Benutzer:Momo/Spielwiese/Ingelheimer Grund

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Der Ingelheimer Grund, seit dem 14. Jahrhundert Ingelheimer Reich war ein reichsunmittelbares Gebiet im heutigen Rheinhessen

Geografie

Der Ingelheimer Grund umfaßte die damaligen Orte und Gemarkungen von

  1. Nieder-Ingelheim
  2. Ober-Ingelheim
  3. Sporkenheim
  4. Frei-Weinheim
  5. Groß-Winternheim, heute alle Ingelheim am Rhein
  6. Bubenheim
  7. Elsheim, heute Stadecken-Elsheim
  8. Sauer-Schwabenheim, heute Schwabenheim an der Selz
  9. Wackernheim

Geschichte

Das Gebiet um Ingelheim mit obigen Orten war bereits zu fränkischer Zeit Krongut und als solches reichsunmittelbar. Die Einwohner hatten als des Riches lude viele Jahrhunderte Sonderrechte, aber auch Sonderpflichten, vor allem die Versorgung der Pfalz und die Fährdienste am Rhein durch die Bewohner Frei-Weinheims.

Ludwig der Bayer verpfändet am 16. Januar 1315 erstmals Teile des Gebietes zusammen mit den Städten Oppenheim und Nierstein an den Mainzer Erzbischof Peter von Aspelt. Diese erste Verpfändung dauerte bis zum 10. Dezember 1353.

Am 24. Dezember 1356 verpfändet Kaiser Karl IV. gegen eine Barzahlung von 33.000 kleinen Florentiner Gulden die Hälfte des Einkommens aus dem Ingelheimer Grund an die Stadt Mainz. Vier Jahre darauf, am 3. September 1360 verpfändet er auch noch die ihm verbliebene Hälfte an den Oppenheimer Schultheiß Heinz zum Jungen.

1375 wurde der offensichtlich nicht mehr benötigte Ingelheimer Grund im Oberamt Oppenheim von Karl IV. an den Kurfürsten Ruprecht I. von der Pfalz auf dessen Lebzeiten verpfändet. Damit erlosch die Reichsunmittelbarkeit faktisch, denn kein Herrscher war danach mehr willens oder fähig das Pfand auszulösen, so daß die Pfandschaft im westfälischen Frieden für unablösbar erklärt wurde.

Ingelheimer Grund vs. Ingelheimer Reich

Der Wandel des Namens hatte vermutlich einen politischen Hintergrund: Für die kurpfälzische Verwaltung war das der Ingelheimer "Grund", den sie gepachtet und dann ganz übernommen hatte; die hier lebenden Einwohner, die weiterhin auf ihre aus der Reichsunmittelbarkeit stammenden Privilegien pochten, waren in ihrem Selbstverständnis immer noch Einwohner eines "Reichs"-Gebietes.


[[Kategorie:Historisches Territorium [[Kategorie:Ingelheim am Rhein