Benutzer:Ratisbonus/Diözesankurie

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Die Diözesankurie (von lateinisch curia "Rat, (Gerichts-)Hof") umfasst kirchenrechtlich die Gesamtheit der Einrichtungen und Personen, die dem Diözesanbischof bei der Leitung der ganzen Diözese helfen, insbesondere bei der Leitung der pastoralen Tätigkeit, bei der Besorgung der Verwaltung der Diözese sowie bei der Ausübung der richterlichen Gewalt.[1]

Siehe auch:

Wiktionary: Kurie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einrichtungen der Kurie sind insbesondere das Ordinariat (auch: Generalvikariat) für die Verwaltung und das Offizialat für die Rechtsprechung. Mitglieder der Kurie sind in der Regel neben dem Bischof der Generalvikar, die Bischofsvikare, Weihbischöfe, der Offizial und andere leitende Mitarbeiter der Diözese. Beratungsorgane sind der Priesterrat und der Katholikenrat.

Die Ämter der Diözesankurie werden vom Diözesanbischof besetzt (can. 470 CIC). Der Moderator der Kurie hat die Aufgabe, unter der Autorität des Bischofs die Arbeit der Kurie und insbesondere die Durchführung der Verwaltungsgeschäfte zu koordinieren, in der Regel wird mit dieser Aufgabe der Generalvikar beauftragt (can. 473 CIC).

Einzelnachweise

  1. c. 469 CIC/1983. In: Codex Iuris Canonici. Abgerufen am 17. März 2017.


Kategorie:Kirchenverwaltung