Benutzer:Mjoppien/Projekte/Geistiger Brandstifter
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Der Begriff des geistigen Brandstifters tritt als Vorwurf in Auseinandersetzungen auf. Dem Gegenüber wird vorgeworfen, auf intellektueller und diskursiver Ebene Dritte zu Straftaten zu verführen. Die unterstellte Beteiligung an den Straftaten ist aber so indirekt, dass es sich nicht um Anstiftung im strafrechtlichen Sinne handelt.
Verwendung
- Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland Ignatz Bubis benutzte den Vorwurf 1988 für den Schriftsteller Martin Walser, nahm sie aber später wieder zurück [1].
- Der Zentralrat der Juden in Deutschland benutzte die Bezeichnung auch später mehrfach. 2005 für den Schriftsteller Rolf Hochhuth wegen Äußerungen zum Historiker David Irving [2] und 2007 für Kardinal Meisner wegen Benutzung des Begriffs "entartete Kunst". [3]
- Die NPD benutzte der Ausdruck 2007 für den Innenminister Karl Peter Bruch und den Landtagspräsidenten Joachim Mertes von Rheinland-Pfalz [[ ]] [4].
- Die Linke-Politikerin Evrim Baba bezeichnete 2009 den SPD-PolitikerThilo Sarrazin wegen Äußerungen zu Türken in Deutschland als "geistigen Brandstifter" [5].
Literatur
- Gerd Wiegel, Johannes Klotz. Geistige Brandstiftung: Die neue Sprache der Berliner Republik. Aufbau Verlag, 2001. ISBN 9783746670355
- Gerd Wiegel, Johannes Klotz. Geistige Brandstiftung?: Die Walser-Bubis-Debatte. Deutscher Taschenbuch Verlag, 1999. ISBN 9783894381790
- Ruth Römer (Hg.): Geistige Brandstifter von Links. Graz: Aula 2007. ISBN 978-3-900968-06-9.
Quellen
Siehe auch