Benutzer:Mecha 90/test
Zeit des Nationalsozialismus – Ausgrenzung und Verfolgung 1933 bis 1945
In den nachfolgenden Zeilen wird erläutert, was im Raum Bad Berleburg in der Zeit des Nationalsozialismus geschehen ist.
Ausgehend von einem Dringlichkeitsantrag im Jahr 1933 der NSDAP wurde beschlossen, dass die „Unterstützung der Zigeuner“ eingestellt wird. Bürgermeister Günther hat Anfang Juni 1933 festgelegt, dass Familien bestimmter Bereiche „[...] von abends 9 Uhr bis früh 4 Uhr ihre Wohnung nicht verlassen [dürfen]“.[1] Bei Nichteinhaltung wurde nicht nur mit hohen Geld- und Freiheitsstrafen gedroht, „sondern auch mit einem Antrag auf Abtransport in ein Konzentrationslager“.[2] Diese Aktion sollte eine Abschreckungswirkung haben.
Anschließend folgten weitere ähnliche lokale Maßnahmen wie beispielsweise der Ausschluss aus den Leistungen der Mütterbeihilfe (Erholungsaufenthalte, Ernährungshilfe sowie die Beschaffung von Wäsche). Zusätzlich kam es 1942 zum vollständigen Verbot von Betreuung bei Zigeuner-Mischlingen und Vollzigeunern.
Nach dem Jahr 1933 wurden die Juden in Wittgenstein gehetzt, da der Nationalsozialismus auch dort nicht aufzuhalten war. Die jüdischen Geschäfte wurden boykottiert. Daher wurden in der Progromnacht am 9. November 1938 jüdische Haushalte und eine Synagoge ausgeraubt. Auf dem heutigen Marktplatz wurde „das Inventar der Synagoge [...] verbrannt.“[3] Da anschließend viele Juden auswanderten, gab es nur noch zwei Häuser, in denen Juden lebten.
Land- und Forstwirtschaft.[4]
Berichte
Die Lebensverhältnisse in der Land- und Forstwirtschaft fielen früher unterschiedlich aus. Eine damals 17 jährige berichtete, dass die Nahrung, die sie von den Bauern bekamen, akzeptabel sei. Aber nicht alle schilderten das Leben auf dem Land so makellos. Es gibt auch einige, die darlegten, dass dies das Gegenteil ist. Zum Beispiel wurde ein in seinerzeit 25 jähriger Pole mit Prügel bestraft, da er mit Verspätung von dem Begräbnis seiner Mutter, welches in seiner Heimat stattgefunden hatte, wieder zurückkam. Eine weitere und durchaus folgenreichere Bestrafung war die, dass der junge Mann dann einem anderen Bauern zugewiesen wurde. Die Wohnbedingungen und das Essen waren schlechter als zuvor. Zudem hatte er immer eine harte 6-Tage Woche bei dem Bauern zu überwinden. Es war eine übliche Umgangsweise im Alltag, bei den rassistischen Herrenvolksvorstellungen in den Privatunterkünften oder in den Lagern, Prügel auf den Körper und Schläge ins Gesicht zu verteilen.
Jeder Arbeiter trug an seiner Kleidung ein „P“ (=Polen) oder „Ost“ (=Ostarbeiter). Bei fehlen der Markierung wurde als Strafe eine Prügel mit einem Gummiknüppel verhängt.
Die Krankenkassen waren damals nicht verpflichtet, für einen Krankheitsfall, der mehr als drei Wochen andauerte, Geld auszugeben. Aus diesem Grund konnten die Gastarbeiter bei längerer Krankheit in ihre Heimat abgeschoben werden. Für die Volksgenossen waren Schutzrechte garantiert und wurden teilweise im Nationalsozialismus ausgebaut. Doch die gab es in solchen Fällen nicht.
Literatur
Rikarde Riedesel, Johannes Burkardt, Ulf Lückel: Bad Berleburg - Die Stadtgeschichte, Bad Berleburg, 2009
Einzelnachweise
- ↑ Rikarde Riedesel, Johannes Burkardt, Ulf Lückel, Bad Berleburg - Die Stadtgeschichte, Bad Berleburg, 2009 S.220
- ↑ Rikarde Riedesel, Johannes Burkardt, Ulf Lückel, Bad Berleburg - Die Stadtgeschichte, Bad Berleburg, 2009 S.220
- ↑ Rikarde Riedesel, Johannes Burkardt, Ulf Lückel, Bad Berleburg - Die Stadtgeschichte, Bad Berleburg, 2009 S.143
- ↑ Rikarde Riedesel, Johannes Burkardt, Ulf Lückel, Bad Berleburg - Die Stadtgeschichte, Bad Berleburg, 2009 S.143