Benutzer:Otfried Lieberknecht/23

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(Entwurf für Überarbeitung von Corveyer Traditionen)

Die Corveyer Traditionen (lat.: traditiones Corbeienses) sind ein mittelalterliches Verzeichnis von Besitzerwerbungen des Klosters Corvey, das unter Verwendung älterer Vorlagen wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts zusammengestellt wurde und durch eine Abschrift des 15. Jahrhunderts überliefert ist. Den Anfang bildet in dieser Abschrift ein überwiegend chronologisch geordnetes Verzeichnis jüngerer Besitzübertragungen ("Traditionen") aus der Zeit von ungefähr 965 bis 1025 mit einem Nachtrag zu 1037 (Tr 289-547), diesen angefügt ist ein nicht oder nur in Teilen chronologisch geordnetes Verzeichnis älterer Übertragungen aus der Zeit von ungefähr 822 bis 877 (Tr 1-288). Am Schluß der Abschrift sind, ehe sie im 17. Jahrhundert ihrerseits noch einmal abgeschrieben wurde, mehrere Seiten des älteren Verzeichnisses verloren gegangen, so daß sich eine Überlieferungslücke für die Zeit zwischen 877 und 965 ergibt.

Inhalt und Entstehungsweise

Die Corveyer Traditionen sind ein Traditionsbuch, das Schenkungen an das Kloster Corvey bzw. an dessen Schutzheilige verzeichnet, nämlich an den Gründungspatron St. Stephanus, ab 836 auch an St. Vitus und nach 892 zusätzlich an Justinus. Die meist nur kurzen Angaben zu den Schenkungen gehen in letzter Instanz auf die Schenkungsurkunden zurück, die ihrerseits meist nicht erhalten sind. Genannt werden der oder die Stifter der Schenkung (in der Forschung "Tradent" genannt) und der Gegenstand der Schenkung, der teils mit pauschalen Angaben wie 'alles was er/sie besitzen', teils unter Präzisierung eines bestimmten Grund-, Sach- oder Personenbesitzes verzeichnet wird. In einigen Fällen handelt es sich um die Erneuerung einer älteren Schenkung, in einigen anderen wird aus Anlaß einer aktuellen Schenkung eine ältere erinnernd nachgetragen. Als Benefizient der Schenkung wird des öfteren ein Verstorbener genannt, dem die Schenkung von Angehörigen als Seelstiftung gewidmet wurde, sehr oft auch, und in der jüngeren Reihe dann meist mit Angabe des Namens, ein Sohn oder Bruder, der von seiner Familie dem Kloster bzw. seinen Heiligen als Oblate übergeben wurde. In der älteren Reihe werden auch die Zeugen der Schenkung angeführt, teilweise mit vollständiger Zeugenliste, teilweise mit abegekürzter und dann in zwei Fällen mit Verweis auf ein als Vorlage benutzes "anderes Register" (aliud registrum), in dem sie vollständig zu finden seien (Tr 163 und 238). In der jüngeren Reihe sind die Zeugen dagegen außer in Tr 341 durchgängig weggelassen.

Mit Ausnahme des späten Eintrags für 1037 (Tr 547) sind die einzelnen Schenkungen nicht durch Angabe einer Jahreszahl datiert. Für ihre zeitliche Einordnung ist man deshalb auf die zeitliche Zuordnung der erwähnten Schutzheiligen, auf die Amtszeit eines in Einzelfällen namentlich genannten Abtes oder Bischofs (Tr 486), auf Übereinstimmungen der Namen von Oblaten mit deren Einträgen in den Corveyer Mönchslisten und, soweit vorhanden, auf anderweitige Überlieferung zu den genannten Personen oder Gütern angewiesen. Zusätzliche interne Anhaltspunkte für die Gruppierung und relative Datierung ergeben sich durch wiederkehrende Namen und Verwandtschaftsbeziehungen zwischen den Personen verschiedener Schenkungen. Die Erkennung und gezielte Auswertung dieser Möglichkeiten für die Deutung der Anordnung der Notizen setzte erst mit den Untersuchungen von Hermann Dürre (1877),[1] Martin Meyer (1893)[2] und Edward Schröder (1897)[3] ein, von denen Dürre die Relevanz der Heiligennamen für die Datierung, Meyer die Übereinstimmung mit den Mönchslisten für den Nachweis der chronlogischen Anordnung der jüngeren Traditionen und Schröder, ansetzend unter anderem bei den Zeugenangaben, die Überlieferungslücke zwischen 877 und 965 nachweisen konnte. Ob auch in der älteren Reihe chronologische Ordnungsmuster vorliegen, ist in jüngerer Zeit noch einmal von Wolfgang Metz[4] und Hans A. Kastrup[5] untersucht und, wenn auch mit einigen Vobehalten, teilweise bestätigt worden.[6]

Aufgrund der chronologischen Befunde und der Vergleichbarkeit mit den Traditionen anderer Klöster ist anzunehmen, daß die Traditionsnotizen in Corvey ursprünglich auf losen Zetteln notiert und dann von Zeit zu Zeit, besonders bei der Übergabe an einen neuen Abt, ohne große Rücksicht auf die Chronologie in eine Rolle oder in Pergamentfaszikel übertragen wurden, ehe man dann spätestens 965 dazu überging, sie fortlaufend aufzuzeichnen. Nachdem diese Praxis 1025 zunächst aufgegeben wurde, nahm man sie 1037 unter Abt Druthmar aus Anlaß der Schenkung der Kirche von Bokeloh a. d. Hase noch einmal auf, und möglicherweise bei diesem Anlaß wurde dann auch diejenige Textfassung zusammengestellt, die der Abschrift des 15. Jahrhunderts zugrundeliegt.[7] Für diese Entstehungszeit spricht laut Schröder auch der sprachliche Befund, der für die jüngere Reihe eine Niederschrift in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts nahelegt, während Schröder für die ältere Reihe eine möglicherweise etwas frühere, aber zeitlich nicht weit entfernte Niederschrift annimmt.[8]

Überlieferung und Editionsgeschichte

Abschrift B (1497)

In der ältesten bekannten Handschrift (Sigle B)[9] sind die Traditiones im Anschluß an die Abschrift eines weiteren Gütervzeichnisses aus Corvey überliefert, der sogenannten Rotula Corbeiensis (Sigle R2), von der auch zwei Originalfragmente bekannt sind.[10] Der Schreiber der Handschrift gibt sich in einem Vorwort zur Rotula als Priester, Bruder und Kreuzherr Johannes im Kloster Falkenhagen zu erkennen und teilt mit, daß er seine Abschrift der Rotula im Jahr 1479 nach einer schon stark beschädigten Vorlage erstellte, im Auftrag seines Priors Heinrich van Bocholde und auf Bitten des Corveyer Abtes Hermann von Stockhausen.[11] Sein Vorwort bezieht sich nur auf die Rotula, aber da die Abschrift der Traditiones der gleichen Schreibhand zugeordnet wird und dort kein Anhaltspunkt für eine spätere Entstehung zu erkennen ist, gilt 1497 zugleich als Jahr der Abschrift der Traditiones.

Die Traditiones sind in vertauschter Anordnung wiedergegeben, die jüngere Reihe steht am Anfang, und die ältere ist übergangslos, nur durch ein Spatium in der 10. Zeile getrennt und mit einem vergrößerten Anfangsbuchstaben, der jüngeren angefügt.[12] Am Ende der Handschrift, auf Seite 30, ist die letzte Tradition (Tr 288) unvollständig, ohne Angabe der Zeugen und ohne schließenden Punkt, bis auf den Rand der letzten Zeile geschrieben, was für Verlust mindestens eines nachfolgenden Blattes spricht.[13] Ein an die Leser gerichteter ("reperietis") Schreibervermerk zu Tr 171 in kleinerer Schrift und blasserer Tinte auf dem unteren Rand von Seite 25 weist außerdem darauf hin, daß die 79 (oder 78) Traditionen ab Nr. 171[14] "hier" zweimal enthalten ("habentur hic duobis in locis"), nämlich nach Abschluß der ersten Eintragung mit einem anschließenden Abstand von eineinhalb Blatt (3 Seiten) noch ein weiteres mal eingetragen seien. Nach Eckhardt[15] hat Johannes von Falkenhagen diesen Vermerk bereits aus seiner Vorlage des 11. Jahrhunderts übernommen, deren Schreiber damit auf eine Doublette in jenem vollständigeren aliud registrum hingewiesen habe, auf das er zweimal auch bei der Weglassung von Zeugennamen verwiesen hat. Diese Doublette soll der damalige Schreiber zunächst übernommen und dann in seiner Handschrift durch Herausschneiden des Blattes mit der zweiten Abschrift der 79 Traditionen beseitigt, andere darauf bereits eingetragene Traditionen aber anderweitig eingefügt haben, womit Eckhardt dann Störungen in der Gesamtreihenfolge erklären will. Johannes hätte den Verweis dann überflüssigerweise abgeschrieben ("mitgeschleppt"), obwohl die Doublette in seiner Abschrift und auch in deren für seine Leser ohnehin kaum als zugänglich zu erwartender Vorlage nicht mehr bestand. Nach Honselmann[16] hingegen bezog sich Johannes damit auf seine eigene Abschrift: auf die erste Abschrift der 79 Traditionen (bis Seite 28 unten) folgten dort drei Seiten mit weiteren Traditionen (29, 30, 31), auf die dann auf den folgenden ungefähr drei Seiten (32, 33, 34) die Wiederholung der 79 Traditionen stand. Der Textverlust nach Seite 30 läßt sich in dem Fall auf mindestens 2 Blätter (4 Seiten) beziffern.

Auf dem Rand der Handschrift sind von der gleichen Hand Marginalien eingetragen, die die Ortsnamen aus dem Text wiedergeben und sie im Fall der Rotula des öfteren ausführlich, im Fall der Traditiones hingegen seltener und kürzer, glossieren. Die Marginalglossen sollen inhaltlich und sprachlich dem Schreiber Johannes, und nicht auch schon seiner Vorlage, zuzuordnen sein.[17]

Abschriften C (1664) und D (nach 1707)

Als 1664 in Corvey die die vorhandenen Manuskripte und Fragmente des Archivs in das sogenannte Kopialbuch II (Copiale secundum) übertragen wurden[18], wurden in dieses auch die Abschriften der Rotula und der Traditiones aus Handschrift B übertragen (Sigle C)[19], letztere bereits ohne den in der Zwischenzeit weggefallenen Text hinter Seite 30, und beide unter Weglassung der Marginalglossen.

Das Kopialbuch II wiederum war die Vorlage für eine erst in jüngerer Zeit von Josef Prinz entdeckte und 1973 von Honselmann bekannt gemachte Abschrift der älteren Reihe der Traditiones im Nachlaß von Christian Ulrich Grupen in Celle (Sigle D),[20] die nach 1707, wohl nicht vor 1737, nach Auskunft des Schreibers in Evesen bei Wolfenbüttel geschrieben wurde und aufgrund dieser Angabe wie auch aufgrund der Schrift eindeutig Johann Friedrich Falke (1699-1753), von 1725 bis zu seinem Tod Pastor in Evesen, zugeordnet werden konnte.[21]

Falke 1752

Nachdem Grupen 1740 in seinen Origines Pyrmontanae et Swalenbergicae 15 Stücke aus dem älteren Teil der Traditiones nach Abschriften von Falke abgedruckt hatte, brachte Falke 1752 die erste vollständige Druckausgabe heraus. Als Vorlage behauptete er einen sehr alten Codex im Archiv von Corvey benutzt zu haben, der die im 9. Jahrhundert begonnene und von Händen des 9., 10. und 11. Jahrhunderts bis 1037 fortgeführte Originalniederschrift der Traditiones gewesen sei.[22] In einer Anmerkung gab er außerdem an, auch einen Liber copialis benutzt zu haben.[23] Falke fügte seinem Text umfangreiche, vorwiegend genealogische und geographische Anmerkungen bei und druckte als Anhang außerdem ein anderweitig nirgends bezeugtes, von ihm als Registrum abbatis Sarachonis betiteltes Güterverzeichnis (Sigle S), das im Auftrag von Abt Saracho von Corvey (1056-1071) angelegt worden und in Falkes Druck ebenfalls aus einer Handschrift aus dieser Zeit[24] wiedergegeben sei. Als Bestandsaufnahme aus der Zeit Sarachos mit Eintrag von Corveyer Besitzungen an rund 700 Orten bot es sich insofern, unter der Annahme seiner Echtheit, für die durchgängige Vergleichung mit den erhaltenen Traditiones und zur Füllung von deren Lücken an.

Wigand 1843

Nachdem in der Folgezeit neuzeitliche Fälschungen in der Überlieferung zu Corvey entdeckte worden waren und ein entsprechender Verdacht sich auch gegen die beiden von Falke gedruckten Werke gerichtet hatte, unternahm Paul Wigand auf der Grundlage der ältesten Handschrift (B) eine kritische Neuedition der Traditiones, die 1843 im Druck erschien und bis 1970 die maßgebliche Textausgabe blieb. Wigand war durch seine Untersuchungen zu dem Ergebnis gelangt, daß Falke für den Druck der Traditiones (Sigle A) unmöglich eine zeitgenössische Niederschrift benutzt haben konnte, aber auch nicht die älteste erhalteten Abschrift B, sondern vielmehr eine mit Fehlern behaftete Abschrift von C benutzt und um eigene Zusätze ergänzt habe, die Wigand in seiner kritischen Ausgabe dementsprechend ausschied.

Für das Registrum Sarachonis konnte Wigand eine briefliche Aussage Falkes beibringen, wonach dieser eine Abschrift aus dem Nachlaß von Christian Franz Paullini erworben haben wollte, deren Vorlage Paullini zusammen mit anderen originalia aus dem Archiv von Corvey entwendet habe, und deren weiterer Verbleib ihm unbekannt sei.[25] Die Angabe im Druck, daß der Text auf einem autographum aus der Zeit Sarachos beruhe, traf demnach ebensowenig zu wie die Aussagen über den angeblichen Originalcodex der Traditiones. Trotzdem beurteilte Wigand das Registrum im Ergebnis als ein von Falke zwar nur nach einer zweifelhaften Abschrift ediertes und durch Zusätze verfälschtes, aber in seinem Kern echtes Verzeichnis aus Sarachos Zeit, das für ihn deshalb als historisch wertvolle Quelle zu berücksichtigen blieb.

Spancken 1861

1861 legte Wilhelm Spancken die erste gründliche Untersuchung des Registrum Sacharonis vor und kam darin zu dem Ergebnis, daß es sich dabei nicht nur in Zusätzen, sondern im ganzen um eine Fälschung handele, die Falke unter Verwendung mittelalterlicher Quellen fabriziert habe.[26] Als benutzte Quellen identifizierte er anhand von Übereinstimmungen in der Schreibung bzw. Verschreibung und der Anordnung von Eigennamen die Traditiones, ein weiteres Heberegister des 11. Jahrhunderts -- nämlich die Corveyer Rotula (Sigle R), die in einer Teilabschrift zusammen mit C im Kopialbuch II und in zwei Originalbruchstücken überliefert ist -- sowie verschiedene Urkunden. Der Fälschungsnachweis stützte sich dabei nicht nur auf diese Abhängigkeiten und auf die schon bekannten Verdachtsgründe -- das Fehlen sekundärer Zeugnisse, die unglaubwüdigen Angaben zur Handschrift, die für die Zeit untypische Präzisierung fast aller Ortsnamen durch Zusatz älterer Gaubezeichnungen --, sondern er begründete seine Einschätzung auch mit inhaltlichen Irrtümern und aus seiner Sicht anachronistisch überhöhten Angaben zur wirtschaflichen Leistung der genannten Güter, außerdem mit der im Vergleich zu anderen Verzeichnissen dieser Art signifikant häufigen Wiederkehr gleicher Personenamen.

Eckhardt 1970

Durch Wigands Edition und Spanckes Fälschungsnachweis schien das Terrain mehr als ein Jahrhundert lang geklärt, bis Karl August Eckhardt 1970 eine neue Beurteilung und Edition vorlegte. Für die Traditiones konnte Eckhardt anhand eines neuen Vergleiches von Falckes Druck (A) mit den Handschriften B und C den Nachweis führen, daß A weitaus häufiger mit B gegen C zusammengeht als mit C gegen B, so daß Falkes Leithandschrift, von Eckhardt A1 genannt, entgegen der Annahme von Wigand keine Abschrift des Kopialbuches II (C) gewesen sein kann, sondern B oder richtiger eine Abschrift von B gewesen sein muß, da Falke in Marginalien von B enthaltene geographische Erläuterungen in seinen Anmerkungen nicht benutzt hat. Als Erklärung für die Übereinstimmungen mit C hielt Eckhardt es für denkbar, daß der Kopist, der A1 von B abschrieb, in Personalunion zugleich der Schreiber von C gewesen sei, während durch Falkes eigenen Hinweis auf einen Liber copialis eigentlich nahegelegt wird, daß er auch direkten Zugang zu der Überlieferung von C besaß, und dies seither durch die Auffindung von Falkes eigener Abschrift D des älteren Teils aus C auch bestätigt wurde.

Mehrere einzelne Traditionen und sonstige scheinbare textliche Erweiterungen in Falkes Druck A, die in den Handschriften B und C keine Entsprechung haben, waren nach dem Ansatz von Wigand als eigenmächtige Zusätze oder Fälschungen Falkes auszuscheiden, nach Eckhardt hingegen als Hinweis darauf zu werten, daß Falke außer seiner auf B (und C-typischen Merkmalen des Schreibers von B und C) beruhenden Leithandschrift A1 auch noch eine weitere Handschrift A2 benutzt hatte, die einen gegenüber B und C vollständigeren Textbestand bewahrt hatte. Dafür sprach auch, daß die Handschrift B (gefolgt von C und mutmaßlich A1)[27] den älteren und den jüngeren Teil der Traditiones in vertauschter Reihenfolge bietet, während die Anordnung bei Falke, nach Wigand aufgrund eines eigenmächtigen Eingriffs Falkes, nach Eckhardt hingegend aufgrund von Falkes Kenntnis eines älteren Zeugen A2, chronologisch berichtigt erscheint.

Ausgaben

  • Johann Friedrich Falke, Codex traditionum Corbeiensium, Johann Christoph Meisner, Leipzig/Wolfenbüttel 1752 (Digitalisat der Staats- und Landesbibliothek Dresden)
  • Paul Wigand, Traditiones Corbeienses, F. A. Brockhaus, Leipzig 1843 (Digitalisat bei Google Books)
  • Karl August Eckhhardt, Studia Corbeiensia, Scientia Verlag, Aalen 1970, Band I:ISBN 3-511-05051-0, Band II: ISBN 3-511-05052-9
  • Klemens Honselmann, Die alten Mönchslisten und die Traditionen von Corvey, Teil I, Bonifatius, Paderborn 1982, ISBN 3-87088-326-X (Teil II mit neuen Indices und umfangreicher Kommentierung der Eigennamen stammt von Schütte 1992, siehe unten)

Literatur

  • Klemens Honselmann, Eine Teilabschrift der Corveyer Traditionen, Falkes Druckausgabe und ihre Quellen, in: Westfalen 51 (1973), S. 6-21
  • Hans Heinrich Kaminsky, Studien zur Reichsabtei Corvey in der Salierzeit (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission Westfalens X, Abhandlungen zur Corveyer Geschichtsschreibung, 4), Böhlau, Köln u.a. 1972, ISBN 3-412-85073-X
  • Gunter Müller, Die Fälschung des Registrum Sarachonis und die Überlieferung der Traditiones Corbeienses, in: Jan Goossens (Hrsg.), Niederdeutsche Beiträge: Festschrift für Felix Wortmann zum 70. Geburtstag, Köln 1976, S. 64-87, ISBN 3-412-05776-2
  • Leopold Schütte, Die alten Mönchslisten und die Traditionen von Corvey, Teil II: Indices und andere Hilfsmittel, Bonfiatius, Paderborn 1992, ISBN 3-87088-326-X

Einzelnachweise

  1. Hermann Dürre, Ueber die angebliche Ordnungslosigkeit und Lückenhaftigkeit der Traditiones Corbeienses, in: Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde 36,2 (1878), S. 164-185 (zuvor abgedruckt im Gymnasialprogramm Holzminden von 1877), Nachdruck bei Eckhardt, Studia Corbeiensia I (1970), S. 55-70
  2. Martin Meyer, Zur älteren Geschichte Corveys und Höxters, Schöningh, Paderborn 1893, auszugsweise nachgedruckt bei Eckhardt, Studia Corbeiensia I (1970), S. 71-83
  3. Edward Schröder, Urkundenstudien eines Germanisten, in: Mittheilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 18 (1897), S. 1-52, hier Nr. IV: Die Corveyer Traditione, S. 27-52, mit Kürzungen nachgedruckt bei Eckhardt, Studia Corbeiensia I (1970), S. 83-107
  4. Wolfgang Metz, Corveyer Mönchslisten, Traditionen und Annalen, in: Niedersächsisches Jahrbuch 56 (1984), S. 167-181; ders., Corveyer Studien. Die älteren Corveyer Traditionen und ihre Personen. Erster Teil, in: Archiv für Diplomatik 34 (1988), S. 157-230; Zweiter Teil, ebenda 35 (1989), S. 255-296
  5. Hans A. Kastrup, Zur Erwähnung Bielefelds in einer Corveyer Traditionsnotiz aus dem 9. Jahrhundert, in: Jahresbericht des Historischen Vereins für die Grafschaft Ravensberg 75 (1984), S. 7-65
  6. Dazu zusammenfassend Schütte, Die alten Mönchslisten II (1992), S. 41-44 ("Chronologie der Traditionen")
  7. Die Darstellung der Entstehung folgt Honselmann, Eine Teilabschrift (1973), S. 16f.; ders., Die alten Mönchslisten I (1982), S. 79ff.
  8. Schröder, Urkundenstudien (1897), S. 40ff., S. 52
  9. Staatsarchiv Münster, Fürstabtei Corvey Akten Nr. 1419 (Altsignatur: Msc VII 5209), dazu Honselmann, Die alten Mönchslisten I (1982), S. 59ff.; Schröder, Urkundenstudien (1897), S. 34ff.
  10. Text der Rotula bei Eckhardt, Studia Corbeiensia II (1970), S.435-457
  11. Rotula § b, Eckhardt, Studia Corbeiensia II (1970), S.435
  12. Schröder, Urkundenlehre (1897), S. 36; Reproduktion der Seite bei Honselmann, Die alten Mönchslisten I (1982), nach S. 72
  13. Reproduktion der Seite bei Honselmann, Die alten Mönchslisten I (1982), vor S. 73, Erklärung S. 59, S. 78f.
  14. Die Umschreibung des ersten Vorkommens dieser Traditionen, "traditio Uffonis (...) necnon et alie LXXVIII° traditiones hanc immediate sequentes", in der die Zahl LXXVIII im weiteren Text auch durch Ausschreibung des Zahlwortes gestützt ist, ergibt die unter Einbeziehung der ersten (Nr. 171) insgesamt 79 Traditionen Nr. 171-249, während die nochmalige, diesmal exklusiv zählende Angabe "dehinc usque ad traditionem quandam factam per quendam nomine Edic (...) exclusive" nur 78 ergibt (Nr. 171-248), da die Tradition Edics (Nr. 249) nicht eingeschlossen ist. Vgl. dazu Honselmann, Die alten Mönchslisten I (1982), S. 112 Anm. 2 und 3, der allerdings für die Tradition Edics versehentlich die Nr. 247 ansetzt und deshalb mit exklusiver Zählung nur auf 77 und ansonsten auf 78 Traditionen kommt, während Eckhardt, Studia Corbeiensia I (1970), S. 142 meint, daß bei Nachprüfung (der nicht-exklusiven Zählung) 79 herauskomme und "alles in bester Ordnung" sei. Auch die Beschreibung des zweiten Vorkommens der Reihe bietet eine Unstimmigkeit, da sie bis zu der Tradition eines Klerikers Wala in Bodrike (Büderich bei Werl) "exclusive" gehen soll, eine solche Tradition aber auch schon innerhalb der Reihe steht (Nr. 239). Nach der Vermutung Honselmanns (S. 61 Anm. 7) wurde diese Tradition Walas im Anschluß an die zweite Wiedergabe der 79 (für ihn 78) Traditionen noch einmal wiederholt, während Eckhardt (S. 142f.) allgemein von einem "Rätsel" und "Durcheinander" spricht, bei dessen Lösungsversuch er dann speziell auf diese Unstimmigkeit nicht mehr eingeht.
  15. Eckhardt, Studia Corbeiensia I (1970), S. 141ff.
  16. Honselmann, Die alten Mönchslisten I (1982), S. 60f., S. 112, Tr 171 Anmerkungen 2 und 3
  17. Schröder, Urkundenstudien (1897), S. 36f.; Honselmann, Die alten Mönchslisten I (1982), S. 60
  18. Vgl. Wigand, Die Corveyschen Geschichtsquellen, F. A. Brockhaus, Leipzig 1841, S. 23f.
  19. Staatsarchiv Münster, Fürstabtei Corvey Akten Nr. 1441 (Altsignatur: Msc I 1359)
  20. Bibliothek des Oberlandesgerichts Celle, B II Nr. 625; ausführlich dazu Honselmann, Eine Teilabschrift (1973)
  21. Dazu
  22. Beschreibung des Codex in Falkes Ankündigung seiner Ausgabe: Johann Friedrich Falke, De codice traditionum corbeiensium inedito, propediem edendo, commemoratio, seu promulsis, in: Miscellanea Lipsiensia nova, Band 4, Leipzig 1752, S. 242-272, S. 243f. (Digitale Version im Internet Archive)
  23. S. 108, § 86, Anmerkung n.
  24. Auf S. 2, der Rückseite des Titelblattes des mit eigener Paginierung angehängten Registrum Sarachonis: "SARACHO Abbatiae Corbeiensi praefuit anno 1053 usque ad 1071. Intra hos annos ergo exaratus fuerit oportet hic Codex, et huic aetati etiam autographi literae responden."
  25. Paul Wigand, Die Corveyschen Geschichtsquellen, F. A. Brockhaus, Leipzig 1841, S. 60f. (Digitalisat bei Google Books)
  26. Wilhelm Spancken, Das Register Saracho's, ein literarischer Betrug des Geschichtschreibers Joh. Friedr. Falke, in: Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde 21 (1861), S.1-80 (Digitalisat bei Google Books)
  27. Vgl. Müller, Die Fälschung (1976), S. 73