Benutzer:Markobr/Gerichtsorganisation im Königreich Württemberg
Dieser Artikel behandelt die Organisation der Gerichte, wie sie im Königreich Württemberg nach dem Allerhöchsten Rescript, Verschiedene neue Einrichtungen in der Civil- und Criminal-Justiz-Verwaltung betreffend, vom 26. August 1811 Königlich Württembergisches Staats- und Regierungsblatt 1811 S. 437</ref> der ersten umfangreichen Regelung der Gerichtsorganisation seit der Erhebung Württembergs zum Königreich im Jahre 1806, bestanden hat.
Das Gerichtsverfassungsgesetz
Mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze zum 1. Oktober 1879 wurde die reichseinheitliche Gerichtsstruktur auch in Württemberg eingeführt.[1] An die Stelle der Oberamtsgerichte traten die Amtsgerichte, an die der Kreisgerichtshöfe die Landgerichte. Das Obertribunal wurde durch ein Oberlandesgericht ersetzt.[2]
Die folgenden Tabellen zeigen den Bestand der württembergischen Land- und Amtsgerichte mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze und die Zuordnung der Amtsgerichts- zu den Landgerichtsbezirken.
Landgerichte
Amtsgerichte
Später errichtet wurden folgende Amtsgerichte:
Gericht | Ort | Landgericht | errichtet zum | Anmerkungen |
---|
1868 1871 1873
- ↑ Königliche Verordnung, betreffend die künftige Gerichtseintheilung des Königreichs vom 15. Mai 1879, [https://www.digizeitschriften.de/dms/img/?PID=PPN75101754X%7CLOG_0006&physid=PHYS_0118 Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg S. 107.
- ↑ Ausführungsgesetz zum Reichs-Gerichtsverfassungsgesetze vom 24. Januar 1879, Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg S. 3.