Benutzer:Mfm - menschen für medien/Artikelentwurf Keymark

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Das Mineralwolle Keymark ist ein Qualitätszeichen für Mineralwolle-Dämmstoffe auf der Grundlage europäischer Normen. Das Zertifizierungsprogramm basiert auf regelmäßigen Produkt- und Produktionsprüfungen durch unabhängige, akkreditierte Institute.

Vergabe

Keymark wird von DIN CERTCO, einem gemeinsamen Unternehmen des TÜV Rheinland und des Deutschen Instituts für Normung (DIN) vergeben. [1] Grundlage für Keymark ist eine Vereinbarung der EU-Kommission und CEN, dem Europäischen Komitee für Normung. [2] Bevor die Mineralwolle-Dämmstoffe mit Keymark gekennzeichnet werden, findet eine erstmalige Überprüfung der Produkte, die sogenannte Product Type Determination (PTD) statt. Hierbei werden alle Produkteigenschaften aus der jeweiligen Leistungserklärung überprüft. Nach der Erstzertifizierung werden alle Eigenschaften aus der Leistungserklärung jährlich von unabhängigen Laboratorien getestet. Eine Kontrolle der Produktion findet zwei Mal jährlich und ebenfalls unabhängig statt. [3] Folgende Institute sind akkreditiert, um die Mineralwolleprodukte und –produktion nach Keymark-Standards zu prüfen:

Verhältnis Keymark und Übereinstimmungszeichen

Keymark kann weltweit von jedem Mineralwolle-Produzenten beantragt werden. Rein nationale Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise hingegen, wie das sogenannte Übereinstimmungszeichen, sind für harmonisierte Bauprodukte ab Oktober 2016 nicht mehr zulässig. Das hat auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 [4] Rechtssache C-100/13 festgestellt. Davon betroffen sind alle Bauprodukte, die einheitlichen europäischen Regelungen unterliegen.

Verhältnis Keymark und CE-Zeichen

Damit ein Produkt aus Mineralwolle in Deutschland verkauft und beim Bau eingesetzt werden darf, reicht allein das bereits bestehende CE-Kennzeichnung aus. Im Gegensatz zu Ü-Zeichen oder beispielsweise Keymark, ist das CE-Zeichen jedoch kein Qualitätszeichen. Regelmäßige und unabhängige Qualitäts-Test fordert das CE-Zeichen nicht. Es ist lediglich eine Selbsterklärung der Hersteller. Bei Mineralwolleprodukten wird allerdings die Nichtbrennbarkeit auch im Rahmen des CE regelmäßig in unabhängigen akkreditierten Laboren überprüft.

Quellen

  1. Zertifizierungsstelle für Keymark. Abgerufen am 2. August 2016.
  2. Rechtliche Grundlagen für Keymark. Abgerufen am 2. August 2016.
  3. Produktzertifizierung nach Keymark. Abgerufen am 2. August 2016.
  4. Urteil des EuGH vom 16. Oktober 2014 (C-100/13). Abgerufen am 2. August 2016.

Weblinks

  • [1] DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung
  • [2] Europäisches Komitee für Normung zu Keymark