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Als Justizskandal wird ein aufsehenerregendes Ärgernis und die damit zusammenhängenden Ereignisse oder Verhaltensweisen im Zusammenhang mit gravierendem Fehlverhalten im Bereich der Justiz genannt.

Vom Justizirrtum, der ein unverschuldetes oder nur leicht fahrlässiges, per Definition unabsichtliches Fehlurteil umfasst, unterscheidet sich der Justizskandal durch den Aspekt der Schwere des Fehlers oder den Charakter von dessen Entstehung. So kann ein gravierender Justizirrtum, der etwa in einem Todesurteil für einen Unschuldigen besteht, gleichzeitig auch als Justizskandal bewertet werden. Der Skandal kann etwa auch darin bestehen, dass eine massive Einflussnahme auf die Rechtsfindung durch Behörden, politische Institutionen, Unternehmen oder Personen bekannt wird.

Beispiele

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Ein traditioneller Pyjama mit Knöpfen
Verschiedene feste Arzneiformen: Tabletten, Kapseln
Die Tagebücher Friedrich Kellners dokumentieren die Zeit des Nationalsozialismus
Patronenfüller
Toilettenpapier mit Geld-Aufdruck
Ein unausgerolltes Kondom.