Benutzer:NA beim BIBB/ECVET

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (Englisch: European Credit System for Vocational Education and Training, ECVET) wurde von der Euro­päi­schen Kommission initiiert, um die Übertragbarkeit bewerteter Lernergebnisse von Einzelpersonen von einem Berufsbildungskontext in einen anderen zu erleichtern. Mit ECVET können Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die Lernende während eines Mobilitätsprojekts im europäischen Ausland erworben haben, erfasst, doku­mentiert und gegebenenfalls als Teil ihrer Qualifikation im Herkunftsland anerkannt werden. Es erfolgten mehrere Schritte der Konzeption und Umsetzung von ECVET:  die von einem breiten Konsultationsprozess begleitete Entstehungsphase ab dem Jahr 2005, die daraus resultierende Veröffentlichung der ECVET-Prinzipien und -Instrumente in der Empfehlung von 2009[1] sowie der Prozess der Implementierung bis Ende 2020. Mit der EMPFEHLUNG DES RATES vom 24. November 2020 [2] zeich­nete sich eine Änderung des Stel­lenwerts von ECVET in der europäischen Berufsbildungslandschaft ab. ECVET als Initiative und als System wurde zwar beendet, doch das Prinzip der „Lernergebnisorientierung“ und der „Lernergebniseinheiten“ wird weiterhin Priorität in der europäischen Berufsbildung sein.

ECVET im Rahmen europäischer Berufsbildungspolitik

Nach einem mehrjährigen Konsultationsprozess wurde im Juni 2009 eine für die Mit­gliedsstaaten unverbindliche Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Ra­tes zur Einrichtung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (Englisch: European Credit System for Vocational Education and Training, ECVET) ver­öffentlicht. [3] Anstöße für die Idee der Entwicklung von ECVET gab das bereits seit 1999 ins Leben gerufene Europäische Credit Transfer System für die Hochschulbil­dung (ECTS).

Der Erfolg des Bologna-Prozesses legte die Frage nahe, ob ein analoger Prozess für die berufliche Bildung denkbar sei. [4] Sicher gab ECTS Anstöße für die Idee der Ent­wick­lung eines Europäischen Credit Transfer Systems für die berufliche Bildung. Doch stel­len sich hier ganz andere Anforderungen. Im Vergleich zur Hochschulbildung ist die berufliche Bildung in Europa unübersichtlicher und fragmentierter. Dies betrifft die unterschiedlichen Lernorte (z. B. Schule, Betrieb, Übungsfirma), Lehr-Methoden (schu­lisch, alternierend, dual), die politischen Entscheidungsstrukturen oder die Ver­ant­wortlichkeiten verschiedener Stakeholder für Durchführung und Zertifizierung be­rufli­cher Bildung. Zudem wurden vor allem von Wirtschaftsvertretern Stimmen laut, die ein workload-basiertes Punktesystem als ungeeignet für die berufliche Bildung befan­den.

Die Entwicklung von ECVET und anderen bildungspolitischen Transparenzinstrumen­ten, wie beispielsweise Europass und der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR), ist im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses zu sehen. Mit dem Kopenhagen-Prozess wurde ab 2002 eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung in Europa eingeleitet. Unter anderem sollte dadurch das Ziel der Lissabon-Erklärung (2000) umgesetzt werden, Europa zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“. [5] Der Mobilität von Arbeits­kräften und Auszubildenden innerhalb Europas, und damit auch der Transparenz und Durchlässigkeit zwischen den europäischen Berufsbildungssystemen, wird dafür eine tragende Rolle zugeschrieben. Doch aufgrund der unterschiedlichen Bildungssysteme in Europa können mobile Lernende oder Arbeitssuchende nur schwer nachweisen, über welche Kompetenzen sie verfügen und auf welchem Qualifikationsniveau diese zu verorten sind. Zu unterschiedlich sind nicht nur die Bildungsgänge, sondern auch die Verfahren der Zertifizierung und Validierung von Bildungsleistungen. Diese Hür­den sollten durch ECVET abgebaut und so die Qualität von transnationaler Mobilität in der beruflichen Ausbildung erhöht werden. Die anspruchsvolle Aufgabe bei der Schaffung von ECVET lag darin, erworbene Lernleistungen von einem Bildungskontext in einen anderen übertragbar zu machen. Das bedeutet, die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die Lernende während eines Lernaufenthalts im europäischen Ausland erworben haben, zu erfassen, zu dokumentieren und gegebenenfalls als Teil ihrer Qualifikation im Herkunftsland anzuerkennen.

ECVET-Prinzipien und -Instrumente

Die ECVET-Prinzipien und die zu ihrer Umsetzung bereitgestellten ECVET-Instrumente tragen zur strukturierten Beschreibung von Qualifikationen in Einheiten von Lerner­gebnissen bei. Sie ermöglichen mehr Transparenz und Vergleichbarkeit im Bereich der Berufsbildung durch die Verwendung einer 'gemeinsamen Sprache' und bilden somit die Grundlage für gegenseitiges Vertrauen zwischen den beteiligten Partnern, beispielsweise zwischen entsendender und aufnehmender Einrichtung bei Lernauf­enthalten im Ausland.

Mit der Empfehlung vom 24. November 2020 [6] zeichnet sich ab, dass der lernergeb­nisorien­tierte Ansatz von ECVET weiter an Bedeutung gewinnen wird. Lernergebnis­orientierung soll in Zukunft weiter ausgebaut werden, sowohl im nationalen als auch im Mobilitäts­kontext. „Daher sollten die wichtigsten flexibilitätsbezogenen Grund­sätze des ECVET (z. B. Einheiten von Lernergebnissen) in die vorliegende Empfehlung des Rates integriert werden.“ Ferner ist vorgesehen, dass „ECVET‐Instrumente (…) zur Förderung der Mobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (z. B. Lernverein­barung und Absichtserklärung) im Rahmen anderer EU-Instrumente, etwa des Pro­gramms Erasmus+, weiterentwickelt werden (müssen)“. Da sich die ECVET-Leis­tungs­punkte gemäß mehreren Studien auf transnatio­naler Ebene wenig be­währt haben (siehe „Leistungspunkte / Credit Points vergeben“), ist es nur konsequent, dass Credit Points in Zukunft keine Priorität beigemessen wird.

ECVET-Prinzipien

An Lernergebnissen orientieren

Die Orientierung an Lernergebnissen im Rahmen von Lernaufenthalten im europäi­schen Ausland ist ein wesentliches Prinzip von ECVET. Nach den gleichen Qualitäts­standards formulierte Lernergebnisse ermöglichen Vergleichbarkeit von Kennt­nissen, Fertigkeiten und Kompetenzen über Länder und Berufsbildungssysteme hin­weg. Damit wird ECVET dem Umstand gerecht, dass die europäischen Berufsbil­dungs­systeme und somit auch die Bildungsgänge und -abschlüsse sehr stark variie­ren.

Lernergebnisse sind „Aussagen darüber, was ein Lernender nach Abschluss eines Lernprozesses weiß, versteht und vermag“. [7] Sie werden unabhängig von der Art und Weise des Lernens, der Dauer, der Lehrmethode oder des Lernorts formuliert. Lernergebnisse beschreiben somit nicht den Lernprozess, sondern das Resultat (Out­come). Man spricht deshalb auch von der Outcome-Orientierung von ECVET.

Lernergebnisse zu Lernergebniseinheiten zusammenfassen

Lernergebnisse werden in Einheiten von Lernergebnissen (Units) zusammengefasst. Diese sind „Teil einer Qualifikation, bestehend aus einem kohärenten Satz von Kennt­nissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, der bewertet und validiert werden kann.“ [8] Lernergebniseinheiten orientieren sich an berufstypischen Arbeitsaufgaben, Tätigkei­ten und Geschäftsprozessen.

Eine Qualifikation bzw. ein Berufsbild kann man dementsprechend als einen kohären­ten Satz von Lernergebniseinheiten beschreiben. Lernergebniseinheiten sind somit die Schnittstelle zwischen den individuellen Lernergebnissen einer Arbeit­nehme­rin/eines Arbeitnehmers bzw. einer /eines Auszubildenden und den jeweiligen natio­nal unterschiedlich formulierten Qualifikationen und Berufsbildern.

Gegenseitiges Vertrauen herstellen

Die Herstellung gegenseitigen Vertrauens ist eine gesonderte Aufgabe einer ECVET-Partnerschaft, da in den Gesamtprozess eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure ein­gebunden ist. Das können Unternehmen, Schulen, Bildungseinrichtungen, Kammern, nationale Behörden oder andere sein. Gegenseitiges Vertrauen zwischen ECVET-Part­nern sowohl innerhalb der beteiligten Länder als auch grenzüberschreitend ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal eines ECVET-Mobilitätsprojekts. Um ein stabiles und nachhaltiges Fundament für die Zusammenarbeit zu legen, sind insbesondere Kennt­nis der jeweiligen Berufsbildungsgänge einer ECVET-Partnerschaft, Wissen um die Rolle der Institutionen vor Ort sowie Verständigung über gemeinsame Ziele unver­zichtbar. Eine ECVET-Partnerschaft zeichnet weiterhin aus, dass die Partnereinrichtun­gen gegenseitig ihre Kriterien und Verfahren für Qualitätssicherung, Bewertung, Vali­dierung und Anerkennung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenz akzeptieren.

Der Aufbau einer vertrauensvollen Partnerschaft wird dabei durch diverse Instru­mente unterstützt, die einheitlichen Qualitätsstandards folgen. Dazu gehören die Partnerschaftsvereinbarung, die Lernvereinbarung und die Instrumente zum Erfassen und Bewerten sowie zum Dokumentieren von Lernergebnissen (s.u. ECVET-Instrumente).

Lernergebnisse überprüfen, beurteilen und anerkennen

Die transparente und valide Erfassung, Bewertung, Validierung und Anerkennung von Lernergebnissen und Kompetenzen, die während eines Lernaufenthaltes im Ausland erworben wurden, sind zentrale Aspekte von ECVET. Sie dienen als Grundlage für die Akkumulierung und für den Transfer von Lernergebnissen.

Folgende Begriffsdefinitionen von ECVET stellen die gemeinsame Grundlage für den Transfer von Lernergebnissen dar:

  • die Überprüfung und Bewertung der Lernergebnisse umfasst alle Verfahren, die feststellen, inwieweit Lernende bestimmte Kenntnisse, Fähigkeiten und Kom­petenzen erworben haben;
  • die Beurteilung/Validierung der Lernergebnisse bezeichnet die Überprüfung, ob bestimmte Lernergebnisse den spezifischen für die Qualifikation erforderli­chen Bausteinen entsprechen;
  • die Anerkennung der Lernergebnisse bezeichnet die offizielle Bescheinigung von Lernergebnissen als Teil einer Qualifikation. [9]

Die Überprüfung und Bewertung von Lernergebnissen bezieht sich auf ein vorab vereinbartes Set von Lernergebniseinheiten (s. u. Die ECVET-Lernvereinbarung). Für die Erfassung und Bewertung von Lernergebnissen gibt es unterschiedliche Verfahren. [10]

Durchgeführte Arbeitsaufträge ermöglichen die umfassende Feststellung beruflicher Handlungskompetenz und lassen sich daher gut in duale Ausbildungsgänge integrie­ren. Auch für Lernende aus schulisch organisierten Bildungssystemen stellen sie eine wertvolle Ergänzung ihres Kompetenzprofils dar. Aber auch schriftliche Tests, Fachge­spräche und Präsentationen sind möglich. Selbstevaluierung bietet sich im Mobilitäts­kontext besonders da an, wo die Begleitung des Lernprozesses durch Lehrpersonal nicht kontinuierlich stattfinden kann. Darüber hinaus unterstützt sie die Kompetenz­entwicklung, da jede/jeder Lernende sich kontinuierlich ihren/seinen Lernfortschritt bewusst macht. Zur Erhöhung der Validität können Selbst- und Fremdevaluation kombiniert werden. Standardisierte Beobachtungsbögen und Bewertungsraster eig­nen sich zur Unterstützung vieler Feststellungsverfahren, z.B. auch der Selbst­evalua­tion.

Die Beurteilung, ob erreichte Lernergebnisse bzw. Lernergebniseinheiten einzelnen Anforderungen eines nationalen Bildungsgangs (oder einem nationalen Set von Lern­ergebniseinheiten, s.o. Lernergebnisse zu Lernergebniseinheiten zusammenfassen) ent­sprechen, nennt man Validierung.

Wenn Lernergebniseinheiten validiert sind und so den Anforderungen eines nationa­len Bildungsganges zugeordnet wurden, können sie anerkannt werden. Anerken­nung heißt: Die in der entsprechenden Lernergebniseinheit erworbenen Kompeten­zen müssen nicht noch einmal absolviert bzw. nachgewiesen werden.

Voraussetzung hierfür ist im Idealfall eine modular aufgebaute Berufsausbildung mit der Möglichkeit, einzelne Module unabhängig von anderen Modulen abzuschließen.

In diesem Fall bietet sich die Möglichkeit, eine Berufsqualifikation nicht (nur) durch eine Abschlussprüfung zu erreichen, sondern auch durch die Akkumulation von Lern­ergebniseinheiten/Modulen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben wurden. Sind alle für die Berufsqualifikation benötigten Module nachgewiesen, so wird der entsprechende Abschluss bzw. die entsprechende Qualifikation zuerkannt. Derartige modulare Möglichkeiten existieren z.B. in Norwegen oder Finnland. [11]

Lernergebnisse dokumentieren

Eine aussagekräftige Dokumentation der Lernergebnisse von Mobilität trägt einer­seits dazu bei, dass Lernende sich ihrer Kompetenzen bewusst werden und diese in einem entsprechenden Dokument transparent, systematisch und nachhaltig gesichert werden. Andererseits erweitert die Dokumentation von Lernergebnissen in einem 'Transcript of Records' (Persönlicher Leistungsnachweis) oder im Europass Mobilität (s.u. Europass Mobilität) die Bewerbungsunterlagen und macht Arbeitgebern die vor­handenen Kompetenzen der Bewerberin/des Bewerbers nachvollziehbar. Neben den fachlichen Kompetenzen werden auch persönliche, sprachliche, soziale und organisa­torische Kompetenzen erfasst, worauf Arbeitgeber zunehmend Wert legen. Gleichzei­tig ist die Dokumentation von Lernergebnissen auch die Basis für weitergehende Schritte hin zur Anerkennung der erzielten Lernergebnisse.

Leistungspunkte / Credit Points vergeben

Um transnationale Anerkennung von Lernergebnissen und Qualifikationen zu ver­einfachen und transparenter zu machen, sind im Konzept von ECVET (ähnlich wie im Hochschulprogramm ECTS) auch für die berufliche Aus- und Weiterbildung Leis­tungspunkte (Credit Points) vorgesehen. Dieses ECVET-Element war von Anfang an um­stritten. Mit der Empfeh­lung vom November 2020 [12] sind ECVET-Leistungspunkte für die berufliche Bildung auf europäischer Ebene hinfällig.

Zur Einordnung: Die Empfehlung von 2009 [13] sieht vor, die qualitative Komponente, die mit der Be­schreibung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen in Einhei­ten von Lern­er­gebnissen gegeben ist, durch eine quantitative zu ergänzen. In numeri­scher Form sollte zusätzlich Aufschluss über Qualifikationen und Einheiten gegeben werden. Mit der Betonung, dass ECVET Punkte unabhängig von den erzielten Lerner­gebnissen für die bestimmte Qualifikation, auf die sie sich beziehen, keinen Wert ha­ben, grenzt sich die Empfehlung von dem workload-basierten Verfahren der Vergabe von ECTS-Punk­ten im Hochschulsektor ab.

Die Akzeptanz für die Einführung von ECVET Leistungspunkten war bei einer Mehr­heit der beteiligten Länder bereits in der Startphase gering. Dies belegt auch die 2014 durch eine externe Expertengruppe durchgeführte Evaluierung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Leis­tungspunktesystems für die berufliche Bildung (ECVET). Bei den Anspruchsgruppen wurde keine nennenswerte Nachfrage nach Leistungspunkten festgestellt. Bemängelt wurden unter anderem die unklaren Bestimmungen in den „technischen Spezifikatio­nen“ hinsichtlich der Umsetzungsmodalitäten. Weiterführende Informationen zu der Evaluation finden sich im Bericht der Europäischen Kommission 2015. [14]

ECVET-Instrumente für die Mobilität

Die ECVET-Partnerschaftsvereinbarung

Die ECVET-Partnerschaftsvereinbarung ist ein zentrales Instrument zur Herstellung gegenseitigen Vertrauens (Memorandum of Understanding, MoU). "Die Partner­schaftsvereinbarung stellt den Rahmen der Zusammenarbeit der zuständigen Einrich­tungen dar. In dieser Partnerschaftsvereinbarung akzeptieren die Partnereinrichtungen gegenseitig ihre Kriterien und Verfahren für Qualitätssicherung, Bewertung, Validie­rung und Anerkennung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenz zum Zwecke des Kredittransfers." [15]

Das mittlerweile viel genutzte europaweit einheitliche Formular in englischer und deutscher Sprache unterstützt die Akteure dabei, auf freiwilliger Basis die allgemeinen Rahmenbedingungen für eine ECVET-Part­nerschaft festzulegen. [16] Dazu gehören vor allem Informationen und Vereinbarungen zu folgenden Punkten:

  • Angaben zu den beteiligten Einrichtungen und ihre Funk­tion;
  • Angaben zu den Qualifikationen, die das MoU umfasst, ge­gebenenfalls das EQF oder das NQF Niveau;
  • Geplante Lernergebniseinheiten für Mobilität;
  • Die Bestätigung der Partner des gemeinsam vereinbarten Verfahrens zur Bewertung, Dokumentation, Validierung und Anerkennung der Lernleistung sowie
  • Angaben zur Evaluierung und Überprüfung der Zusammen­arbeit innerhalb der Partnerschaft.

Die ECVET-Lernvereinbarung

In der Lernvereinbarung werden die relevanten Schritte eines individuellen Lern­auf­enthaltes im Rahmen transnationaler Mobilität zwischen allen Be­teiligten: entsendender Einrichtung, Partner/in im Gastland, Prakti­kumsbetrieb und natürlich auch den/dem Lernenden kon­kret ab­gestimmt und durch Unterschrift verbindlich gemacht. [17]

In der Lernvereinbarung kann folgendes festgehalten werden:

  • die Qualifikationslaufbahn, die die/der Lernende absolviert, einschließlich aktueller Informationen zum aktuellen Stand des Lernfortschritts;
  • Beschreibung der Lernergebnisse bzw. Lernergebniseinhei­ten, die während des Lernaufenthalts erworben werden sol­len;
  • Verfahren der Bewertung und Dokumentation;
  • Ggf. Verfahren der Validierung und Anerkennung.
  • Vereinbarungen zur Organisation des Lernaufenthaltes (z.B. Ansprechpartner/in etc.)

Der Europass Mobilität

Jede/r Auszubildende erhält im Rahmen der Dokumentation einen Nachweis über die während der Mobilität verfolgten Lernergebniseinheiten und über das Ergebnis der Überprüfung. Der  Europass Mobilität hat sich als europaweit aner­kannter Standard bewährt. Er ist ein Dokument zum Nachweis von Lernaufenthalten im europäischen Ausland und Teil des 2005 ins Le­ben gerufenen und 2020 modernisier­ten Transparenzinstruments Europass, der Stellensuchende dabei un­terstützt, ihre Kompetenzen und Qualifikationen europaweit verständ­lich darzustellen.

Der Europass Mobilität dokumentiert Lernerfahrungen jeder Art, jeden Niveaus, jeder Zielsetzung und jeder Person. Voraussetzung ist, dass ein Lernaufenthalt – beispielsweise ein betriebliches Praktikum und/oder einzelne Abschnitte der beruflichen Aus- und Weiterbil­dung – im europäischen Ausland absolviert wird. Das Besondere dabei: Die Bestäti­gung durch die Entsende- und die Gastorganisation verleihen dem Europass einen offiziellen Charakter und machen ihn zum unverwechselbaren Nachweis eines organi­sierten Lernaufenthalts. [18]

Einsatzmöglichkeiten von ECVET – Doppelter Nutzen

Mit seinen Prinzipien und Instrumenten kann ECVET in der Praxis als ein Werkzeug­kasten für die Beschreibung, Erfassung, Dokumentation und Anerkennung von im transnationalen Mobilitätskontext erworbenen Lern­ergebnissen verwendet werden, die eine Einzelperson im Hinblick auf den Erwerb ei­ner Qualifikation erreicht hat. Bemerkenswert ist in der Empfehlung von 2009 die Tendenz, ECVET nicht nur im Mobilitätskontext, sondern auch als Motor für Innovationen innerhalb der europä­ischen Berufsbil­dungssysteme zu empfehlen: [19]

  • Im Kontext geografischer Mobilität eingesetzt trägt ECVET dazu bei, die erwor­be­nen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen sichtbar zu machen. Basie­rend auf der Feststellung und Beurteilung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen im aufnehmenden Land erleichtern ECVET Instrumente die Transparenz und gege­benenfalls Anerkennung im entsendenden Land. Damit können während eines transnationalen Mobilitätsaufenthalts gewonnene Lernerfahrungen besser in die berufliche Aus- oder Weiterbildung integriert werden.
  • Im nationalen Kontext kann ECVET dafür genutzt werden, Programme und Ausbil­dungswege, die zum Erwerb einer Qualifikation führen, flexibler zu ge­stalten und die Rahmenbedingungen für lebenslanges Lernen zu verbessern. ECVET kann so­mit die Anerkennung von Lernergebnissen, die von Lernenden in unterschiedli­chen Umfeldern erworben werden, erleichtern: sei es in ver­schiedenen Institutio­nen oder Sub-Systemen (z.B. Aus- oder Weiterbildung) oder auch im Rahmen for­maler, nicht-formaler oder informeller Lernkontexte. Dies schließt auch die Schnittstellen zwischen der Berufsbildung und der Hochschulbildung ein.

Während ECVET im transnationalen Mobilitätskontext deutliche Wirkungen auf die Qualität der Ergebnisse von grenzüberschreitenden Lernaufenthalten zeigt, wird die Wirkung im nationalen Kontext als eher begrenzt und auf bestimmte Bildungssys­teme eingeschränkt beurteilt. Nur in wenigen Ländern hat ECVET zu Erhöhung von Transparenz und Durchlässigkeit zwischen den Subsystemen beruflicher Bildung und damit zu flexibleren Qualifikationslaufbahnen beigetragen. [20]

Umsetzung von ECVET in Deutschland

In Deutschland wurden ECVET-Prinzipien und -Instrumente vorwiegend in transnatio­nalen Mobilitätsmaßnahmen, im Rahmen von Modellversuchen, aber auch auf natio­naler Ebene eingesetzt.

Im nationalen Kontext wurde die vertikale Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Subsystemen innerhalb der beruflichen Bildung sowie zwischen der beruflichen Bil­dung und der Hochschulbildung erprobt. Dabei nutzte das Bildungspersonal unter­schiedlicher Einrichtungen ECVET-Prinzipien auf freiwilliger Basis, um nachgewiesene Lernergebnisse in einen anderen Lernkontext zu transferieren. Das BIBB widmet sich in den Wissenschaftlichen Diskussionspapieren (Heft 145) der ausführlichen Doku­mentation und Diskussion unterschiedlicher Projektbeispiele. Darin werden auch Er­fahrungen, Resultate und Ansätze aus nationalen Pilotinitiativen wie DECVET und JOBSTARTER CONNECT berücksichtigt. [21] Als ein Ergebnis werden vielfältige Chan­cen für mehr Durchlässigkeit und Transparenz, aber auch Systembeschränkungen ei­nes Einsatzes von ECVET innerhalb des deutschen Berufsbildungssys­tems festgehalten. [22]

Vor allem im Mobilitätskontext ge­winnt ECVET in Deutschland an Be­deutung. Der bereits 2012 in den Wissenschaftlichen Diskussionspa­pieren des BIBB festgestellte Trend zu einer kontinuierlichen Erhöhung der ECVET-Mobilitätsmaßnahmen [23] setzte sich in den folgenden Jahren fort. War die Integration von ECVET in Erasmus+-Mobilitätsprojekte zunächst nationale Priorität und für Antragsteller mit Extra-Punkten versehen, so fiel dieser An­reiz mit der Antragsrunde 2015 weg. Dennoch zeigt der Blick auf die seither geförder­ten Erasmus+-Mobilitätsprojekte, dass zunehmend ECVET-Prinzipien und ‑Instrumente zum Einsatz kommen. ECVET scheint nun in der Praxis von Mobili­tätsprojekten angekommen zu sein. Das Bildungspersonal nutzt die verschiedenen ECVET-Instru­mente – nicht unbedingt vollständig, häufig selektiv, je nach Dauer und Ausrichtung der Mobilität – und steigert so die Qualität ihrer Mobilitätsprojekte. Insofern hat sich ECVET in Deutschland eher als Tool denn als System durchgesetzt.


Unterstützungsstrukturen für ECVET in Deutschland bis Ende 2020

Von 2010 - 2015 existierte eine Nationale Koordinierungsstelle ECVET in der Nationa­len Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB), die die Einrichtungen im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bei der Umsetzung von ECVET in der Praxis unterstützte. [24] Bis Ende 2020 bot das nationale Team von ECVET-Expertinnen und -Experten, welches von der NA beim BIBB koordiniert wurde, viel­fältige Beratungs- und Workshopangebote für Bildungseinrichtungen an.

Die Nationale Agentur Bildung für Europa beim BIBB sammelt darüber hinaus Praxisbei­spiele zur Umsetzung von ECVET-Prinzi­pien in der grenzüberschreitenden Mobilität und unterhält z.B. einen umfangreichen Kata­log von – in verschiedenen Projekten – aus­formulierten und erprobten Lernergebnisein­heiten. [25]

Umsetzung von ECVET auf europäischer Ebene

Die Umsetzung von ECVET als Instrument für die Förderung von transnationaler Transparenz, Vergleichbarkeit, Übertragbarkeit und Anerkennung von Kompetenzen wurde durch zwei umfassende von der Europäischen Kommission in Auftrag gege­bene Studien evaluiert: Die erste Studie ist im Jahr 2015 [26] erschienen, also fünf Jahre nach Veröffentlichung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbil­dung (ECVET). Die im Jahr 2019 veröffentlichte zweite Studie [27] ist im Lichte der neuen Programmgeneration für die europäische Berufsbildung ab dem Jahr 2021 zu sehen und zeigt erste Ansätze für eine künftige Ausrichtung für ECVET auf.

In beiden Berichten wird ECVET eine positive Wirkung im transnationalen Mobilitäts­kontext bescheinigt. Hier haben die ECVET-Prinzipien die Mobilitätsqualität erheblich verbessert. Besonders der Ansatz der Lernergebnisorientierung wurde in diversen Projekten praktisch erprobt. Ebenso wurde die Verbindung zwischen ECVET und Europass Mobilität durch die Befragten als positiv bewertet. Beide Instrumente ergän­zen sich und profitieren voneinander: Durch den lernergebnisorientierten Ansatz von ECVET werden individuelle Lernergebnisse klar und nachvollziehbar entsprechend der europaweit einheitlich lesbaren Struktur des Europass Mobilität abgebildet. Einigkeit besteht in beiden Evaluationsberichten darüber, dass ECVET Vorzüge in Richtung Lernergebnisorientierung, Erhöhung wechselseitigen Vertrauens und gesteigerter Ef­fizienz der Mobilität aufweist.

Die Ergebnisse beider Evaluationen zeigen, dass sich seit 2009 im Mobilitätskontext auf europäischer Ebene der „Shift to Learning Outcomes“ [28] beschleunigt weiter­entwickelt hat; innerhalb nationaler Berufsbildungssysteme kann diese Entwicklung oft nur wesentlich verhaltener festgestellt werden.


Unterstützungsstrukturen auf europäischer Ebene bis Ende 2020

Auf der europäischen Ebene unterstützte das ECVET-Sekretariat die Implementie­rung von ECVET. Es übernahm die Koordinierung der Aktivitäten bezüglich ECVET und hatte sich weiterhin dazu verpflichtet, die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mit­gliedstaaten und der Kommission zu verbessern, das gegenseitige Lernen zu erleich­tern und die Verbreitung von Wissen und Erfahrungen über ECVET sicherzustellen.

Um diese Ziele zu erreichen, wurden diverse Maßnahmen durch das Sekretariat orga­nisiert und begleitet. Um Kooperation und Erfahrungsaustausch bezüglich der Umset­zung von ECVET in Europa zu fördern, unterstützte das Sekretariat beispielsweise die Sitzungen der ECVET-Leitungsgremien (ECVET-Nutzergruppe, ECVET-Arbeitsgruppe, ECVET-Netzwerk) und verbreitete deren Ergebnisse durch diverse Kommunikations­kanäle, wie die Internetseite des Sekretariats oder das ECVET-Magazin. Weiterhin ko­ordinierte das Sekretariat ECVET-Community of Practice-Veranstaltungen, Peer-Lear­ning-Aktivitäten und jährliche ECVET-Foren.

Das vom ECVET Sekretariat herausgegebene ECVET-Magazin erschien zweimal im Jahr. Es berichtete über ECVET-Entwicklungen auf europäischer, nationaler und sekt­oraler Ebene. Eine Sonderausgabe pro Jahr fasste die Diskussionen und Ergebnisse des ECVET-Jahresforums zusammen.

Zu erwähnen ist schließlich auch die Unterstützung der Implementierung von ECVET durch das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP). Die­ses hat in mehreren Monitoring Berichten den Entwicklungsstand von ECVET im Zeit­raum von 2011-2013 und im Zeitraum 2013-2015 in 28 EU-Mitgliedsstaaten unter­sucht. In den Berichten wird der Stand der Umsetzung von ECVET in den unterschied­lichen Berufsbildungssystemen skizziert. Zugleich stellt das CEDEFOP Praxisbeispiele und Unterstützungsmaterialien aus europäisch geförderten Projekten für einen brei­ten Kreis von Nutzerinnen und Nutzern in ganz Europa bereit. [29]

Weitere Entwicklung

Die EMPFEHLUNG DES RATES vom 24. November 2020 bescheinigt dem Europäi­schen Leistungspunktesystems für die berufliche Bildung (ECVET) „…seit seiner Ein­führung (…) durch die Verwendung und Dokumentation von Einheiten von Lerner­gebnissen erheblich zur Entwicklung einer hochwertigeren Mobilitätserfahrung bei­getragen“ zu haben. Lernergebnisorientierung und „andere flexibilitätsbezogene Grundsätze wer­den in die vorliegende Empfehlung des Rates integriert“, ECVET-In­strumente (wie z. B. die Lernvereinbarung) sollen „im Rahmen anderer EU-Instru­mente, etwa des Programms Erasmus+, weiterentwickelt werden“. [30] Insofern zeich­net sich eine Änderung des Stel­lenwerts von ECVET in der europäischen Berufsbildungslandschaft ab: “While this means the end of ECVET as an initiative and its related implementation mechanisms, the main objectives and principles of ECVET have been enshrined in the VET Council Recommendation and will continue to be a priority in European VET policy.” [31]

„Lernergebnisorientierung“ und „units of learning outcomes“ werden also weiterhin Prioritäten in der europäischen Berufsbildung sein. Die Darstellung von ECVET als Gesamtkonzept kann ein grund­legendes Verständnis für die (Weiter-)Entwicklung der Prinzipien dieses europäischen Trans­pa­renzinstru­ments fördern, die auch zukünftig europaweit für die qualitätsge­sicherte Durchführung transnationaler Mobilität unabdingbar sind.


Verweise Wikipedia

Europäischer Qualitätsrahmen (EQF)

Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)

European quality reference framework in VET (EQAVET)

Vocational Qualification Transfer System (VQTS)

Europass-Rahmenkonzept

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (cedefop)

European Credit Transfer System - ECTS (für Hochschulen)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Europäische Kommission (2009): Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET). Abgerufen am 15. Dezember 2021.
  2. EMPFEHLUNG DES RATES vom 24. November 2020 zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (2020/C 417/01). Europäische Kommission, 2021, abgerufen am 15. Dezember 2021.
  3. Europäische Kommission (2009): Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET). Abgerufen am 15. Dezember 2021.
  4. Th. Reglin: Neue Instrumente zur Unterstützung von Mobilität, Transparenz und Durchlässigkeit. Fragen und Antworten. In: Herbert Loebe, Eckart Severing (Hrsg.): Mobilität steigern – Durchlässigkeit fördern, Reihe Wirtschaft und Bildung. Band 55. Bielefeld 2010, S. 18.
  5. K. Fahle, P. Thiele: Der Brügge-Kopenhagen-Prozess. Beginn der Umsetzung der Ziele von Lissabon in der beruflichen Bildung. In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): BWP (Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis). Nr. 4, 2003, S. 9.
  6. Europäische Kommission (2021): Empfehlung des Rates vom 24. November 2020 zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (2020/C 417/01). Abgerufen am 15. Dezember 2021.
  7. Europäische Kommission (2009): Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET), Seite 14, Anhang 1, b). Abgerufen am 15. Dezember 2021.
  8. Europäische Kommission (2009): Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET), Seite 14, Anhang 1, c). Abgerufen am 15. Dezember 2021.
  9. Europäische Kommission (2009): Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET), Seite 14, Anhang 1. Abgerufen am 15. Dezember 2021.
  10. ECVET Roadmap, S. 18. Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung, 2017, abgerufen am 15. Dezember 2021.
  11. Vgl. die Länderübersicht in: CEDEFOP: ECVET in Europe, Monitoring Report 2015, Luxembourg: Publications Office of the European Union, 2016. Abgerufen am 15. Dezember 2021.
  12. Europäische Kommission (2021): EMPFEHLUNG DES RATES vom 24. November 2020 zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (2020/C 417/01). Abgerufen am 15. Dezember 2021.
  13. Europäische Kommission (2009): Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET). Abgerufen am 15. Dezember 2021.
  14. Europäische Kommission (2015): Die externe Evaluierung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2008 zur Einführung eines Europäischen Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung (ECVET). Abgerufen am 15. Dezember 2021.
  15. Formatvorlage ECVET-Partnerschaftsvereinbarung, S. 1. Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung, abgerufen am 15. Dezember 2021.
  16. Musterbeispiel für eine ausgefüllte ECVET-Partnerschaftsvereinbarung. Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung, abgerufen am 15. Dezember 2021.
  17. Musterbeispiel Lernvereinbarung. Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung, abgerufen am 15. Dezember 2021.
  18. Europass Mobilität – Europass Dokumente. Abgerufen am 15. Dezember 2021.
  19. G. Fietz, Th. Reglin, N. Schöpf: Doppelter Nutzen von ECVET. In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): BWP (Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis). Nr. 5, 2008, S. 10 ff.
  20. Study on EU VET instruments - EQAVET and ECVET. Europäische Kommission, 21. Februar 2019, abgerufen am 15. Dezember 2021 (englisch).
  21. Ch. Eberhardt (Hrsg.): Implementing ECVET: Anrechnung, Anerkennung und Transfer von Lernergebnissen zwischen europäischer Zielvorgabe und nationalen Systembedingungen. Wissenschaftliche Diskussionspapiere, Heft 145. Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn 2013.
  22. Ch. Eberhardt, I. Le Mouillour: ECVET in nationalen Bildungskontexten: Im Spagat zwischen unterstelltem Nutzen und existierenden Systembeschränkungen. In: Ch. Eberhardt (Hrsg.): Wissenschaftliche Diskussionspapiere. Implementing ECVET: Anrechnung, Anerkennung und Transfer von Lernergebnissen zwischen europäischer Zielvorgabe und nationalen Systembedingungen, Heft 145. Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn 2013, S. 6.
  23. Ch. Eberhardt (Hrsg.): Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Europäischen Empfehlung zur Erprobung in der Praxis. Ergebnisse aus den ECVET Pilotprojekten SAME Master Plus, AERO-VET, CREDCHEM und VaLOGReg (2009-2012). Wissenschaftliche Diskussionspapiere, Heft 132. Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn 2012.
  24. Ch. Schottmann: Keine Scheu vor ECVET! Über ein unterschätztes Transparenzinstrument. In: Journal Bildung für Europa. Nr. 31. NA beim BIBB, 2019, S. 14 f.
  25. Lernergebniseinheiten A-Z. NA beim BIBB, abgerufen am 15. Dezember 2021.
  26. Die externe Evaluierung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2008 zur Einführung eines Europäischen Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung (ECVET). Europäische Kommission, 2015, abgerufen am 15. Dezember 2021.
  27. Study on EU VET instruments (EQUAVET and ECVET). Europäische Kommission, 2019, abgerufen am 15. Dezember 2021.
  28. Der Perspektivwechsel hin zu Lernergebnissen. Politik und Praxis in Europa. CEDEFOP, 2009, abgerufen am 15. Dezember 2021.
  29. ECVET in Europe. Monitoring Report 2015. CEDEFOP, 2016, abgerufen am 15. Dezember 2021.
  30. Europäische Kommission (2021): EMPFEHLUNG DES RATES vom 24. November 2020 zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (2020/C 417/01), S. 3-4. Abgerufen am 15. Dezember 2021.
  31. M. Auzinger und K. Luomi-Messerer: The European Credit System for Vocational Education and Training, S. 4. Europäische Kommission, 22. Juli 2021, abgerufen am 15. Dezember 2021 (englisch).