Benutzer:Niki.L/SG

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Dieses Meinungsbild befindet sich noch in Vorbereitung, bitte noch nicht abstimmen. Diskussionen zum Thema sind auf der Diskussionsseite erwünscht. Sei mutig und beteilige dich an der Ausarbeitung.

 


 

Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob im Vordergrund eines Schiedsgerichtsverfahrens zu stehen hat, gemeinschaftliche Lösungen zu finden, die von allen beteiligten Benutzern getragen werden können.

 

Initiatoren und Unterstützer

Initiator
Unterstützer

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen, dabei gilt der Eintragungszeitpunkt, diesen beim Tool in UTC-Zeit eintragen).

Hintergrund

Als die wikipedia-Community im Jahr 2007 das Schiedsgericht ins Leben rief, geschah das mit der Zielsetzung, konkrete Konflikte zu lösen, wobei „im Vordergrund“ stehen sollte, „gemeinschaftliche Lösungen zu finden, die von allen beteiligten Benutzern getragen werden können.“ „Dabei“(!) wurde dem Schiedsgericht die Freiheit in der Wahl seiner Mittel eingeräumt.[1]

Als sich 2013 das Schiedsgericht die neue Regelseite Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln schuf, wurde zwar der Satz von der Freiheit der Wahl der Mittel des Schiedsgerichts beibehalten, jedoch wurde er seines Zusammenhangs beraubt, was dabei „im Vordergrund“ stehen sollte.[2]

In den letzten Jahren wurde das Schiedsgericht wiederholt von verschiedenen Benutzern an die ursprüngliche Zielsetzung erinnert. Dennoch kommt es zu Schiedsgerichtsverfahren, in denen sich Beteiligte nicht gehört fühlen und das Suchen nach gemeinschaftlichen Lösungen vermissen. Das Meinungsbild soll nicht die bisherige Arbeit des Schiedsgerichts bewerten. Es soll lediglich festgelegt werden, ob das Schiedsgericht bei seiner künftigen Arbeit diesen Satz wieder berücksichtigen muss.

Vorschläge


Vorschlag 1: Es hat im im Vordergrund eines Schiedsgerichtsverfahrens zu stehen hat, gemeinschaftliche Lösungen zu finden, die von allen beteiligten Benutzern getragen werden können.

Vorschlag 2: Es hat nicht im im Vordergrund eines Schiedsgerichtsverfahrens zu stehen hat, gemeinschaftliche Lösungen zu finden, die von allen beteiligten Benutzern getragen werden können.


Anmerkungen
  1. Meinungsbild zur Einsetzung des Schiedsgerichts 2007, Abschnitt „Was kann das Schiedsgericht bestimmen?“
  2. Die frühere Regelseite Wikipedia:Schiedsgericht/FAQ, die seither nicht mehr verändert wird und ausdrücklich als nicht mehr aktuell bezeichnet wird, enthält diese Formulierung noch im Abschnitt Was kann das Schiedsgericht bestimmen?.

 

Argumente

Für Vorschlag 1 und gegen Vorschlag 2:

Für Vorschlag 2 und gegen Vorschlag 1:

 


Auswertung

 

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.

 

Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die in der inhaltlichen Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit Nein abstimmen, an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.

 

Inhaltliche Abstimmung

 

Zur Abstimmung stehen zwei Vorschläge zur Auswahl. Es kann für jeweils einen der beiden Vorschläge gestimmt werden. Zur erfolgreichen Annahme benötigt der Vorschlag die Zweidrittelmehrheit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Erreicht der Vorschlag die nötige Mehrheit nicht, bleibt es beim Status quo.

 

Abstimmung

Formale Gültigkeit

Ich nehme das Meinungsbild an

 

 

Ich lehne das Meinungsbild ab

 

 

Enthaltung bezüglich der Annahme

 

 

Inhaltliche Abstimmung

Ich bin für Vorschlag 1

 

 

Ich bin für Vorschlag 2

 

 


Enthaltung

 


 

Ergebnis

 

 

Diskussion

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Einzelnachweise