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Waldschutz in Bayern
Definition
Waldschutzgebiete sind sogenannte rechtliche geschützte Prozessschutzgebiete, in denen keine Forstwirtschaft stattfindet. Unter Prozessschutzgebiete fallen unter anderem die Kernzonen der Nationalparks und Biosphärenreservate, Naturwälder sowie Naturwaldreservate. Nationalpark sind meist großflächig geschützte Gebiete, die gemäß IUCN der Kategorie II zugeordnet sind. Naturwälder werden in Bayern seit 2020 im Rahmen des Volksbegehren XX ausgewiesen.
https://naturwald-bayern.de/baysf-waldschutz-im-faktencheck/
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Statistik & Gesetzliche Grundlage
Die Bayerische Waldfläche beträgt insgesamt XX Hekar, davon werden XX Hektar von den Bayerischen Staatsforsten bewirtschaftet. Außerdem befinden sich in Bayern noch XX Körperschaftswald und XX Hektar sind im Privatbesitz. In der nationalen Biodiversitätsstratgie wurde festgelegt, dass insgesamt 5 % der Waldfläche Deutschlands unter Schutz gestellt werden müssen. Dieses Ziel hat Bayern mit XX % Prozent deutlich verfehlt. Die Bayerische Staatsregierung hat im Rahmen des Volksbegehren XX beschlossen, insgesamt 10 % der Staatswaldfläche unter Schutz zu stellen. Dieses Ziel wurde mit der Naturwaldausweisung im Dezember 2020 erfüllt.
Nationalparks
In Bayern existieren mit dem Im Jahre X gegründeten Nationalpark Bayerischen Wald sowie dem im Jahre XX gegründeten Nationalpark Berchtesgadener Land, insgesamt zwei Nationalparks. In den beiden Gebieten findet keine Forstwirtschaft mehr statt. Die Waldfläche in den beiden Nationalparks liegt bei ca. 22.197 Hektar.
Bild | Name | Fläche in Ha |
---|---|---|
Bayerischer Wald | 16.647 | |
Berchtesgadener Land | 5.550 | |
Gesamtsumme | 22.197 |
Biosphärenreservat
Das im Jahre XX gegründete Biosphärenreservat Rhön ist das einzige in Bayern