Benutzer:Maximaxmaxmax/Artikelentwurf/Schülervertretung in Hessen

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Die Schülervertretung in Hessen ist durch das Hessische Schulgesetz (kurz: SchulG HE; früher HSchG) und die Verordnung über die Schülervertretungen und Studierendenvertretungen des Landes Hessen (Sch/StudVtrV HE) etabliert. Die Grundlage für die Schülervertretung in Hessen ist § 121 SchulG HE. Durch den Bildungsföderalismus in Deutschland unterscheiden sich alle Schülervertretungssysteme der 16 Bundesländer, so auch die hessische Schülervertretung.

Gliederung der hessischen Schülervertretungsorgane

Die hessische Schülervertretung untergliedert sich in drei Ebenen: Den Landesschülerrat als oberstes Organ, darunter die Kreis- und Stadtschülerrate und darunter die Schülerräte der einzelnen weiterführenden Schulen. In den Klassen der Grundschulen kann zwar ein Klassensprecher gewählt werden[1], doch steht diesen Schülervertretern kein Schülerrat als Gesamtvertretung der Schüler einer Schule zu. Somit die die Schülervertretung in Grundschulen rein symbolisch und hat auch keinerlei Mitentscheidungsrechte an der Schule. Grundschulen sind nicht in den Organen der regionalen oder überregionalen Schülervertretung vertreten.

Der Landesschülerrat Hessen

Auch als "Landesschülervertretung Hessen (LSV Hessen)" bekannt ist der Landesschülerrat Hessen das höchste beschlussfassende Schülervertretungsorgan im Land Hessen. Grundlage für den Landesschülerrat bildet § 124 SchulG HE in Verbindung mit § 33 Sch/StudVtrV HE. Das Verfahren des Landesschülerrates wird in § 34 Sch/StudVtrV HE geregelt, die Rechte gegenüber dem hessischen Kultusministerium werden in § 35 der Verordnung geregelt.

Dem Landesschülerrat ist der Landesbeirat als beratendes Organ zugeordnet. Er ist ein Organ, das aus bis zu fünf Lehrern besteht und den Landesschülerrat berät und bei seiner Arbeit unterstützt. Derzeit ist Sascha Apel einziges Mitglied des Landesbeirats, er ist tätig seit dem Jahr 2010.

Der Landesschülerrat entsendet außerdem zwei Delegierte in den Landesschulbeirat, der das Kultusministerium bei wichtigen Maßnahmen berät. Die Mitglieder des Landesschulbeirats legen dem Landesschülerrat lediglich Rechenschaft über ihre Anwesenheit bei Sitzungen des Landesschulbeirats ab.

Bundesschülerkonferenz

Der Landesschülerrat Hessen ist Teil der Bundesschülerkonferenz und entsendet drei Bundesdelegierte zu deren Plenartagungen. Die Bundesschülerkonferenz ist kein gesetzliches Schülervertretungsorgan, sondern lediglich ein Zusammenschluss aus 13 von 16 Landesschülervertretungen in Deutschland.

Kreis- und Stadtschülerräte

Kreis- und Stadtschülerräte sind die regionalen Schülervertretungsorgane der hessischen Schülervertretung. Die Grundlage für Kreis- und Stadtschülerräte bildet § 123 SchulG HE in Verbindung mit § 31 Sch/StudVtrV HE. Der § 32 der Verordnung regelt das Verfahren der Kreis- und Stadtschülerräte.

Einzelnachweise

  1. Bürgerservice Hessenrecht. Abgerufen am 11. August 2022.