Benutzer:Niki.L/SG
Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob im Vordergrund eines Schiedsgerichtsverfahrens zu stehen hat, gemeinschaftliche Lösungen zu finden, die von allen beteiligten Benutzern getragen werden können.
Initiatoren und Unterstützer
- Initiator
- --Niki.L (Diskussion) 11:41, 8. Mai 2020 (CEST)
- Unterstützer
Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen, dabei gilt der Eintragungszeitpunkt, diesen beim Tool in UTC-Zeit eintragen).
Hintergrund
Als die wikipedia-Community im Jahr 2007 das Schiedsgericht ins Leben rief, geschah das mit der Zielsetzung, konkrete Konflikte zu lösen, wobei „im Vordergrund“ stehen sollte, „gemeinschaftliche Lösungen zu finden, die von allen beteiligten Benutzern getragen werden können.“ „Dabei“(!) wurde dem Schiedsgericht die Freiheit in der Wahl seiner Mittel eingeräumt.[1]
Als sich 2013 das Schiedsgericht die neue Regelseite Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln schuf, wurde zwar der Satz von der Freiheit der Wahl der Mittel des Schiedsgerichts beibehalten, jedoch wurde er seines Zusammenhangs beraubt, was dabei „im Vordergrund“ stehen sollte.[2]
In den letzten Jahren wurde das Schiedsgericht wiederholt von verschiedenen Benutzern an die ursprüngliche Zielsetzung erinnert. Dennoch kommt es zu Schiedsgerichtsverfahren, in denen sich Beteiligte nicht gehört fühlen und das Suchen nach gemeinschaftlichen Lösungen vermissen. Das Meinungsbild soll nicht die bisherige Arbeit des Schiedsgerichts bewerten. Es soll lediglich festgelegt werden, ob das Schiedsgericht bei seiner künftigen Arbeit diesen Satz wieder berücksichtigen muss.
Vorschläge
Vorschlag 1: Es hat im im Vordergrund eines Schiedsgerichtsverfahrens zu stehen hat, gemeinschaftliche Lösungen zu finden, die von allen beteiligten Benutzern getragen werden können.
Vorschlag 2: Es hat nicht im im Vordergrund eines Schiedsgerichtsverfahrens zu stehen hat, gemeinschaftliche Lösungen zu finden, die von allen beteiligten Benutzern getragen werden können.
- Anmerkungen
- ↑ Meinungsbild zur Einsetzung des Schiedsgerichts 2007, Abschnitt „Was kann das Schiedsgericht bestimmen?“
- ↑ Die frühere Regelseite Wikipedia:Schiedsgericht/FAQ, die seither nicht mehr verändert wird und ausdrücklich als nicht mehr aktuell bezeichnet wird, enthält diese Formulierung noch im Abschnitt Was kann das Schiedsgericht bestimmen?.
Argumente
Für Vorschlag 1 und gegen Vorschlag 2:
Für Vorschlag 2 und gegen Vorschlag 1:
Auswertung
Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.
- Formale Gültigkeit
- Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die in der inhaltlichen Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit Nein abstimmen, an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.
- Inhaltliche Abstimmung
- Zur Abstimmung stehen zwei Vorschläge zur Auswahl. Es kann für jeweils einen der beiden Vorschläge gestimmt werden. Zur erfolgreichen Annahme benötigt der Vorschlag die Zweidrittelmehrheit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Erreicht der Vorschlag die nötige Mehrheit nicht, bleibt es beim Status quo.
Abstimmung
Formale Gültigkeit
Ich nehme das Meinungsbild an
- …
Ich lehne das Meinungsbild ab
- …
Enthaltung bezüglich der Annahme
- …
Inhaltliche Abstimmung
Ich bin für Vorschlag 1
- …
Ich bin für Vorschlag 2
- …
Enthaltung
- …
Ergebnis
…
Diskussion
zur Diskussionsseite
Einzelnachweise