Benutzer:PGro89/Drohneneinsatzgruppe
Eine Drohneneinsatzgruppe (Abkürzung: DEG), oder auch Drohnensstaffel, ist eine speziell ausgebildete und ausgerüstete Einsatzeinheit nach dem Vorbild einer Schnelleinsatzgruppe, die Unbemannte Luftfahrzeuge (englisch unmanned aerial vehicle, UAV), auch Drohnen genannt, als Hilfsmittel zur Rettung von Menschenleben, zur Verfolgung und Vereitelung von Straftaten und anderer Einsatzgebiete verwendet.
Einsatzzweck
Drohneneinsatzgruppen erfüllen unterschiedliche Aufgaben innerhalb des Bevölkerungsschutzes, insbesondere Unterstützung bei der Suche von Personen (mancherorts auch bei Tieren), bei der Erkundung und Lagefeststellung größerer Schadenslagen, der Führungsunterstützung und teilweise Amtshilfe anderer Organisationen und Behörden mit Sicherheitsaufgaben. Durch die große Heterogenität der einzelnen Einsatzgruppen, qualitative Unterschiede der verwendeten Technik und Ausstattung und Ermangelung einheitlicher Vorschriften und Vorgaben unterscheidet sich das Einsatzspektrum teilweise deutlich voneinander. Vereinzelt erfolgt der Einsatz von Kameras mit Wärmebildtechnik, die das Einsatzspektrum um bspw. die Erkundung von Glutnestern bei Einsätzen mit der Feuerwehr erweitert und die Suche nach vermissten Personen, im Besonderen während nächtlicher Stunden, erleichtert. Mancherorts werden Drohnen auch zur Erstellung und Übermittlung von Lagebildern aus der Luft eingesetzt, um diese direkt einem Einsatzstab zur Verfügung zu stellen, etwa bei einem Massenanfall von Verletzten (MANV).
Eine Drohneneinsatzgruppe kann, je nach Einsatzbedarf, mit anderen Fachdiensten, wie bspw. einer Rettungshundestaffel oder der Wasserrettung, kombiniert werden.
Struktur & Ausbildung
Sowohl Struktur, als auch Ausbildung, ist nicht einheitlich geregelt oder definiert; vereinzelt existieren interne Vorgaben der Hilfsorganisationen zur Vereinheitlichung der Ausbildung und Schaffung von Normen.
Anbieter von Drohneneinsatzgruppen sind, unter anderem der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Unfall-Hilfe, die Deutsche-Lebensrettungsgesellschaft und die kommunalen Feuerwehren.
In der Regel besteht eine Gruppe aus mindestens einem Piloten, einem Trupp-, Staffel- oder Gruppenführer und einem Luftraumbeobachter. Je nach eingesetzem Gerät unterscheidet sich auch Art und Umfang der Ausbildung des Piloten. Gem. dem Beschluss der EU vom 11.06.2019 wird für Drohnen ab einer Startmasse der sogenannte Sachkunde Nachweis Drohne benötigt, welcher einen Lehrgang mit Prüfung beinhaltet; der Lehrgang wird von unterschiedlichen Stellen angeboten.
Einzelnachweise und Anmerkungen