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BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V.
Rechtsform Eingetragener Verein
Gründung 21. November 1897[1]
Sitz Berlin, Deutschland
Leitung Maren Kern, Klaus-Peter Hillebrand
Branche Wohnungswirtschaft
Website www.bbu.de

Der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. vertritt landeseigene, private, kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen in Berlin und Brandenburg. Der Verband ist heute der älteste wohnungswirtschaftliche Regionalverband Deutschlands und war einer der ersten Wirtschaftsverbände, der nach der Wende die Einheit auch im Inneren vollzog.[2]

Mitgliedsunternehmen

Die Mitgliedsunternehmen bewirtschaften etwa 1 Millionen Wohnungen (ca. 50 Prozent aller Mietwohnungen in Brandenburg und ca. 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin). Die Mitgliedsunternehmen des BBU sind wichtige Arbeit- und Auftraggeber in der Metropolregion Berlin/Brandenburg sowie Akteure des Stadtumbaus.

Der Verband

Der BBU ist Mitglied im GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. und gliedert sich in den Interessenbereich sowie den Prüfungsbereich.

Interessenverband

Der BBU ist ein Interessenverband zur Durchsetzung der Mitgliederinteressen gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit. Eine weitere Aufgabe ist die Information der Mitgliedsunternehmen zu politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen, technischen bzw. statistischen Entwicklungen. Dazu stellt der BBU den Mitgliedsunternehmen u.a. Fachreferenten zur Verfügung.[3]

Der Verband gibt die Mitgliederzeitschrift BBU-Nachrichten heraus .

Prüfungsverband

Der BBU ist der genossenschaftliche Prüfungsverband. Das gesetzliche Prüfungsrecht wurde dem BBU zuletzt am 15. Januar 1991 durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung für Berlin und für das Land Brandenburg erteilt. Jeweils rund 100 Genossenschaften in Berlin und Brandenburg werden vom Verband geprüft, betreut sowie beraten. Die genossenschaftliche Pflichtprüfung (Jahresabschlussprüfung) besteht in Deutschland seit 1889 und ist damit die älteste Pflichtprüfung in Deutschland. Genossenschaften sind verpflichtet, Mitglied in einem Genossenschaftsverband (§ 54 GenG) zu sein. Dieser führt die jährliche Pflichtabschlussprüfung für sie durch. Die genossenschaftliche Pflichtprüfung dient vor allem dazu, die Genossenschaftsmitglieder vor dem Verlust ihrer Einlagen bzw. vor Nachschüssen zu schützen und die Gläubiger der Genossenschaft vor Forderungsausfällen.[4]

Beteiligungsunternehmen

  • BBA - Akademie der Immobilienwirtschaft e.V.
  • BBT - Treuhandstelle des Verbandes Berliner und Brandenburgischer Wohnungsunternehmen GmbH
  • DOMUS AG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
  • DOMUS CONSULT - Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH[5]

Weblinks

  • www.bbu.de – Internetauftritt des BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V.
  • www.bba-campus.de- Internetauftritt der BBA - Akademie der Immobilienwirtschaft e.V.
  • www.bbt-gmbh.net - Internetauftritt der BBT - Treuhandstelle des Verbandes Berliner und Brandenburgischer Wohnungsunternehmen GmbH
  • www.domus-revision.de - Internetauftritt der DOMUS AG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
  • www.domusconsult.eu - Internetauftritt der DOMUS CONSULT - Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH

Einzelnachweise

  1. BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. Der Prüfungsbereich. In: bbu.de. Abgerufen am 24. Mai 2015.
  2. BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. Geschichte. In: bbu.de. Abgerufen am 24. Mai 2015.
  3. BIK - Berliner Informationsstelle Klimasschutz. BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. In: Berliner Energieagentur GmbH. Abgerufen am 24. Mai 2015.
  4. BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. Der Prüfungsbereich. In: bbu.de. Abgerufen am 24. Mai 2015.
  5. BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. Töchter. In: www.bbu.de. Abgerufen am 24. Mai 2015.