Benutzer:NiklaasStudent89/Deutsche Waffenstillstandskommission 1918
Die Deutsche Waffenstillstandskommission (kurz: WaKo) wurde während Ende des Ersten Weltkrieges zusammengestellt und sollte die deutschen Interessen in den Waffenstillstandsverhandlungen mit der Triple Entente vertreten. Die WaKo erhielt die Vollmacht für die Unterzeichnung des Vertrages, die am 11. November 1918 in einem Eisenbahnwaggon in einem Wald in der Nähe des französischen Ortes Rethondes, unweit von Compiègne, stattfand.
Der Weg nach Versailles
Die Delegierten
Anfang November des vierten Kriegsjahres wurde die Delegation aufgestellt. Die Oberste Heeresleitung ersuchte einen militärischen Vertreter zum Verhandlungsleiter zu ernennen. Dies wurde von der Reichsregierung abgelehnt und stattdessen setzte diese den Staatssekretär Matthias Erzberger als Vorsitzenden der Kommission ein. Weitere führende Mitglieder waren der Leiter für Heeresangelegenheiten General Detlof von Winterfeldt, der Kapitän zur See Ernst Vanselow und der Vertreter des Auswärtigen Amtes Alfred von Oberndorff. Auf der anderen Seite unterschrieben der französische Marshall Foch, der seit dem 11. November den Oberbefehl über die "Verkehrswege im besetzten Gebiet, einschließlich des Rheinstromes"[1] erhielt und der englische Admiral Wemyss. Im Artikel 34 des Waffenstillstandes wurde Spa als Hauptsitz der "ständigen Internationalen Waffenstillstandskommission"[2] gewählt. Vorsitzender der Internationalen Waffenstillstandskommission wurde der französische Divisionsgeneral Nudant. Auf englischer Seite kamen hinzu: Divisionsgeneral Haking; auf amerikanischer Seite General Rhodes, der später durch General Malvern Hill Barnum ersetzt wurde und auf belgischer Seite wurde General Delobbe entsandt.
Die Internationale Waffenstillstandskommission begann ihre Verhandlungen am 17. November 1918. General Freiherr von Hammerstein - der am 01. Februar 1919 den Sitz des General Winterfeldt übernahm, der zuvor aus Gewissensgründen (die Bedingungen für einen Frieden, die von deutscher Seite erfüllt werden mussten, erschienen ihm als anmaßend) zurücktrat - berichtete im März Folgendes:
„Während die deutschen Mitglieder der Kommission in Spa sogleich zur Stelle waren, ließen diejenigen der Alliierten zunächst auf sich warten. Erst am 17. November fand die erste ordentliche Sitzung statt. Seitdem haben, mit wenigen Ausnahmen, an allen Tagen Sitzungen stattgefunden, sowohl Vollsitzungen als auch Sitzungen der Unterkommissionen.[3]“
Die OHL wurde nach dem Abschluss des Waffenstillstandes von Spa weg verlegt, bis auf einen Vertreter, der in Spa blieb.
Verhandlunggegenstände und Unterkommissionen
Bereits allgemeine Folgebestimmungen eines Waffenstillstandes nach einem militärischen Konflikt bereiteten beiden Parteien Sorge. Die WaKo fasste zusammen:
„Die Räumung der besetzten feindlichen [alliierten] und deutschen Gebiete gemäß Artikel II des Waffenstillstandsvertrages brachte die ersten Schwierigkeiten in der Ausführung des Vertrages.[4]“
Die von der deutschen Seite als zu kurz empfundenen Räumungsfristen des dt. Militärs aus französischen und belgischen Gebieten gehörten zum ersten größeren Verhandlungsschwerpunkt. Die WaKo veruschte stets den Ablauf der Fristen nach hinten zu verschieben, aber blieb ohne größere Erfolge. Das deutsche Militär sollte innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss des Vertrages in Compiègne aus Elsaß-Lothringen und aus der Rheinprovinz in neun Tagen abgezogen werden. Alliierte Truppen ließen Teilgebiete, in denen noch das dt. Heer in Richtung Osten maschierte, unbesetzt. Teilweise ist es aber auch zu Ausschreitungen gekommen, die weitere Opfer nach sich zogen.
Den zweiten Schwerpunkt bildeten die Fristen und die Menge der Abgabe von deutschem Heeresgerät. Dazu wurde speziell die "Unterkommission für Transportwesen" gegründet. Diese sollte sich u.a. darum kümmern, dass über 5.000 Lastkraftwagen und 5.000 Lokomotiven an die Siegermächte geliefert werden. Die Abgabefrist wurde von Dezember auf Mitte Januar, nach Gesuch der WaKo, verlängert. Die Frist konnte auch nicht eingehalten werden. Daraufhin erhob die Entente eine Vertragsstrafe, in der die Abgabe von landwirtschaftlichen Maschinen gefordert wurde. Weiterhin arbeitete die Transportunterkommission zusammen mit der "Schiffahrtsgruppe West", um deutsche Beteiligte innerhalb der Rheinschifffahrt zu unterstützen.
Der dritte Verhandlunssektor war gekennzeichnet durch die schwierige Lebensmittellage Deutschlands, die durch eine Seeblockade der Entente während des Krieges verursacht wurde. Diese wurde aber zum Teil auch nach der Unterzeichnung vom 11. November weiterhin aufrecht erhalten. Diesbezüglich wurde Friedrich Edler von Braun der Vorsitz für die Sonderkommission für Lebensmittelfragen zugesprochen. Nachdem ein Großteil der deutschen Handelsflotte an die Entente übergeben wurde, durften Lebensmittellieferungen nach Deutschland wieder ausgeführt werden.
Ein vierter Bereich umfasste die Frage der Kriegsgefangenen. Hierzu wurde die Unterkommission für Gefangenangelegenheiten ins Leben gerufen. Die Entente durfte ihrerseits sämtliche Soldaten und Truppenteile in die Heimat beordern, währenddessen deutsche Kriegsgefangene im Ausland bleiben mussten. Die Auslieferung von Schwerverletzten, Sanitätspersonal und Zivilinternierten wurde rasch vollzogen. Dennoch blieben ca. 400.000 deutsche Gefangene in Frankreich.
Die erste Waffenstillstandsverlängerung erfolgte am 16. Januar 1919. Die Bedingung für diese Verlängerung war u.a. die Rückgabe von Maschinen und Material, das während des Krieges aus Belgien und Frankreich fortgeschafft worden war. Mit der Leitung dieser Rückbeschaffung wurde Emil Guggenheimer beauftragt, der später auch der Delegation in den Verhandlungen in Versaillies angehörte und seit dem Jahr 1920 ehrenamtlicher Präsident der Reichsrücklieferungskommission wurde. Für die Durchführung wurde der Ingenieur Bernheim aus Frankfurt am Main ausgewählt.
Der Diplomat und spätere Generalsekretär der Delegation in Versailles Edgar Haniel von Haimhausen wurde als Zuständiger für politische Fragen eingesetzt. Die Wirtschaftsabteilung, die Brüsing leitete und die Finanzabteilung, für die von Palm und von Becker zuständig waren, bildeten zusammen mit der Abteilung Haniels die wirtschaftspolitische Abteilung der WaKo, deren Führung (vermutlich) der Oberbürgermeister von Posen Ernst Wilms übernahm. Im Dezember wurden die ersten wirtschaftlichen Gesandten nach Spa entsendet.
Insgesamt etablierten sich in der WaKo bis zur Unterzeichnung des Friedensvertrages am 28. Juni 1919 im Spiegelsaal von Versailles vier große Arbeitsgebiete: I. Der Westen; II. Abgabe von Heeresgerät und Heereseinrichtungen; III. Der verbündete und feindliche Osten; IV. Der deutsche Osten.
Literatur
- Akten der Reichskanzlei. Die Weimarer Republik. Das Kabinett Scheidemann, Boppard am Rhein 1971.
- Deutsche Waffenstillstandskommission: Die Deutsche Waffenstillstandskommission. Bericht über ihre Tätigkeit vom Abschluß des Waffenstillstandes bis zum Inkrafttreten des Friedens, Dt. Verl. für Politik u. Gesch., Charlottenburg 1920.
- Heinrich Euler: Die Außenpolitik der Weimarer Republik 1918/1923. (Vom Waffenstillstand bis zum Ruhrkonflikt), Aschaffenburg 1957.
Weblinks
- Das Bundesarchiv: [1] Vortrag des Generals v. Hammerstein vor dem Reichskabinett über die Arbeit der Waffenstillstandskommission in Spa, 4. März 1919, 10 Uhr in Weimar, Schloß
Einzelnachweise
- ↑ Die Deutsche Waffenstillstandskommission. Bericht über ihre Tätigkeit vom Abschluß des Waffenstillstandes bis zum Inkrafttreten des Friedens, S. 11
- ↑ Die Dt. WaKo. Bericht über ihre Tätigkeit, S. 7.
- ↑ Vortrag des Generals v. Hammerstein vor dem Reichskabinett über die Arbeit der Waffenstillstandskommission in Spa, 4. März 1919, Weimar
- ↑ Die Dt. WaKo. Bericht über ihre Tätigkeit, S. 9