Benutzer:Radschläger/Halböffentlich
Der Begriff halböffentlich wird im Bereich Architektur und Stadtplanung in Bezug auf Freiräume wie auch geschlossene Räume verwendet. Der Begriff kann verschiedene Bedeutungen haben und ist deswegen extrem unscharf und bedarf, sofern nicht ohnehin vermieden, der Präzisierung. Gelegentlich wird der Begriff auch in Zusammenhang mit virtuellen Räumen im Internet verwandt. Die folgende Beschreibung bezieht sich jedoch auf den öffentlichen Raum, bzw. dessen Gegenteil.
Einordnung
Unterschieden werden drei Arten räumlicher Nutzungen:
- öffentlicher Raum - dieser ist klar definiert als für jeden zugänglich, z. B. nach Straßenrecht gewidmeten Flächen für Straßen, Wege, Plätze etc.
- halböffentlicher Raum als Zwischenform
- privater Raum - er gehört einer Person, Gruppe oder Firma und unterliegt unmittelbar deren sozialer und zugangsrechtlicher Kontrolle (Hausrecht, Unverletzlichkeit der Wohnung)
Rechtliches und Soziales
Rechtlich ist nach öffentlichem und bürgerlichem Recht klar festgelegt, was öffentlich und privat bedeutet. Durch Widmung wird nach Straßenrecht eine Fläche öffentlich. Psychologisch und soziologisch ist die Türschwelle als Grenze zwischen öffentlich und privat nicht nur in der abendländischen Kultur seit Jahrtausenden die definierte Grenze von öffentlich und privat. Es gibt jedoch mittlerweile Übergangszonen und Räume, die Eigenschaften von öffentlich und privat vermischen bzw. vereinen.
Bedeutungen
„halböffentlich“ wird nun in verschiedenen Bedeutungen gebraucht:
- gemeinschaftlich nutzbar: im Gegensatz zu privat wird der Raum von einer definierten Personengruppe genutzt, z. B. der Gemeinschaftgarten von den Mietparteien des Wohnhauses.
- pseudoöffentlich/scheinöffentlich: Ein (nicht umzäunter) Vorplatz eines Bürokomplexes oder ein Einkaufszentrum wirken wie öffentlicher Raum, unterstehen jedoch privatrechtlicher Kontrolle (Sicherheitsdienste, Hausregeln, Videoüberwachung, Vertreibung von Bettlern, Punks, Obdachlosen, Demonstranten)
- öffentlich zugänglich: Ein Raum wie der Innenhof eines Wohnblocks mag erkennbar nicht öffentlicher Raum sein, kann aber von jedermann betreten werden. Aus psychologischen Gründen wird der Hof i. d. R. aber nur zielgerichtet betreten (Besuch, Lieferung etc.)
- Übergangszone: Der zugängliche (bereits private) Bereich zwischen öffentlichen Raum und der Türschwelle, z. B. der private KFZ-Stellplatz, der Vorgarten, die Veranda am Eingang, die Einfahrt.
- kontrolliert öffentlich: Ein eigentlich öffentlicher Raum wird aus verschiedenen Gründen, z. B. Sicherheitserwägungen durch Zugangskontrollen oder besondere Auflagen in seiner Nutzung eingeschränkt.
- halböffentlich durch einseitige Nutzung: Ein eigentlich öffentlicher Raum wird vorwiegend durch eine bestimmte Personengruppe oder auf eine bestimmte Art und Weise benutzt daß andere Teile der Öffentlichkeit aus verschiedenen Gründen diesen Raum nicht mehr nutzen. (z. B. eine ethnische Gruppe nutzt einen Teil eines Parks intensiv, Punks haben einen Treffpunkt an einem Platz, eine edle Einkaufsstraße mit viel Sicherheitspersonal erzeugt eine exklusive (ausschließende) Atmosphäre)
- Erschließunsanlagen: Der Bereich zwischen äußerer und innerer Türschwelle, also zwischen Haustür und Wohnungstür: Treppenhäuser, Laubengänge, Korridore, Aufzüge etc.
Literatur
- Hartmut Häußermann, Dieter Läpple, Walter Siebel: Stadtpolitik. Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-518-12512-0, S. 301–312 (Kap. Wandel des öffentlichen Raumes).
Links
- http://www.wu.ac.at/inst/iir/seminare_Novy/suburbanes_wien/Macondo.pdf
- http://www.unprivatehousing.com/topic/research/Halboeffentlicher%20Raum.htm
- http://www.schader-stiftung.de/wohn_wandel/471.php
- http://www.wasistlandschaft.de/index.php?file=was-ist-landschaft/oeffentlichprivat.inc#soziale-entmischung