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Medaille „Für die Teilnahme an den Kämpfen um Berlin”
Medaille „Für die Teilnahme an den Kämpfen um Berlin” (poln. Za udział w walkach o Berlin) ist eine polnische militärische Auszeichnung, verliehen vom Minister für Landesverteidigung.
Geschichte
Die Medaille wurde vom Sejm mit dem Gesetz vom 21. April 1966 [1] zur Feier des Sieges über den deutschen Faschismus und des Beitrags der polnische Volksarmee zur Eroberung Berlins 1945 ins Leben gerufen. Nach dem Gesetz war die Medaille eine Anerkennung für Menschen, die an den Kämpfen um Berlin teilgenommen haben.
In der Verordnung des Ministers für Nationale Verteidigung vom 25. April 1966 sind die Regeln und das Verfahren für die Vergabe der Medaille, die Gestaltung des Abzeichens und das Tragen der Medaille festgelegt [2].
Am 23. Dezember 1992 wurde die Verleihung der Medaille als Teilnahme an den Kämpfen um Berlin als abgeschlossen anerkannt, ebenso wie die meisten Kriegsorden und Auszeichnungen für Verdienste bis heute (durch das Gesetz vom 16. Oktober 1992) [3].
Voraussetzungen für die Verleihung
Gemäß der Verordnung [2] wurde die Medaille an Personen verliehen, die in der Zeit vom April 1945 bis zum 9. Mai 1945 in folgenden Einheiten der polnischen Streitkräfte Wehrdienst leisteten:
- 1. Warschauer Infanteriedivision (Kommando, 1, 2, 3 Infanterieregiment, 1 leichtes Artillerie-Regiment, 1 gepanzertes Artilleriegeschwader, 1 Bataillon von Pionieren)
- 2. Pommersche Brigade Haubic (Kommando, 7, 8, 9 Artillerieregiment)
- 1. Unabhängige Mörserbrigade (Kommando, 5, 8, 10, 11 Mörserregiment)
- 8. Dresdner Infanteriedivision (34. Bautzner Infanterieregiment)
- 6. Warschauer Ponton- und Brückenbataillon
- Unabhängiges Sturmbataillon
Die Medaille könnte auch an Personen verliehen werden, die im genannten Zeitraum Wehrdienst leisteten in den Kommandos und Stäben, die den Kampf um Berlin führen, sowie in den Stäben und Einheiten der polnischen Armee, die bei der Eroberung Berlins zusammenarbeiten. Die Medaille konnte posthum verliehen werden.
Die Medaille wurde auf der Grundlage von Dokumenten verliehen, die die Erfüllung der erforderlichen Bedingungen bestätigten, und der Antrag auf die Medaille wurde von einer vom Minister für Landesverteidigung ernannten Sonderkommission eingereicht. Zusammen mit der Auszeichnung wurde ein Personalausweis ausgehändigt. Im Falle einer posthumen Medaillenvergabe wurden das Medaillenabzeichen und der Personalausweis dem nächsten Familienmitglied ausgehändigt.
Die Medaille wurde im Wesentlichen während der Siegesfeier (9. Mai) verliehen und wurde verliehen:
- Berufssoldaten - von Kommandeuren von Militäreinheiten oder höheren Vorgesetzten
- Reservesoldaten und pensionierte Soldaten - von den Leitern der Militärstäbe der Woiwodschaft oder ihren Stellvertretern oder von anderen vom Verteidigungsminister befugten Personen
Aussehen und Beschaffenheit
Das Abzeichen der Medaille ist eine versilberte und oxidierte Scheibe mit einem Durchmesser von 38 mm, auf deren Vorderseite sich ein Bild des Ordens vom Grunwaldkreuz befindet, das am Umfang mit der Aufschrift FÜR DIE TEILNAHME AN DEN KÄMPFEN UM BERLIN umgeben ist. Auf der Rückseite befindet sich ein vertikaler Lorbeerzweig mit einer horizontalen Inschrift in drei Zeilen: MINISTERIUM/ NATIONALE VERTEILDIGUNG / PRL. Das Medaillenabzeichen ist an einem 38 mm breiten roten Band mit 4 mm gelben und schwarzen Streifen an den Seiten aufgehängt. Die Medaille für die Teilnahme an den Kämpfen um Berlin wird in der Reihenfolge unmittelbar nach den polnischen Orden und Ehrenzeichen und vor der Medaille "Für Verdienste um die Verteidigung des Landes" auf der linken Brust getragen. Aufgrund des Rundfunks des Ministers für Nationale Verteidigung war dies eine Abteilungsauszeichnung von geringerem Rang als andere staatliche Auszeichnungen, die vom Staatsrat oder vom Präsidenten der Republik Polen vergeben wurden.
Quellen
1 Gesetz vom 21. April 1966 zur Einführung der Medaille "Für die Teilnahme an den Kämpfen um Berlin" und der Medaille "Für Verdienste um die Landesverteidigung" (Gesetzblatt von 1966 Nr. 2019, Punkt 425)
2 Verordnung des Verteidigungsministers vom 25. April 1966 über die Regeln und das Verfahren der Verleihung der Medaille "Für die Teilnahme an den Kämpfen um Berlin" und der Medaille "Für Verdienste um die Verteidigung des Landes" sowie die Gestaltung der Abzeichen dieser Medaillen und die Art und Weise, sie zu tragen (Gesetzblatt von 1966 Nr. 14, Punkt 89)
3 Gesetz vom 16. Oktober 1992. Verordnungen zur Einführung des Gesetzes über Orden und Ehrenzeichen, zur Aufhebung von Bestimmungen über Ehrentitel und zur Änderung bestimmter Gesetze (Gesetzblatt von 1992 Nr. 90, Punkt 451)