereinen durch eine Willenserklärung gegenüber dem Convent bzw. in der Altherrenschaft dem Vorstand. Je nach Satzung kann der Austritt dann sofort oder zu einem festen Stichtag erfolgen. In der Regel werden vom Austrittswilligen dann die Couleurgegenstände, wie Band und Mütze, zurückgefordert. Wie bei jeder auf "ewig" angelegten Verbindung kann die Trennung natürlich dazu führen, dass Freundschaften darunter leiden.
Kritik
Von Verbindungskritikern wird immer wieder behauptet, das Lebensbundprinzip führt dazu, dass ein Austritt aus einer Verbindung nicht oder nur sehr schwer möglich ist. Wie weiter oben geschrieben entbehrt dies jeglicher Grundlage. Die Mitgliedschaft in einer Verbindung ist als Lebensbund gedacht, in dem das Mitglied als junger Student von den älteren Bundesbrüdern gefördert wird und dies später an die folgenden Genrationen zurückgibt. So profitiert der Studienanfänger von den Erfahrungen und Kenntnissen der höheren Semester, und die Aktiven haben die Möglichkeit, in dem von den Alten Herren bezahlten Verbindungshaus, Veranstaltungen zu planen und durchzuführen.
Ein Austritt ist jedoch wie im entsprechenden Abschnitt beschrieben jederzeit möglich.