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Keine Jahrestage für den 13. November
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Kritik an der Inklusion

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Das Außenseiter-Argument

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Einer der Kritikpunkte am Inklusionskonzept ist, dass behinderte Menschen an Regelschulen häufig Außenseiter sind.[1]

Das Argument der Überbehütetheit

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Einer weiterer Kritikpunkt ist, dass an der Regelschule bei bestimmten Behinderungen den Kindern zu viel abgenommen wird, was sie dann deshalb nicht erlernen.[2]

Das Argument des Etikettenschwindels

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Das Argument besagt, dass Inklusion nichts anderes ist als Inklusion und damit lediglich ein Etikettenschwindel.[3]

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Inklusion als realitätsferne Utopie

Ein weiteres Argument ist, dass Inklusion eine realitätsferne Utopie bzw. ein Mythos ist.[4]

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Argument der Unübertragbarkeit

Außerdem ist das Argument vorgetragen worden, dass der Inklusionsbegriff, der in den angloamerikanischen Staaten entwickelt wurde, nicht einfach auf Bildungssysteme anderer Länder übertragen werden kann.[5]

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Einzelnachweise

  1. Barbara Allebrodt: Kritik an Inklusion. "Die Förderschule ist keine Endstation" (abgerufen am 1. Juni 2011)
  2. Barbara Allebrodt: Kritik an Inklusion. "Die Förderschule ist keine Endstation" (abgerufen am 1. Juni 2011)
  3. Stefan Kornherr: Inklusion als Utopie der offenen Behindertenarbeit: Wandel von Integration zu Inklusion als Aufgabe des Sozialmanagements. Noderstedt: Books on Demand 2008, 21
  4. Stefan Kornherr: Inklusion als Utopie der offenen Behindertenarbeit: Wandel von Integration zu Inklusion als Aufgabe des Sozialmanagements. Noderstedt: Books on Demand 2008, 17 f.
  5. Stefan Kornherr: Inklusion als Utopie der offenen Behindertenarbeit: Wandel von Integration zu Inklusion als Aufgabe des Sozialmanagements. Noderstedt: Books on Demand 2008, 21

Beweis (Logik)

Ein Beweis (lat. argumentatio) ist ein Verfahren, bei dem die Wahrheit eines Satzes durch die Zurückführung auf bereits als wahr Anerkanntes sichergestellt wird.

Beweis im strengen Sinne

Siehe Hauptartikel: Deduktion

In einem strengen Sinne wird die Behauptung aus als wahr anerkannten Sätzen mit Sicherheit erschlossen. In diesem Fall spricht man auch von strengen bzw. deduktiven oder progressiven Beweisen.[1] oder von apodiktischen Beweisen.[2]

Indirekter und direkter Beweis

Siehe Hauptartikel: Reductio ad absurdum

Eine Sonderform des strengen Beweisen ist der indirekte Beweis (lat. reductio ad absurdum). In älteren Texten wird er manchmal auch als apagogischer Beweis bezeichnet.[3] Bei diesem Beweis wird gezeigt, dass aus der Ungültigkeit des Behaupteten etwas mit Sichheit erschlossen werden kann, das als falsch gilt.

Wir der zu beweisende Satz auf geradem Wege aus den als wahr Anerkannten Sätzen abgeleitet, dann spricht man auch vom direkten (oder ostensiven) Beweis.[4]

Beweis im schwachen Sinne

Siehe Hauptartikel: Argumentation

In einem weniger strengen Sinne folgt das Behauptete nicht mit Sicherheit, aber mit sehr großer Wahrscheinlichkeit. Zu den weniger strengen Beweisformen gehört der Beweis durch Analogie, der regressive Beweis und der induktive Beweis. In diesem Sinne ist jedes Argument ein Beweis. Diese Beweisverfahren werden in der Mathematik und der mathematischen Logik gewöhnlich nicht als Beweis anerkannt.

Regressiver Beweis

Beim regressiven Beweis werden aus dem zu Beweisenden möglichst viele Folgerungen geschlossen. Wenn diese alle wahr sind kann man mit großer Wahrscheinlichkeit annehmen, dass auch der zu beweisende Satz wahr ist.[5]

Induktiver Beweis

siehe Hauptartikel: Induktion

Bei einem induktiven Beweis wird aus einem Teil einer Gesamtheit auf die Gesamtheit geschlossen. Waren alle bisher beobachteten Raben schwarz wird geschlossen, dass alle Raben schwarz sind.

Einzelnachweise

  1. Veit Pittioni: Beweis. In: Peter Prechtl/Franz-Peter Burkard (Hrsg.): Metzler-Philosophie-Lexikon: Begriffe und Definitionen Stuttgart/Weimar: Metzler 1996, 70
  2. Friedrich Kirchner: Wörterbuch der philosophischen Grundbegriffe. Heidelberg: Weiss 1890 (2. Aufl.), S. 62
  3. Friedrich Kirchner: Wörterbuch der philosophischen Grundbegriffe. Heidelberg: Weiss 1890 (2. Aufl.), S. 61
  4. Friedrich Kirchner: Wörterbuch der philosophischen Grundbegriffe. Heidelberg: Weiss 1890 (2. Aufl.), S. 61
  5. Veit Pittioni: Beweis. In: Peter Prechtl/Franz-Peter Burkard (Hrsg.): Metzler-Philosophie-Lexikon: Begriffe und Definitionen Stuttgart/Weimar: Metzler 1996, 70
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