Benutzer:Martin Bahmann/Rheinische Institutionen

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Als Rheinische Institutionen (auch: Rheinisches Recht) wurden im 19. Jahrhundert zivil- und gewerberechtliche sowie kommunale Gesetze bezeichnet, die unter Napoleon während der französischen Besatzungszeit (1798 bis 1815) in, vor allem, linksrheinische Gebiete unter französischer Besatzung eingeführt wurden. Vor allem der Code civil gab den Bewohner der ehemaligen französischen Departements, die nun unter bayerischer, preussischer oder darmstädtisch-hessischer Herrschaft standen, sehr viel liberalere Rechte als den übrigen deutschsprachigen Bürgern.

Die Rheinischen Institutionen waren teilweise Gegenstand heftiger politischer Auseinandersetzungen, wurden abgeschafft (Rheinprovinz Preusssen) oder bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Jahr 1900 beibehalten.

Einführung unter Napoleon

Im Zuge der Französischen Revolution und späterer politischer Entwicklungen kamen große linksrheinische Teile von Andernach bis Basel ab 1799 dauerhaft in französische Hand. 1801 wurde das neue französische Staatsgebiet offiziell in Fomr neugegründeter Dèpartements eingegliedert: Département du Mont-Tonnerre, Département de la Sarre, Département de Rhin-et-Moselle, Département de la Roer. Hier galt nun, bis zur politischen Neuordnung nach dem Sturz Napoleons 1815, französisches Recht, insbesondere das liberale Handelsrecht, das im Code Civil zusammengefasste Zivilrecht und eine neue kommunale Ordnung.

Code de procédure civile, Code de commerce als Ergänzung

Liberalere Gesetzgebung im Gegensatz zu den deutschsprachigen Staaten

Für die nun französischen Bürger galt damit beispielsweise kein Zunftrecht mehr sowie Handelsfreiheit. Es wurden Handelskammern gegründet und Handel und die aufstrebende Industrie gefördert. Das neue Zivilrecht stellte erstmals alle Bürger vor dem Gesetz gleich und gab jedem das Recht auf ein Gerichtsverfahren. Bürgermeister, die so genannten Mairés, wurden von der Bevölkerung gewählt. Eheschließungen und die Meldung von Geburten wurden nun zu einem Verwaltungsakt und den bis dahin kirchlichen Trägern entzogen. Auch Ehescheidungenw aren nun möglich.

Rechtssprechung nach 1815

Mit dem Sturz Napoleos 1815 kamen diese linksrheinischen Gebiete wieder unter deutsche Herrschaft. Es entstanden drei größere politische Gebiete: die Rheinprovinz am nördlichen Rheinufer mit Koblenz als Hauptstadt unter der Herrschaft Preussens, Rheinhessen mit der Hauptstadt Mainz, das dem Großherzogtum Hessen-Darmstadt zugeschlagen wurde und schließlich Rheinbayern, die Pfalz, mit Landau las Hauptstadt, das dem Königreich Bayern zugesprochen wurde. Je nach Staatszugehörigkeit wurde die bis dahin gültige Gesetzgebung unterschiedlich angesehen.

Preussen Abschaffung Hessen-Darmstadt, Bayern => Beibehaltung