Benutzer:MichaelFrey/Berufsattest
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Das Eidgenössische Berufsattest (EBA) ist der Abschlussausweis einer zweijährigen Grundbildung, die mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Der Titel ist eidgenössisch anerkannt.
Mit der Attestausbildung wird in der Schweizer Berufsbildung die Anlehre in vielen Lehrberufen ersetzt.
Wie bei der drei- bzw. vierjährigen Berufsbildung, die zu einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis führt, findet auch bei der zweijährigen Grundbildung der Lernprozess anhand praktischer Tätigkeit in einem Lehrbetrieb, Kurse in der Berufsschule sowie durch überbetriebliche Kurse statt.
Zielgruppe
Die zweijährige Grundbildung richtet sich vorwiegend an praktisch begabte Jugendliche und Erwachsene und führt zu einer vollwertigen Berufsqualifikation. Damit soll schulisch Schwächeren der Zugang zur Arbeitswelt und zu weiteren Ausbildungen ermöglicht werden.
Sie ermöglicht es als niederschwelliges Ausbildungsangebot auch Lernenden mit gewissen Defiziten einen Lehrberuf in zwei Jahren zu erlernen. Das Qualifikationsverfahren am Schluss der Ausbildungszeit gibt Auskunft über die spezifischen Fähigkeiten, die innerhalb der Ausbildung erworben wurden.
Insbesondere gehören zur Zielgruppe Schüler aus der Sonderpädagogik (Heilpädegogische Schule, Kleinklasse, Werklasse), schulisch schwächere Schüler und Schüler ohne ausreichende Deutsch Kenntnisse. Ebenso biedet das Berufsattest einen Abschluss für lernedene die eine drei oder vierjährige Ausbildung (EFZ) begonnen haben, die gestellten anfoderungen aber nicht erfüllen.
Wert: aus sonderpädogik kommt sehr hoch ("maximal lösung")[1]
Fördermöglichkeiten
Die Förderung richtet sich in erster Linie an die Lerneden, aber auch der Lehrmeister kann Unterstützung hinzuziehen.
Fachkundige individuelle Begleitung
Lernende einer zwei Jährigen Beruflichen Grundbildung haben, wenn der Bildungserfolg gefährdet ist, das Anrecht auf eine Fachkundige individuelle Begleitung (FiB).[2]
Die Begleitung umfasst dabei alle bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld des Lernenden,[3] also Berufsfachschule, Betrieb, überbetriebliche Kurse aber auch persönliches.
Die Ausgestaltung ist Aufgabe der Kantone, voraus sich Unterschiede in Gestaltung und Umfang ergeben.
Verlängerung
Die Ausbildung lässt sich um ein Jahr verlängern oder verkürzen.
Stützkurse
An einem halben Tag pro Woche können Stützkurse besucht werden.
Modularisierung
Ist der Abschluss der vollen Attest-Ausbildung (vorerst) nicht möglich, können auch nur einzelne Module abgeschlossen werden. Dies führt zwar nicht zum Berufsattest, aber die Module können aber einem späteren Abschluss angerechnet werden.
Unterschiede Anlehre und Berufsattest[4]
Anlehre | Berufsattest |
---|---|
Individuelles Ausbildungsprogramm | Bildungsverordnung |
ABU in gemischten Klassen | Berufsfeldbezogene Klassen (wie bei EFZ) |
Einführungskurse freiwillig | überbetriebliche Kurse obligatorisch |
Abschluss Individuell "nach Augenschein" | Abschluss reglementiert |
Berufsattest ist also zusammenfassend eine Annäherung an eine reguläre Ausbildung, was einerseits den individuellen Spielraum einschränkt und die Ansprüche verändert, anderseits durch die Standardisierung eine Vergleichbarkeit und dadurch neue Chancen für Absolventen bietet.
Gerade die Einschränkung des individuellen Spielraumes, also weniger Anpassungsmöglichkeiten an die Fähigkeiten des Lernenden, wird als kritisch betrachtet. Flankierende Massnahmen wie Föder- und Stützkurse sowie eine Verlängerung der Ausbildung sind aber weiterhin vorgesehen.[5]
Da gerade Lernschwache und Lernbehinderte Schüler häufig auch Probleme mit Prüfungsangst haben, stellt auch die reglementierte Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren)[6] eine grosse Hürde dar.
Der grösste Schritt nach vorne stellt die Durchlässigkeit zum EFZ dar.[7]
Übergangsbestimmungen
Die Übergangsbestimmungen für die einzelnen Berufe (z.B. die Möglichkeit nachträglich das EBA für eine bestandene Anlehre zu beantragen) finden sich in den jeweiligen Berufsverordnungen.
Anlehren werden noch solange angeboten, bis die jeweilige Verordnung der Anlehre durch eine neue Verordnung für die Berufsbildung mit Berufsattest ersetzt wurde.[8] Spätestens 2012 endet aber dann das Angebot von Anlehren.[9][10]
Weiterbildungsmöglichkeit
Absolventen mit eidgenössischem Berufsattest stehen Grundsätzlich Fachkurse von Verbänden und ähnlichem offen. Der Weg zu höheren Berufsbildung hingegen ist verschlossen.
Erlangen des EFZ
Um das eidgenöschische Fähigkeitszeugnis zu erlangen, gibt es mehrere mögliche Wege:
- Absolvieren der Vollständigen drei oder vierjährigen Lehre
- Absolvieren der verkürzten Lehre (Einstieg ins zweite Lehrjahr)
- Validierung von Bildungsleistungen[11]
- ausserhalb eines geregelten Bildungsganges
Am Ende steht auf jeden Fall das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung).
Das absolvieren einer Vollständigen oder verkürzen Lehre bedingt einen Lehrvertrag. Einen Rechtsanspruch darauf besteht nicht.[12]
Nur die Berufsfachschule zu besuchen ist nicht vorgesehen bzw. auch hierauf besteht keinen Rechtsanspruch.
In jedem Fall verlangt der Weg zum EFZ ein hohes persönliches Engagement: Sei es beim bewerben auf einen weiteren Ausbildungsvertrag oder beim informellen erwerben der notwendigen Bildung, der Anmeldung zum Qualifikationsverfahren.
Abschlüsse in Zahlen
Jahr | 1990 | 1999 | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Anlehre | 1'541 | 1936 | 2081 | 2130 | 2251 | 2406 | 2474 | 2526 | 2598 | 1925 | 1574 | 1324 | 1174 |
Berufsattest | - | - | - | - | - | - | - | 94 | 99 | 1591 | 2436 | 2894 | 3690 |
Gesamt | 1541 | 1936 | 2081 | 2130 | 2251 | 2406 | 2474 | 2620 | 2697 | 3516 | 4010 | 4218 | 4864 |
Internationale Einordnung
Das Berufsattest ist ein Abschluss auf Sekundarstufe II bzw. ISCED Level 3B, jedoch ohne direkten Zugang zu Tertiärstufe.
siehe auch
Weblinks
- Bundesgesetz über die Berufsbildung, Art. 37 Eidgenössisches Berufsattest
- Leitfaden „Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest“, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, März 2005
Quellen
- ↑ http://www.bscw-hfh.ch/pub/bscw.cgi/d4992180/SteinlinHugenerMAT.pdf
- ↑ http://www.admin.ch/ch/d/sr/412_10/a18.html
- ↑ http://www.admin.ch/ch/d/sr/412_101/a10.html
- ↑ http://www.llv.li/berufliche_grundbildung_mit_attest-3.pdf
- ↑ http://www.infostelle.ch/user_content/editor/files/Dokumente/aeppli.pdf
- ↑ http://www.lotse.zh.ch/documents/BA/FADO/Zweijaehrige_Grundbildung_mit_eidg._Berufsattest__EBA_.pdf
- ↑ http://dbk.ch/download/bpb_fp/Integrat.pdf
- ↑ http://www.eba.berufsbildung.ch/dyn/5428.aspx
- ↑ http://www.berufsberatung.ch/dyn/1211.aspx
- ↑ http://www.bildungspool.ch/berufsattest-eba-anlehre.php
- ↑ http://www.bbt.admin.ch/themen/berufsbildung/01183/?lang=de
- ↑ http://www.odasante.ch/de/02_berufliche-grundbildung/pdf/Anschlussfaehigkeit%20EFZ-23-03-11_d.pdf
Abraum
Motivation zur Umstellung
Die Anlehre galt als Sackgassenausbildung, die Bedeutung gering.[1] Der nicht regelementierte Abschluss machte Anlehrausweise nicht vergleichbar und schränkte so die berufliche Mobilität ein.
Der Anschluss zu einer normalen Lehre war schwierig, da nicht genau reglementiert. Gerade für Ausländer die mit dem schweizer Bildungssystem nicht vertraut sind und auch sprachliche Defizite aufweisen, war das eine ernsthafte (bürokratische) Hürde. Gerade für Schüler die die Anlehre aufgrund sprachlicher oder kulturellere Defizite gewählt haben, stellt der Anschluss zum Lehranschluss (EFZ) eine wichtige Option und Motivation dar. So wollten 2009 in Zürich 50% der Attest Absolventen später das EFZ nachholen.[2]
http://www.panorama.ch/pdf/1999/Heft_1_1999/pan9143.pdf
Erste Anlehren wurden 1968 durchgeführt[3]
Andere Länder
Österreich
In Österreicht ist es seit einer gesetzes änderung seit vom August 2003 offziel möglich eine Teilqualifikation bzw. eine verlängerte Lehre zu absolvieren.
begriffe sind Anlehre, "Ausbildung zum/r qualifizierten HelferIn" und Teilqualifizierungslehre.http://www.alphanova.at/download/Evaluierungsstudie_TQL_Anlehre_2005.pdf
http://www.miteinander.com/joomlafinal/media/zeitschrift_miteinander/miteinander_02_08.pdf
Deutschland
Alternativen
insos pra
http://www.insos.ch/de/dok/Richtlinien_d-31.01.2007.pdf
Zumeist zu erkenenn an "Praktieker" Assistent
http://gav.arbeitsrechtler.ch/Gebaeudetechnik_Lohnempfehlung-Lernende_2010.pdf http://www.suissetec-nws.ch/onbilder/Lehrlingsentschaedigung%202010.pdf http://www.berufsbildung.ch/dyn/bin/5238-6552-1-verkehrswegbau_berufsfeld.pdf http://www.personalradar.ch/basel/wie-weiter-nach-der-beruflichen-grundbildung/5107
Das Eidgenössische Berufsattest (EBA) ist der Abschlussausweis einer zweijährigen Grundbildung, die mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Der Titel ist eidgenössisch anerkannt.
Mit dem Berufsattest wurden in der Schweizer Berufsbildung die Anlehre in vielen Lehrberufen ersetzt.
Die zweijährige Grundbildung richtet sich vorwiegend an praktisch begabte Jugendliche und Erwachsene und führt zu einer vollwertigen Berufsqualifikation. Damit soll schulisch Schwächeren der Zugang zur Arbeitswelt und zu weiteren Ausbildungen ermöglicht werden.
Sie ermöglicht es als niederschwelliges Ausbildungsangebot auch Lernenden mit gewissen Defiziten einen Lehrberuf in zwei Jahren zu erlernen. Das Qualifikationsverfahren am Schluss der Ausbildungszeit gibt Auskunft über die spezifischen Fähigkeiten, die innerhalb der Ausbildung erworben wurden.
Wie bei der drei- bzw. vierjährigen Berufsbildung, die zu einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis führt, findet auch bei der zweijährigen Grundbildung der Lernprozess anhand praktischer Tätigkeit in einem Lehrbetrieb, Kurse in der Berufsschule sowie durch überbetriebliche Kurse statt.
Anpassnungs Spielraum
Verlängerung über die zwei Jahre hinaus ist vorgesehen
Stützkurse
Stichwörter
IV-Anlehre
siehe auch
Weblinks
- Bundesgesetz über die Berufsbildung, Art. 37 Eidgenössisches Berufsattest
- Leitfaden „Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest“, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, März 2005
Quellen
- ↑ http://www.ehb-schweiz.ch/de/ehb/publikationen/Documents/Schriftenreihe/SIBP%20SR%2011.pdf
- ↑ http://www.stadt-zuerich.ch/content/dam/stzh/sd/Deutsch/LBZ-ML/Publikationen%20und%20Broschueren/Weitere_Broschueren/LaufbahnInfo02_09.pdf
- ↑ http://www.insos.ch/de/publikationen/kongresse/pdf/Spielmann_Leb_hilfe_praes_280410.pdf
http://www.llv.li/Kapitel_6.pdf http://dbk.ch/download/bpb_fp/Integrat.pdf http://www.bscw-hfh.ch/pub/bscw.cgi/d4992180/SteinlinHugenerMAT.pdf http://www.bscw-hfh.ch/pub/bscw.cgi/d4992180/SteinlinHugenerMAT.pdf
„Die Anlehre im Sinne dieses Gesetzes vermittelt Jugendlichen, die vornehmlich praktisch begabt sind, die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zur Beherrschung einfacher Fabrikations- und Arbeitsprozesse. Sie dauert mindesten ein Jahr und soll zum Übertritt in einen anderen Betrieb gleicher Art befähigen“ (BBG, Art. 49).
http://www.ag.ch/staag/daten/B15/STEP_I+_2009.pdf http://www.stickel.ch/lehrstellen/EBA%20DBK.pdf http://www.ig2.ch/fileadmin/dokumente/Zeitungsartikel%202009_04_18_SZ_OT.pdf
http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/20586.pdf
Abbildung 10: Entwicklung der Bildungsabschlüsse im niederschwelligen Bereich
-> http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/15/04/00/blank/uebersicht.html