Benutzer:MPK/Mollathkopie

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Gustl Ferdinand Mollath (* 7. November 1956 in Nürnberg) wurde vom Landgericht Nürnberg 2006 in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. In der Öffentlichkeit fand eine breite kritische Diskussion über Hintergrund, Umstände und das Verfahren statt, die bis heute andauert.

Mollath ist auf Anordnung des Landgerichts Nürnberg wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung gegen seine Ehefrau sowie Sachbeschädigung [1] seit 2006 als gemeingefährlich in verschiedenen geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen in Bayern untergebracht.[2][3][4] 2003 hatte Mollath Anzeigen gegen Bankmitarbeiter der HypoVereinsbank wegen Schwarzgeldtransfers erstattet, denen die Staatsanwaltschaft nicht nachging.[2] Einer breiteren Öffentlichkeit wurde der Fall bekannt, nachdem Report Mainz in einer Reportage vom 13. November 2012 einen Revisionsbericht[5] der Bank aus dem Jahr 2003 veröffentlichte, der Ausführungen Mollaths stützt. Die Ehefrau Mollaths war Mitarbeiterin der beschuldigten Bank.

Hintergrund

Mollath legte 1976 das Fachabitur[6] ab und begann ein Maschinenbaustudium, das er später abbrach. 1981 arbeitete er für rund zwei Jahre leitend im Controlling bei MAN und gründete danach eine Kfz-Werkstatt, die auf Reifenhandel, Tuning und Restaurierung von Oldtimern spezialisiert war.

1978 lernte Mollath seine spätere Frau Petra kennen. Sie arbeitete ab 1990 als Vermögensberaterin, zuletzt bei der HypoVereinsbank.[4][5] Sie heirateten 1991.[1] Im August 2001 kam es nach Angaben der Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung. 2002 zog sie aus. Zwei Jahre später folgte die Scheidung.

Im September 2003 kam es zu einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Nürnberg wegen gefährlicher Körperverletzung an seiner Ehefrau. Im September 2004 wurde Mollath zur Erstellung eines psychologischen Gutachtens erstmals für fünf Wochen in die Psychiatrie eingewiesen. Im Januar 2005 kam der Vorwurf der Reifenstecherei hinzu.

Das Landgericht sprach ihn im August 2006 schließlich frei, da die Taten aus Sicht des Gerichtes zwar erwiesenen waren, aber die "Aufhebung der Steuerungsfähigkeit [...] gemäß §20 StGB [...] nicht ausgeschlossen werden" konnte. Das Gericht ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da weitere Taten zu befürchten seien.[1][3] Das Urteil stützte sich u.a. auf das Gutachten eines Sachverständigen, das Mollath paranoide Wahnvorstellungen attestierte, die sich im Wesentlichen um einen "Schwarzgeldkomplex" drehten.[7]

In die breite Öffentlichtkeit gelangte der Fall, nachdem am 13. November 2012 die Süddeutsche Zeitung und Report Mainz über den Inhalt eines Revisionsberichts der Hypo-Vereinsbank aus dem Jahr 2003 berichteten. Sie warfen der bayerischen Justizministerin Beate Merk vor, aus dem Revisionsbericht gehe hervor, dass sie die Unwahrheit gesagt habe. Sie hatte zuvor behauptet, der Bericht bestätige Mollaths Anschuldigungen gerade nicht.

In der darauf folgenden medialen Beichterstattung wurden zahlreiche Details aus dem Verfahren gegen Mollath bekannt. So wurden insbesondere die Prozessführung durch den Vorsitzenden Richter, angebliche selektive Berücksichtigung von Beweismitteln und Verfahrensfehler kritisch diskutiert. Im Zuge der Berichterstattung geriet Merk unter öffentlichen und politischen Druck und erklärt am 30. November 2012, den Fall Mollath neu aufrollen zu lassen.[8]

Themenkomplexe

Verwicklung von Petra Mollath in Geldtransfers

Mollath beschuldigte seine Frau, an „Schwarzgeldverschiebungen“ der HypoVereinsbank persönlich beteiligt gewesen zu sein.[2] Aufgrund von Briefen Mollaths an die Bank leitete diese eine Untersuchung zu dem Sachverhalt ein. Nach dem Abschlussbericht der Innenrevision seien Mollaths Vorwürfe zwar in Teilbereichen diffus, aber Mollaths Frau habe tatsächlich Kunden gegen Provisionen an eine Bank in der Schweiz vermittelt und Gelder dorthin transferiert.[5][9] Es seien außerdem, über Mollaths Vorwürfe hinaus, bei anderen Mitarbeitern Verstöße gegen die Abgabenordnung und das Wertpapierhandelsgesetz festgestellt[4][5] und Hinweise auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung gefunden worden. So sei einer „allgemein bekannten Persönlichkeit“ geholfen worden, Schwarzgeld zu waschen.[4] Gegenüber Petra Mollath sprach die Bank zunächst am 25. Februar 2003 die fristlose Kündigung aus und wandelte sie im September 2003, nach einem Urteil des Arbeitsgerichts, in eine ordentliche Kündigung um.[10]

Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Nürnberg

Eine Strafanzeige Mollaths gegen seine Ex-Frau vom 11. Juni 2003 lehnte die Staatsanwaltschaft Nürnberg als „zu pauschal“[4] ab und legte sie zu den Akten.[11][12][13] Während seines Verfahrens übergab Mollath zudem an das Gericht eine Schrift, die Belege und handschriftliche Notizen zu Konten in der Schweiz enthielt.[14] Jedoch bestand der Großteil des 106 Seiten langen Dokuments aus Zeitungsausschnitten und aus Briefen an Prominente, so dass das Gericht es nicht der Staatsanwaltschaft übergab.

Die Bank selbst entschied sich nicht, wegen der ermittelten Gesetzesverstöße Strafanzeige zu erstatten (es bestand dazu keine Pflicht): Die Revisionsprüfung habe „keine ausreichenden Erkenntnisse für ein strafrechtlich relevantes Verhalten von Kunden oder Mitarbeitern [ergeben], die eine Strafanzeige als angemessen erscheinen ließen“.[9] Es hätten sich für strafrechtlich relevantes Verhalten keine Beweise gefunden und die Prüfergebnisse seien dafür „zu vage“ gewesen. Dies wird von der Süddeutschen Zeitung als eine „grotesk verharmlosende Darstellung“ bezeichnet.[15]

Verfahren

Der am Urteil gegen Mollath beteiligte Schöffe Westenrieder kritisierte im Nachhinein das Verfahren. Er sei zwar zur Zeit des Prozesses davon ausgegangen, dass die Geldwäsche-Vorwürfe Mollaths ungenau gewesen seien.[2] Der Vorsitzende Richter habe Mollath jedoch jedes Mal lautstark unterbrochen und mit Saalverweis gedroht, wenn er das Thema Steuerhinterziehung und Schwarzgeldverschiebung angesprochen habe.[16] Auch andere Zeugen bestätigen diesen rauen Umgangston. So habe er Mollath vorgehalten „Wenn Sie so weitermachen, kommen Sie nie wieder heraus.“[17] Ebenfalls im November 2012 kritisierte der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller das damalige Verfahren. Er forderte, das Urteil gegen Mollath und die Gutachten von unabhängiger Seite überprüfen zu lassen.[18] Die Süddeutsche Zeitung führte an, dass im Verfahren gegen Mollath entlastende Hinweise kaum berücksichtigt worden seien. Mollath habe zudem einen Pflichtverteidiger zugewiesen bekommen, dem er misstraut habe und der sich daher kaum in der Lage gesehen habe, Mollath zu helfen.[19]

Gegenposition?

Psychatrische Gutachten

Die in den Gerichtsverfahren gegen Mollath und in der laufenden folgenden Überprüfung angefertigten psychiatrischen Gutachten werden in Fachwelt und Medien stark kontrovers diskutiert. Der Schöffe Westenrieder sagte aus, das psychiatrische Gutachten bereits während des Verfahrens als „schwach“ eingeschätzt zu haben, da es weitestgehend nach Aktenlage angefertigt wurde, Mollath während des Verfahrens „nicht exploriert“ worden sei und kein Zweitgutachten erfolgte.[20][17] Auch der Vorsitzende der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie (GEP)[21], die Menschenrechtsbeauftragte der Bayerischen Landesärztekammer[22] sowie die Süddeutsche Zeitung[23] übten Kritik an der medizinischen Qualität der Gutachten.

Mediale Berichte und Folgen

Erster Bericht im Report Mainz

Erstmals in den Medien diskutiert wurde der Fall in einem Beitrag der Magazinsendung Report Mainz vom 13. Dezember 2011.[2] Sie war den Vorwürfen Mollaths gegen seine Frau und die HypoVereinsbank nachgegangen und berichtete, dass die Bank nach Hinweisen Mollaths interne Ermittlungen vorgenommen hatte und daraufhin Mollaths Frau und einen weiteren Mitarbeiter 2003 entlassen hatte. In dem Beitrag wurde der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sie hätte den detaillierten Angaben Mollaths nachgehen müssen und überprüfen müssen, ob es Schwarzgeldtransfers gab. Die Staatsanwaltschaft teilte dazu dem Magazin schriftlich mit, dass auch weiterhin kein Anlass für ein Ermittlungsverfahren bestehe.[2]

Dringlichkeitsantrag im Bayerischen Landtag

Nach einem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion im Bayrischen Landtag verteidigte sich die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) in einer Rede vor dem Landtag am 15. Dezember 2011.[24] Ihrer Ansicht nach sei der Eindruck entstanden, Mollath sei aufgrund seiner Strafanzeige untergebracht worden. Auch ließ sie durch einen Sprecher am 16. Dezember erklären, die Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie sei Folge seiner Straftaten und habe mit der Strafanzeige gegen seine Frau und die Bank nichts zu tun. Mollath habe seiner Frau Würgemale am Hals, großflächige Hämatome und eine blutende Bisswunde zugefügt. Er habe zudem duzende Reifen zerstochen, unter anderem von Anwälten seiner Frau. Seine Unterbringung sei vom Bundesgerichtshof bestätigt und werde regelmäßig überprüft.[25] Sie wehrte sich auch gegen Vorwürfe, dass die Staatsanwaltschaft auf Grund von Weisungen aus der Politik untätig blieb.[3][26] Die Staatsanwaltschaft selbst richtete daraufhin brieflich einige Fragen an die HypoVereinsbank.[3]

Der Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller kritisierte die Behauptung Merks, die Schwarzgeldvorwürfe Mollaths und seine Einstufung als gemeingefährlicher Geisteskranker hätten nichts miteinander zu tun. Dies sei laut Müller „bei objektiver Würdigung nicht nachvollziehbar“.[27] Die Süddeutsche Zeitung vermerkte zu dieser Aussage Merks, dass laut der Zeitung vorliegenden Dokumenten „die Annahme eines ‚Schwarzgeldkomplex(es)‘ für Mollaths Einweisung nicht nur im Urteil des Landgerichts Nürnberg 2006 eine wichtige Rolle“ spielte, sondern „dies auch in späteren richterlichen Entscheidungen – bis ins Jahr 2011“ der Fall gewesen sei.[28]

Zweiter Bericht im Report Mainz

Am 13. November 2012 beschäftigte sich Report Mainz erneut mit dem Fall Gustl Mollath.[29] Das Magazin war an den Revisionsbericht der Bank gelangt (den es in der Folge öffentlich machte[5]) und konfrontierte Merk in einem Interview mit einem Zitat daraus, wonach „alle nachprüfbaren Behauptungen sich als zutreffend herausgestellt“ hätten. Es stellte dies ihrer Aussage vor dem Rechtsausschuss am 30. Oktober 2012[30] gegebenüber, wonach der Bericht die Vorwürfe von Mollath gerade nicht bestätigt hätte.[9] Merk erklärte daraufhin im Interview, dass sich keine verfolgbaren Aussagen bestätigt hätten.[31] Am nächsten Tag erläuterte sie etwas ausführlicher, die laut Revisionsbericht zutreffenden Vorwürfe hätten arbeitsrechtliche Sachverhalte betroffen und seien nicht verfolgbar. Soweit strafrechtliche Sachverhalte betroffen gewesen seien, sei die Verjährung schon eingetreten.[32][33] Es gehe nicht darum, ob Mollath die Wahrheit sage, sondern es gehe um seine Gefährlichkeit.[34][35][36] Der Steuerfahnder Frank Wehrheim warf Merk in der Sendung vor, ihre Aussage sei eine „gewollte Falschaussage“.[37] Das Interview wurde von der Bayerischen Opposition mit Rücktrittsforderungen aufgenommen.[38][39]

Verteidigung der Justiz

Die Journalistin Beate Lakotta schrieb einen Monat nach der Reportage, für viele Ungereimtheiten in diesem Fall ließen sich plausible Erklärungen finden.[40] So sei z.B. das in der Gerichtsverhandlung vorgelegte Attest vom 14. August 2001 mit dem Briefkopf einer Hausärztin, das von der Süddeutschen zuvor angezweifelt worden war,[41] nicht gefälscht. Die Ärztin habe es zwar nicht selbst ausgestellt, es sei aber ihr Sohn gewesen, der selbst Arzt sei und zu der Zeit als Assistent in der Praxis gearbeitet habe. Auch gebe es keinen Beweis für die Behauptung, Mollaths Ex-Frau sei als Angestellte der HypoVereinsbank in Schwarzgeldgeschäfte und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verstrickt gewesen. Geld im Ausland zu besitzen sei an sich legal. Die psychiatrischen Gutachter, die Mollath für krank und gefährlich erklärt haben, hätten ihre Diagnose einer Wahnkrankheit auch nicht mit seinen Schwarzgeldbehauptungen begründet, sondern mit dem „wirren Inhalt“ der von ihm versandten Briefe. Mollath lebe offenbar noch immer im Wahn, es finde ein „Vernichtungsfeldzug“ gegen ihn statt. Mollath habe 129 Reifen zerstochen, und zwar in einer Weise, die nicht harmlos gewesen sei, sondern das Leben der Fahrer gefährdert habe. Seine Täterschaft ergebe sich aus einem Brief an eines seiner Opfer, in dem er die Namen aller anderen Geschädigten aufgelistet habe und ihnen darin eine Verbindung zu Schwarzgeldgeschäften vorgeworfen habe. Bezüglich der Aussage "Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt" müsse gefragt werden, was überhaupt nachprüfbar gewesen sei. Dies seien vor allem die Transfers selbst, die aber strafrechtlich nicht zu beanstanden seien. Mollath habe keine konkreten Anhaltspunkte dafür gegeben, dass es sich, wie von ihm behauptet, dabei um den "größten und wahnsinnigsten Steuerhinterziehungsskandal" oder überhaupt um Schwarzgelder gehandelt habe. Auf konkrete Bitte der Bank, doch Anhaltspunkte dafür zu nennen, habe er dies mit der Aussage "Ich mache doch nicht Ihre Revisionsarbeit" verweigert. Desweiteren schrieb Lakotta,[42] die antipsychiatrische Kritik an Mollaths Situation sei so populär, weil es große Überschneidungen gebe zwischen den bankenkritischen Ansichten des "kleinen Mannes" und den Vorwürfen Mollaths, auch wenn er sie im Wahn erhebe. Dies sei das genaue Gegenteil der Einstellung, die Insassen entgegenbracht werde, die wegen Delikten mit Drogeneinfluss in der geschlossenen Anstalt säßen. Es gebe oft Proteste gegen die Entlassung solcher Insassen und ihre durchschnittliche Aufenthaltsdauer werde immer länger, obwohl ihre Prognose weitaus besser sei als die von Mollath. Eine solche Kritik an der Psychiatrie sei sehr viel naheliegender.

Aktuelle Entwicklungen

Der Freiburger Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack legte im Januar 2012 im Namen Mollaths eine Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg und des Landgerichts Bayreuth ein. Er strebte damit die Entlassung Mollaths aus der Psychiatrie an. Artikel 2 des Grundgesetzes sei verletzt, da die Unterbringung in der Psychiatrie nicht mehr dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entspreche. Mit einer Wiederholung der von Mollath 2001 an seiner Ehefrau begangenen Körperverletzung sei nach der Scheidung der Ehe nicht mehr zu rechnen, außerdem seien die Mittel polizeilicher Auflagen und der Führungsaufsicht ausreichend. Die Beschwerde wurde im November 2012 noch geprüft.[43][20]

Am 27. November 2012 kündigte die Staatsanwaltschaft Nürnberg an, Mollaths Zwangsunterbringung zu überprüfen. Dabei solle auch „die Verhältnismäßigkeit der Dauer der Unterbringung“ überprüft werden.[44] Auch der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer schaltete sich an diesem Tag in die Diskussion ein. Aus seiner Sicht sei die Justiz „gut beraten, den Fall noch einmal neu zu bewerten“.[45][46]

Über eine eventuelle Wiederaufnahme des Verfahrens entscheidet das Landgericht Regensburg.[47] Ebenfalls am 13. Dezember 2012 berichtete der Tagesspiegel, dass die bayerische Justizministerin Beate Merk die Staatsanwaltschaft Regensburg angewiesen habe, die Wiederaufnahme des Prozesses vor dem Landgericht Regensburg zu beantragen.[48]

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c Das Urteil des Landgericht Nürnberg-Fürth (PDF, 7,79MB) vom 8. August 2006, auf Grund dessen Gustl Mollath eingewiesen wurde
  2. a b c d e f Unschuldig in der Psychiatrie? Beitrag in der Sendung Report Mainz am 13. Dezember 2011, Artikel und Video abgerufen am 19. Dezember 2011.
  3. a b c d Christian Rath: Wahnvorstellung oder Bankenskandal? in der Taz, 18. Dezember 2011, abgerufen am 19. Dezember 2011.
  4. a b c d e Olaf Przybilla und Uwe Ritzer: Fall Mollath und Hypo-Vereinsbank - Der Mann, der zu viel wusste. in der Süddeutschen Zeitung vom 13. November 2012
  5. a b c d e f Interner Revisionsbericht Nr. 20546 (PDF, 4,98MB) der HypoVereinsbank, S. 15: Alle nachprüfbaren Behauptungen [von Herrn Mollath] haben sich als zutreffend herausgestellt.
  6. http://www.gustl-for-help.de/chronos.html
  7. Chronologie zum Fall Mollath, SZ-Online, abgerufen am 17. Januar 2013
  8. Gericht überprüft Mollaths Richter, SZ-Online vom 30.11.2012, abgerufen am 17. Januar 2013.
  9. a b c Bankbericht bringt Ministerin in Not. in der Berliner Zeitung vom 14. November 2012
  10. Fall Mollath: Was tun mit wirren Angaben?. Nürnberger Nachrichten, 29. Dezember 2012
  11. Wie Gustl Mollath eine Straftat aufklärte und in der Psychiatrie landete auf Zeit online vom 21. November 2012
  12. Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V. (GEP): Rundbrief 2/12 - September 2012
  13. telepolis/heise.de Schwarzgeldgeschäfte-Whistleblower in die Psychiatrie abgeschoben? vom 13. November 2012
  14. http://www.spiegel.de/panorama/gustl-mollath-und-die-hypovereinsbank-weggeraeumt-und-stillgestellt-a-868445.html
  15. Süddeutsche Zeitung: Gustl und das Schwarzgeld. 13. November 2012. Beitrag von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer
  16. Jens Kuhn und Katharina Kistler: Der Fall Mollath im Bayrisches Fernsehen - Sendung Kontrovers vom 15. November 2012
  17. a b Olaf Przybilla und Uwe Ritzer: Fall Mollath - Vom Richter „malträtiert und provoziert“ in der Süddeutschen Zeitung vom 24. November 2012
  18. Südwestpresse: Urteil gerät immer heftiger in Kritik vom 20. November 2012
  19. http://www.sueddeutsche.de/bayern/leser-fragen-zum-fall-mollath-ist-er-am-ende-doch-verrueckt-1.1544801-2
  20. a b Olaf Przybilla und Frank Müller: Nach Unterbringung in Psychiatrie - Schöffe kritisiert Mollath-Verfahren in der Süddeutschen Zeitung vom 15. November 2012
  21. Homepage der BLÄK
  22. Vgl. Christian Rath: Wahnvorstellung oder Bankenskandal? in der Taz, 18. Dezember 2011, abgerufen am 19. Dezember 2011
  23. Olaf Przybilla und Uwe Ritzer: Psychiater im Fall Mollath - Gutachten aus der Ferne in der Süddeutschen Zeitung vom 22. Dezember 2012
  24. Drucksache 16/10699 vom 14. Dezember 2012: Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über die am 13. Dezember 2011 in dem ARD-Magazin „Report aus Mainz“ gegenüber der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit der Unterbringung des Herrn Gustl Mollath und der Behandlung seiner Strafanzeige zu berichten.
  25. http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Merk-Gustl-Mollath-sitzt-zurecht-in-der-Psychiatrie-id17937316.html
  26. Fall Gustl Mollath - Opposition wittert Justizskandal vom 31. Oktober 2012
  27. Peter Mühlbauer: Freie Wähler fordern Merks Rücktritt In: Telepolis, heise online vom 16. November 2012
  28. Olaf Przybilla und Uwe Ritzer: Fall Mollath und Hypo-Vereinsbank. Abgestempelt als „wahnhafte Störung“. in der Süddeutschen Zeitung, 16. November 2012
  29. Das komplette Interview mit der bayerischen Justizministerin Beate Merk zum Fall Gustl Mollath/Hypovereinsbank, Report Mainz (ARD) vom 13. November 2012
  30. Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Pressemitteilung Nr. 279/12 - Justizministerin Merk weist Vorwürfe der Opposition zum Fall Mollath scharf zurück: „Der Rechtsausschuss wurde umfassend informiert“ vom 30. Oktober 2012
  31. Report Mainz vollständiges Interview mit Beate Merk vom 13. November 2012
  32. Die Welt: Bankskandal aufgedeckt - von Ehefrau eingewiesen vom 22. November 2012
  33. Widersprüchliche Aussagen - Justizministerin in Erklärungsnot vom 14. November 2012
  34. Bayrisches Fernsehen: Interview mit Bayerische Justizministerin vom 14. November 2012
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  37. Report Mainz: Justizskandal in Bayern vom 13. November 2012
  38. Bayrisches Fernsehen: Justiz - Der Fall Gustl Mollath vom 14. November 2012
  39. BR Mittelfranken: Fall Gustl Mollath - „Kein Interesse, jemanden wegzusperren“ vom 28. November 2012
  40. Beate Lakotta: Warum der Justizskandal doch keiner ist im Spiegel Online vom 13. Dezember 2012
  41. http://www.sueddeutsche.de/bayern/leser-fragen-zum-fall-mollath-ist-er-am-ende-doch-verrueckt-1.1544801-2
  42. Spiegel 51/2012
  43. Faksimile der Verfassungsbeschwerde auf der Unterstützerseite für Mollath. Abgerufen am 10. Januar 2013.
  44. Zwangsunterbringung soll überprüft werden auf SPON 27. November 2012
  45. Mollaths Zwangsunterbringung soll überprüft werden Zeit online vom 27. November 2012
  46. www.sueddeutsche.de Eingemauert im Justizpalast
  47. Bayerischer Rundfunk 30. November 2012
  48. Patrick Guyton: Hoffnung für Gustl Mollath im Tagesspiegel vom 13. Dezember 2012

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