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Das Urheberrecht in China

Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem chinesischen Urheberrecht. Das Urheberrecht in China hat eine lange Tradition. Das erste Urheberrechtsgesetz wurde bereits 1910 verabschiedet. Der Umgang mit dem geistigen Eigentum ist jedoch vom westlichen Umgang zu unterscheiden. Dies resultiert aus 2 Gründen: der Morallehre des Konfuzius und dem Sozialismus. Folglich existieren einige Unterschiede im deutschen und dem chinesischen Urheberrecht. Doch neben den rechtlichen Problemen, die diese Unterschiede mit sich bringen, entstehen durch die chinesische Industrie wirtschaftliche Probleme. So mussten amerikanische Firmen im Jahr 2007 aufgrund von Produktpiraterie in China, einen Verlust von 2,207 Milliarden $ verzeichnen [1]. 2003 waren 90% der urheberrechtlich geschützten Produkte auf dem chinesischen Markt Piratenware [2].


Historische Entwicklung des Urheberrechts in China

Das erste chinesische Urheberrechtsgesetz wurde 1910 in der Qing-Dynastie erlassen, im vorletzten Jahr des Kaiserreichs. 1915 übernahm die Republik dieses Urheberrechtsgesetz mit nur geringfügigen Änderungen. Erst 1928, unter der Guomindang-Regierung, wurde ein neues, detaillierteres Urheberrechtsgesetz entworfen. Dieses übernahm die neu gegründete Volksrepublik China nicht. Erst 40 Jahre später, im Jahre 1990, wurde am 7.September ein neues Urheberrecht beschlossen. Dieses trat ebenso wie die ergänzende Durchführungsverordnung (DVO) am 1.Juni 1991 in Kraft. Man sollte jedoch erwähnen, dass bereits 1950 einige Vorschriften gegen Nachdrucke in Kraft traten. Das Ministerium für Kultur bestimmte im Juli 1958 allgemeine Sätze für Autorenhonorare und 1956 verfasste das Ministerium einen ersten Entwurf eines Urheberrechts. Dieses wurde aber nie verabschiedet. Ab 1979 wurden Vereinbarungen zum Schutz ausländischer Urheberrechte getroffen. Anfang der 1980er Jahre war man sich einig, dass in China eine Art Urheberrecht existierte auch wenn es völlig unzureichend war. Man verlangte nach einem neuen Urheberrechtsgesetz. Im Juli 1985 wurde das staatliche Copyright-Amt errichtet. Dieses arbeitete seit seiner Entstehung an einem Entwurf des Urheberrechts. Ein erster Erfolg des neuen Amtes war die Verabschiedung des ersten chinesischen Urheberrechts 1985. Dieses wurde allerdings nicht veröffentlicht, da Ausländer von dem Schutz ausgeschlossen waren. Nach weiteren sechs Jahren (1991) wurde nun ein neues Urheberrechtsgesetz erlassen. Seit dem 1.Juli 1992, mit dem Beitritt Chinas zur Berner Übereinkunft und zum Welturheberrechtsabkommen, wurde die Schutzlosigkeit der Ausländer aufgehoben. 2001 mit dem Beitritt Chinas zur Welthandelsorganisation (WTO) wurde das Urheberrecht von 1991 überarbeitet und reformiert. Der Schutzbereich des Gesetzes wurde erweitert. Dieses Gesetz ist das aktuelle Urheberrechtsgesetz Chinas. Es umfasst 60 Artikel und ist in 6 Kapitel unterteilt [3]. 2008 wurde ein staatliches Programm zum Schutz des geistigen Eigentums ins Leben gerufen.

Vergleich des deutschen und des chinesischen Urheberrechtsgesetz

Aufgrund der festgelegten Standards im Welturheberrechtsabkommen lassen sich einige Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem chinesischen und dem deutschen Urheberrecht finden.

a)Gemeinsamkeiten

Entstehung des Urheberrechts

Eine Gemeinsamkeit des deutschen und des chinesischen Urheberrechts findet sich in dem Aspekt, dass das Urheberrecht nicht an besondere Formalitäten gebunden ist. So heißt es in Artikel 6 der chinesischen DVO: das Urheberrecht „entsteht [...] von dem Tag an, an dem das Werk fertig geschaffen ist“.

Werksbegriff

Außerdem unterscheiden sich beide Urheberrechte in den Anforderungen an den Werksbegriff nicht. So steht im § 2 Abs. 2 des deutschen Urheberrechts und Artikel 2 der chinesischen DVO: „Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind Originalität aufweisende und in irgendeiner Form reproduzierbare Ergebnisse der Geisteskraft auf dem Gebiet der Literatur, Kunst und Wissenschaft“ [4]. Wie bereits erwähnt erfüllt China die Standards der WTO, was es hinfällig macht, weitere Gemeinsamkeiten zu suchen. Wesentlich ist hier, dass China denselben Werksbegriff hat und das Urheberrecht eben nicht an besondere Formalitäten gebunden ist.

b)Unterschiede

Das verbotene Werk

Ein Unterschied zwischen dem deutschen und dem chinesischen Urheberrechtswerk ist das "verbotene Werk" [5]. Dieses wird im Gegenteil zum deutschen im chinesischen Urheberrecht behandelt. Unter die Kategorie des Verbotenen Werkes fallen alle Werke, die gegen das Gesetz verstoßen. Im deutschen Urheberrecht werden alle Werke, die eine Schöpfungshöhe aufweisen urheberrechtlich geschützt sind. Jedoch werden diese Werke nicht gesetzlich geschützt.

Werksarten

Ein weiterer Unterschied zum deutschen Urheberrecht findet sich in Artikel 3 des chinesischen Urheberrechtsgesetzes. In diesem Artikel werden die geschützten Werksarten benannt. Zu den nicht geschützten Werksarten zählen neben den verbotenen Werken, die Werke der angewandeten Kunst und Datenbanken. In Artikel 2 deutUrhG wird die angewandte Kunst direkt benannt und zählt zu den geschützten Werken. Außerdem werden nach Artikel 87a deutUrhG auch Datenbanken, wie Telefonbücher, geschützt.

Die Einheit

Eine Besonderheit des chinesischen Urheberrechts ist die Tatsache, dass man seine Rechte an eine staatliche Organisation oder auch "Einheit" abgeben kann. In Artikel 11, Abs. 3 des chinesischen UrhG steht: „Wird ein Werk unter Leitung einer juristischen Person oder einer anderen Organisation in Vertretung des Willens der juristischen Person oder der anderen Organisation geschaffen und hat die juristische Person oder die andere Organisation die Verantwortung dafür übernommen, so wird die juristische Person oder die andere Organisation als Urheber angesehen“. Mit der Übertragung der Rechte sind nicht nur, wie im deutschen Fall, die Nutzungsrechte(§29 deutUrhG), gemeint. Bis auf die Persönlichkeitsrechte kann man im chinesischen Gesetz alle Rechte abtreten.

Schutzdauer

Ein wesentlicher Unterschied findet sich in der Schutzdauer eines Werkes. In China gilt die Schutzdauer 50 Jahre nach dem Tod bzw. nach der ersten Veröffentlichung eines Werkes (Art.21,Abs. 1). In Deutschland gilt sie 70 Jahre nach dem Tod des Autors (§64,Abs.1). Eine weitere Besonderheit des chinesischen Gesetzes ist, dass die Urheberpersönlichkeitsrechte zeitlich unbegrenzt sind (Art. 20). [6].


Die chinesische Tradition im Umgang mit geistigem Eigentum

Die chinesische Tradition im Umgang mit geistigem Eigentum weicht von der deutschen Tradition bzw. der europäischen Tradition enorm ab. Diese Abweichung lässt sich durch zwei Faktoren erklären.

Konfuzius

Zum einen spielt die Morallehre des Konfuzius (551-479 v.Chr.) eine wesentliche Rolle in der chinesischen Bevölkerung. In der Morallehre heißt es, dass man durch kopieren lernen soll. Demzufolge wird das kopiert, was man als gut oder ehrwürdig erachtet. Kopieren wird folglich in der chinesischen Tradition nicht als etwas schlechtes empfunden. Diese Lehre bildet noch heute eine wichtige Grundlage für das chinesische Handeln.

Sozialismus

Zum anderen ist die sozialistische Erfahrung von immenser Bedeutung. Ein Grundgedanke des Sozialismus ist, dass jedes Eigentum dem Staat gehört. So auch das geistige Eigentum. Aufgrund dessen geht man nicht davon aus, dass Ideen als geistiges Eigentum registriert werden sollen. Man lebt in dem Glauben, dass das geistige Eigentum öffentliches Gut sei. Ein Recht auf geistiges Eigentum ist weitgehend unbekannt [7]

Gründe für die Probleme bei der Anerkennung des Urheberrechtsgesetzes

mangelndes Bewusstsein

In der chinesischen Bevölkerung gibt es ein mangelndes Bewusstsein für geistige Eigentumrechte. Die wesentlichen Gründe hierfür finden sich in der Lehre des Konfuzius und der Lehre des Sozialismus. Ein Bewusstsein für geistige Eigentumsrechte muss die Bevölkerung erst erlernen [8] Die beiden oben genannten Lehren, die in der chinesischen Bevölkerung tief verankert sind, bilden zusammen einen Grund für die Probleme der Anerkennung eines Urheberrechts.

Korruption

Ein weiterer Grund hierfür bildet die Korruption. In China findet man eine Vielzahl von Beamten und Funktionären die korrupt sind. Diese bessern ihr Einkommen auf, indem sie Produktpiraterie dulden. Die Korruption ist eine Folge der Wirtschaftstransformation Chinas. Marcus Ring vermutet, dass wenn man die Korruption in den Griff bekommen würde, auch die Produktpiraterie abnimmt [9].

Tradition der Rechtsstaatlichkeit

Neben der Korruption und den Lehren, bildet die mangelnde Tradition in der Rechtsstaatlichkeit ein großes Problem. Es gibt keine Gewaltenteilung in China. Dies bedeutet, dass die Gerichte keine unabhängigen Instanzen sind, wie beispielsweise in Deutschland. Aus der Abhängigkeit der Judikativen folgt das Problem, die im Urheberrecht genannten Sanktionen (Artikel 46-55 chinesisches Urheberrecht) auch durchzusetzen. Wichtig ist, dass man erkennt, dass neben privaten Betrieben auch Staatsunternehmen in die Fälscherware involviert sind. Außerdem fällt es der Judikativen schwer, die Produktpiraterie zu unterbinden, da man Rechtsverletzungen nur effektiv verfolgen kann, wenn es eine beschränkte Anzahl von Verstößen gibt [10].

wirtschaftliche Situation

Ein weiteres Problem bildet der Markt in China. China hat noch keinen liberalisierten Markt. Nicht alle Teile Chinas sind in den Welthandel eingebunden. Schlecht entwickelte Regionen werden noch immer ausgeschlossen. In diesen Regionen greift man zu chinesischen Kopien, weil man keinen Zugang zu den Originalen auf dem Weltmarkt hat. Würde es keine Plagiate geben, wären diese Regionen wie z.B. Südchina vom Konsum ausgeschlossen [11]. Offensichtlich ist, dass das Hauptproblem Chinas ein Koordinationsmangel in der staatlichen Führung ist [12].

Einzelnachweise

  1. [1]Siwek, Stephan E.: Copyright Industries in the U.S. Economy, the 2006 Report, Washington D.C. 2007, S.19 Appendix A.
  2. [2]Smith, Eric H.: CHINA AND THE WTO: COMPLIANCE AND MONITORING, Washington D.C. 2004, S.4.
  3. [3]Urheberrechtsgesetz der Volksrepublik China (2001).
  4. DVO, Artikel 2.
  5. Artikel 4,Abs. 1UrhG
  6. [4]Prof. Dr. Theodor Enders, Das neue Urheberrecht der Volksrepublik China, Zugleich eine rechtsvergleichende Betrachtung zum internationalen und deutschen Urheberrecht, in: Humboldt Forum Recht, 2007, S. 1-12.
  7. [5]Ring, Marcus: China und das Recht des geistigen Eigentums, Die Vereinbarungen mit der WTO und ihre Umsetzung, Hamburg 2008, S.37.
  8. [6]Ring, Marcus: China und das Recht des geistigen Eigentums, Die Vereinbarungen mit der WTO und ihre Umsetzung, Hamburg 2008, S.37.
  9. [7]Ring, Marcus: China und das Recht des geistigen Eigentums, Die Vereinbarungen mit der WTO und ihre Umsetzung, Hamburg 2008, S.38-40.
  10. [8]Ring, Marcus: China und das Recht des geistigen Eigentums, Die Vereinbarungen mit der WTO und ihre Umsetzung, Hamburg 2008, S.39.
  11. [9]Vougioukas, Janis: Urheberrechte in China, Im Schattenreich der Mitte, in: Süddeutsche, 27.8.2007.
  12. [10]Ring, Marcus: China und das Recht des geistigen Eigentums, Die Vereinbarungen mit der WTO und ihre Umsetzung, Hamburg 2008, S.40.

--MaryDüren 18:56, 11. Jan. 2010 (CET)