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Der Thyssen-Bank-Prozess war ein Strafprozess vor der 8. Strafkammer in Berlin-Moabit um den Bankrott der August-Thyssen-Bank, Düsseldorf, 1961.

13 Ageklagte:

  • Müller Prokurist der August-Thyssen-Bank,
  • Forner Bevollmächtigter der August-Thyssen-Bank,
  • Kurt / Karl-Heinz Johannes Wemhoff (*1927) Autokredithandel OHG, (RA Dr. Dietrich Scheid *1916) (fortgesetzte Beihilfe zur Untreue, 6,5 Jahre),
  • Waffenhändler Gerhard Dominowski Autohandelshaus Ricci -Automobile (*1911) (5,5 Jahre)
  • Scheckreiter Leo Rabinowitz (März 1936 in Berlin. † 1992 in Berlin).
  • Bankier Ernst Decot, Bankhäusern Ernst Decot

Gericke, Wemhoff und Dominowski kamen am 9. November 1961 in Untersuchungshaft. [1]

Untersuchungshaftdauer

Die Untersuchungshaft dauerte drei Jahre.

Wemhoff reichte Klage No 2122/64 bei der Europäischen Kommission Für Menschenreche wegen Unverhältnismäßigkeit

der Untersuchungshaftdauer ein. [2]

Helga Gericke und Wilhelm Gericke klagten ebenfalls bei der EKMR gegen die Bundesrepublik Deutschland No 2294/64 die Klage wurde am 22. Juli 1966 angenommen. [3]

Beim EKMR wurde appelliert, da sich der innerstaatliche Rechtszug in Berlin erschöpft hatte. In Berliner Haftsachen entschied damals das Kammergericht in letzter Instanz.

Obwohl der Schlußbericht der EKMR erst nach der Untersuchungshaft erstellt wurde ist der Fall rechtsgeschichtlich relvant, da in diesem Schlußbericht sechs Kriterien genannt werden, welche bei Entscheidungen über die Länge einer U-Haft anzuwenden sind:

  1. ob die Länge der U-Haft in einem vertretbaren Verhältnis zum Vorwurf und zu der vom Gesetz vorgeschriebenen und der zu erwartenden Strafe stehe;
  1. welche materiellen, moralischen und anderen Nachteile für den Betroffenen durch die Haft herbeigeführt würden;
  1. ob der Beschwerdeführer selbst das Ermittlungsverfahren verzögert habe;
  1. wie schwierig für die Ermittlungsbehörden die Aufklärung des Sachverhalts gewesen sei;
  1. ob die Ermittlungen zügig und sachgerecht geführt worden seien und
  1. ob die Strafverfolgungsbehörden alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet hätten. [4]

Hauptverfahren

Für sieben der 13 Angeklagten begann das Hauptverfahren am 9. November 1964 vor der achten Großen Strafkammer im Moabit im Saal 500 in der Turmstraße im ersten Stock unter der Bezeichnung Geschäfts-Nummer 1 Bt KLs 9/64 gegen Gericke u. A.

Im Prozess ging es 1,7 Milliarden Deutsche Mark, die auf unorthodoxe Weise bewegt worden sind. Richter war Landgerichtsdirektor Günter Pahl (*1922), am Prozess waren zwei Staatsanwälte, drei medizinische und drei Buchsachverständige, neun Verteidiger beteiligt. [5]

Dominowski wurde Wechselmanipulation vorgeworfen, wodurch die Thyssen-Bank ihr Aktienkapital in Höhe von 16 Millionen Deutsche Mark verloren haben soll. [6]

Am 7. April 1965 nach 50 Verhandlungstagen wurden die Urteile verkündet. [7]

Dominowski wurde zu fünfeinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, von welchen, wegen guter Führung, 548 Tage auf Bewährung ausgesetzt wurden. [8]

Siehe auch

Einzelnachweise