Benutzer:Ohlrik/Aikido Föderation Deutschland
Die Aikido Föderation Deutschland e.V. ist ein gemeinnütziger Fachverband für Aikido in Deutschland. Sinn und Zweck des Verbandes ist die Förderung und Verbreitung des Aikidō in Deutschland auf der Grundlage der Lehre des Aikido-Begründers Morihei Ueshiba. Damit verbunden ist die Förderung des Sports in der Form des Aikido als gewaltfreie Verteidigungskunst, die Förderung der internationalen Verständigung, der Abbau von Gewalt und Rassismus in der Gesellschaft sowie die Verbesserung und Erhaltung der Gesundheit der Aikido Übenden.
Diese Ziele sollen insbesondere erreicht werden durch:
- die Zusammenarbeit mit anderen Aikidoverbänden im In- und Ausland,
- die Förderung und Gründung von Aikido Schulen in Deutschland,
- die Entwicklung einer Didaktik des Aikido,
- die Aus- und Weiterbildung der Aikido Lehrerinnen und Lehrer,
- die Ausrichtung von international anerkannten Dan-Prüfungen,
- die Ausrichtung von nationalen und internationalen Lehrgängen.
Die Aikido Föderation Deutschland (AFD) wurde 1999 gegründet und seit 1. Mai 2013 offiziell durch den Aikikai Honbu Dōjō in Tokio/Japan als Fachverband anerkannt. Zurzeit sind etwa 800 Mitglieder und 43 Aikido Schulen (Dōjō) verteilt über das gesamte Bundesgebiet in der AFD organisiert. (Stand: 2016)
Dies sind zum Großteil Dojo der Schülerinnen und Schüler von Seishirō Endō (8. Dan) und Christian Tissier (8. Dan). Darüber hinaus gibt es auch eine Anzahl von Dojo, die sich nicht eindeutig einem Shihan zuordnen lassen.
Die Shihan (jap.: Großmeister) Endo und Tissier habe den Verband in seiner Gründung massgeblich unterstützt und beraten. Sie repräsentieren die Verbindung des Verbandes zum Aikikai Hombu Dojo, der Schule des Begründers Morihei Ueshiba, mit Sitz in Tokio, Japan.
Verbandsstruktur
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung (MV), der Vorstand (VS), das Nationale Technische Komitee (NTK), die Prüfungskommission (PK), das Dankollegium (DK) sowie der Mediator.
Vorstand (VS):
- Der VS wird von der MV für die Dauer von vier Jahren gewählt. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne von 26 Abs. II BGB.
Nationales technisches Kollegium (NTK):
- Das NTK besteht aus 4-6 Personen, die mindestens mit dem 5. Dan graduiert sind. Das NTK wird vom Dan-Kollegium für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und ist zuständig für die Prüfungskriterien und die Aus- und Weiterbildung von Prüfern und Lehrern.
Prüfungskommission (PK):
- Die PK besteht aus 3-5 Mitgliedern, die mindestens mit dem 3. Dan graduiert sind. Die Mitglieder werden vom Dan-Kollegium für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und ist zuständig für die Ausrichtung der Prüfungen bis zum 4. Dan, die Vergabe von Prüferlizenzen sowie die Evaluierung von Fremdgraduierungen.
Dankollegium (DK):
- Das DK ist das Gremium der in Prüfung und Lehre verantwortlichen Aikido Lehrer des Verbandes, die mindestens über den 4. Dan Aikido verfügen. Aus den Reihen des DK werden die Mitglieder des NTK gewählt.
Mediator:
- Der Mediator wird für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt und soll im Konfliktfall zwischen den Parteien vermitteln.
Weblinks
Quellen
- Satzung der Aikido Föderation Deutschland
- Verzeichnis "Official Dojo and Organizations" des Aikikai Hombu Dojo