Benutzer:Regiomontanus/Waffenstillstand von Villa Giusti

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Der Waffenstillstand von Villa Giusti wurde am 3. November 1918 in der Villa des Grafen Giusti del Giardino bei Padua zwischen Österreich-Ungarn und Italien geschlossen. Dieser beendete die Kämpfe des Ersten Weltkriegs zwischen den Truppen Italiens sowie der Triple Entente auf der einen Seite und Österreich-Ungarns sowie des mit ihm verbündeten Deutschen Reichs auf der anderen Seite.

Die Bedingungen des Waffenstillstand

Vorgeschichte

Schlacht von Vittorio Veneto

Die Schlacht von Vittorio Veneto Ende Oktober 1918 war die österreichisch-ungarische Armee in einem so schlechten Zustand, dass sich die Heeresleitung verpflichtet sah, mit allen Mitteln einen Waffenstillstand anzustreben. Vom 24. bis zum 28. Oktober 1918 kämpften alle kaiserlichen Verbände trotz aller Probleme in der Heimat mit äusserster Erbitterung. Am 29. und 30. Oktober brach der Widerstand zusammen und daraufhin auch der Zusammenhalt in der Vielvölkerarmee.

Zerfall des Vielvölkerstaates

Mit dem Manifest S. Majestät vom 17. Oktober 1918 wurde die Föderalisierung der Monarchie verfügt, ohne daß vorher die Grundlagen zum gemeinsamen Handeln bis zu Beendigung des Krieges geschaffen worden waren. Hierdurch wurde das Band zerrissen, welches die Nationen der Monarchie innerhalb der Armee zum gemeinsamen Kampfe verbunden hatte. Daraufhin veranlaßten einige Nachfolgestaaten die direkte Rückberufung ihrer Heereskontigente von der Front. Ein Eingreifen deutscher Truppen zur Herstellung der Disziplin und Stützung der Kampffront war nicht zu erhoffen; so konnte nur mehr der rascheste Abschluß des Waffenstillstandes ein Ende setzen.

Kaiser Karl I. wollte am 26. Oktober 1918 offiziell um einen Waffenstillstand bitten, woraufhin es zum Streit zwischen dem Monarchen und seinen Ministern und Generalen kam, die sich zum Teil immer noch für stark genug hielten, in den Gipfelstellungen über der norditalienischen Ebene alle Angriffe abzuwehren. Nach Kaiser Karls Vorstellungen sollten die Waffenstillstandsbedingungen eine Räumung aller seit 1917 eroberten italienischen Gebiete vorsehen, wofür man sich jedoch neun Monate Zeit ausbedingen wollte. 1915 hatte man den Italienern, auch auf Druck des deutschen Bündnispartners, das Angebot gemacht, die südlichen Teile des Trentino abzutreten, um sich die italienische Neutralität zu sichern. Ende Oktober 1918, nach fast vier Jahren Krieg und im Angesicht der völligen militärischen Niederlage, wollte man sich nicht nur nicht sofort aus den besetzten Gebieten zurückziehen, sondern auch keine eigenen territorialen Verluste hinnehmen. Mit diesen Vorstellungen bereitete die österreichische Seite die Waffenstillstandsverhandlungen vor.

Diese Teilzugeständnisse konnten von Italien nur abgelehnt werden.

Am Abend des 28. Oktober trat in Trient die entsprechende

Am 28. Oktober trat die schon zwischen dem 5. und 12. Oktober zum ersten Mal versammelte Waffenstillstandskommission unter der Leitung des Generals Viktor Weber Edler von Webenau wieder in Trient zusammen. Generaloberst Arthur Freiherr Arz von Straußenburg hatte den deutschen Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg daon verständigt und zur Entsendung eines deutschen Offiziers aufgefordert. Als dieser erschien, wurde er von den Italienern jedoch nicht akzeptiert.


Der der Kommission angehörende österreichisch-ungarische Generalstabshauptmann Camillo Ruggera wurde zum italienischen Divisionskommando, das im Etschtal stationiert war, entsandt. Als er am 29. Oktober dort angekommen war, wurde er aber vom italienischen Hauptquartier zurückgewiesen, wobei dieses gleichzeitig mitteilen ließ, dass das italienische Heer nicht daran denke, sich durch Verhandlungen in seinen Operationen irgendwie stören zu lassen.

Erst am Abend des 30. Oktober konnten General von Webenau und die Mitglieder der Kommission die italienische Feldwache passieren und nach längerem Aufenthalt bei verschiedenen italienischen Unterkommandos wurde die Kommission in einem geschlossenen abgeblendeten Auto über Verona nach Padua gebracht. Von hier aus gelangten sie zur Villa des Senators Graf Giusti del Giardino, die als Gästehaus der italienischen Heeresleitung diente.

1. November 1918

Die Waffenstillstandsbedingungen

Datei:Viktor von Webenau.jpg
General Viktor Weber Edler von Webenau, Leiter der Kommission

Am 1. November früh war der Entwurf für die Waffenstillstandsbedingungen, die der Kriegsrat zu Versailles für Österreich-Ungarn festgesetzt hatte, in der Villa eingetroffen. Um 10 Uhr vormittags wurden diese Bedingungen durch General Pietro Badoglio, dem Souschef des italienischen Generalstabes und Vorsitzenden der italienischen Waffenstillstandskommission, den sieben Mitgliedern der österreichisch-ungarischen Kommission mitgeteilt.

Das Dokument verlangte von Österreich-Ungarn die sofortige Abrüstung auf zwanzig Friedensdivisionen, die Ablieferung der Hälfte der Artilleriegerätschaften, die Entlassung aller Kriegsgefangenen ohne Gegenleistung und die Entfernung aller deutschen Truppen und Offiziere. Ebenso war die Demarkationslinie festgelegt, soweit sie deutschösterreichisches Gebiet betraf, d. h. in Südtirol und Kärnten, wo man von Österreich die Räumung alles Landes bis zum Brenner, des Pustertales bis Toblach und des Tarviser Beckens verlangte.

Weiter östlich, in den südslawischen Gebieten Österreich-Ungarns, stellten sich im Hinblick auf die alten Rivalitäten zwischen den Italienern und den Südslawen und zwischen den Serben und den Rumänen sowie auch innerhalb des südslawischen Lagers selbst, beträchtliche Schwierigkeiten für eine Demarkationslinie ein. Der Kriegsrat in Versailles löste sie schließlich damit, dass er den Italienern die Besetzung jener Gebiete zugestand, die ihnen durch den Londoner Vertrag vom April 1915 in Aussicht gestellt worden waren: das Isonzogebiet, ganz Istrien samt Triest, Westkrain, Norddalmatien und die dazu gehörenden Inseln. Im Südosten Österreich-Ungarns sollte aber die Demarkationslinie vorläufig durch die alte Grenze des Reiches gebildet werden.

Der französische Marschall Ferdinand Foch rechnete damals noch stark damit, Deutschland über österreichischen Boden im Rücken fassen zu können. Daher stellte die Entente auch die Bedingung, nach Belieben Punkte der österreichisch-ungarischen Monarchie zu besetzen, wenn es strategische oder politische Interessen der Alliierten erforderten. Von besonderer Härte waren auch die Bestimmungen für die österreichisch-ungarische Flotte (siehe unten), die aber schon Jugoslawien betrafen.

Als Gegenleistung bot die Entente im Punkt 1 des Vertragsentwurfes "sofortige Einstellung der Feindseligkeiten" an. Es wurde bei der Überreichung der Bestimmungen betont, dass vorläufig wohl nur ein Entwurf vorliege, die endgültige Abfassung aber dem Sinne nach nicht abweichen werde.

Reaktion in Wien

Einer der Offiziere der Waffenstillstandskommission, Oberst Karl Schneller, begab sich sofort zurück nach Trient, von wo er spät abends die italienischen Bedingungen nach Baden bei Wien telegrafierte. Man war hier und in Schönbrunn auf einige Forderungen gefasst gewesen, aber die Wirklichkeit übertraf alle Befürchtungen. Die Bedingungen hatten weniger den Charakter, eine bloße Waffenruhe zu vereinbaren, sondern ähnelten einer Aufforderung zur bedingungslosen Kapitulation. Zudem hatte General Badoglio, im Sinne der Weisungen aus Versailles, Österreich-Ungarn lediglich vor die Entscheidung gestellt, anzunehmen oder abzulehnen. Weitere Verhandlungen standen nicht in Aussicht. Besonders bitter wurde neben der Besetzung Südtirols die unverkennbare Forderung nach freiem Durchzug für die Alliierten empfunden, die offenkundig gegen Deutschland gerichtet war.

Noch am 29. Oktober hatte Kaiser Karl I. mit einer gut gemeinten, aber eher hilflosen Geste seinem kaiserlichen Bundesgenossen Wilhelm II. telegrafiert, dass er für den Fall einer Bedrohung Bayerns durch über Tirol einmarschierende alliierte Truppen an der Spitze seiner Deutschösterreicher dem Feinde den Weg verlegen werde. Truppen anderer Nationalitäten standen Kaiser Karl I. nicht mehr zur Verfügung. Doch bevor noch eine Antwort aus Potsdam eintraf, musste die k. u. k. Heeresleitung den deutschen Bundesgenossen schon mitteilen, dass nun auch mit der Widerstandskraft der deutschösterreichischen Truppen nicht mehr besonders zu rechnen sei.

2. November 1918

Fristsetzungen

Schloss Schönbrunn

Am 2. November vormittags bezeichneten sowohl der noch in Trient weilende Oberst Schneller wie das k. u. k. Heeresgruppenkommando in Bozen die bedingungslose Annahme der italienischen Forderungen als die einzige Rettung. Ähnlich hatte sich schon tags zuvor der Tiroler Nationalrat geäußert und sich auch unmittelbar an die italienische Heeresleitung gewandt. Nur das Mitglied der Waffenstillstandskommission, Fregattenkapitän Johannes Prinz von und zu Liechtenstein, stellte den Antrag, die italienischen Bedingungen nicht anzunehmen, sondern durch entsprechende Gegenbedingungen zu beantworten. Der Gedanke des Prinzen, den Oberbefehlshaber der k. u. k. Kriegsmarine Admiral Miklós Horthy zu einer Flucht der Flotte nach Spanien zu bewegen, war durch die Ereignisse jedoch längst überholt.

General Badoglio hatte noch am Vortag gegenüber dem gleichfalls der Waffenstillstandskommission angehörenden Generalstabsoberstleutnant Viktor Freiherr von Seiller erwähnt, dass die Festsetzung der Frist für die Einstellung der Feindseligkeiten nebst anderen Punkten des Vertragsentwurfes durch den italienischen Generalstab erst festgesetzt werden müsse. Den Vorhalt des Generals von Webenau, man möge doch endlich das Feuer einstellen lassen und alles weitere später verhandeln, bezeichnete Badoglio als sehr menschlich, aber militärisch undurchführbar.

Dafür stellte die italienische Heeresleitung wenige Stunden später das Ultimatum, dass der Waffenstillstand spätestens bis Mitternacht vom 3. auf den 4. November angenommen sein müsse, widrigenfalls der Krieg fortgehen werde.

Lage in Ungarn

Wenn es noch eines besonderen Anstoßes bedurft hätte, die Bedingungen, wie sie waren, anzunehmen, so gab ihn Ungarn. Dort schritt Graf Mihály Károlyi an die Verwirklichung der seit Wochen gefassten Absicht, dem neuen Ungarn durch den Rückzug seiner Armee bei der ganzen Welt Nachsicht zu erwirken. Die Hoffnung, dass durch die Entwaffnung der Feldtruppen auch die innenpolitische Situation Ungarns stabilisiert werden könnte, bestärkte ihn in dem Plan, dessen Ausführung durch den neuen Kriegsminister Béla Linder unterstützt wurde. Linder hatte sein Amt als Chef der Heeresverwaltung, so wird überliefert, mit dem Ruf angetreten: "Ich will keine Soldaten mehr sehen!"

Schon am 1. November spät abends hatte Linder an alle hohen Befehlsstellen der zwei Hauptfronten und der Ukraine die unmittelbare Weisung erteilt, dass die ungarischen Truppen dort, wo sie sich eben befänden, die Waffen niederzulegen hätten. Der Fernspruch Linders wurde für die Südwestfront durch das Badener Oberkommando weitergegeben. Generaloberst von Arz, der sich - wie zumeist in diesen Tagen - beim Kaiser in Schönbrunn aufhielt, erhielt von dem Befehl an die ungarischen Truppen erst am 2. November morgens Kenntnis. Bald darauf trafen die geharnischten Vorhaltungen der Heeresgruppenkommandos ein. Knapp vor Mittag erklärte sich dann der ungarische Kriegsminister aufgrund eines "Hughes-Gespräches" einverstanden, dass die ungarischen Truppen ihre Gewehre erst an der alten Reichsgrenze niederlegten. Um die Mittagszeit erteilte General von Arz an die Frontkommandanten den Befehl, sich nicht an die Weisungen Linders zu halten. Linder legte beim Generalstabschef telefonisch Verwahrung ein, drohte mit den schwersten Folgen und verlangte mit der Königin Zita zu sprechen. Sein Befehl hatte jedoch den Weg zu den Fronten bereits gefunden.

Stellungnahme Deutschösterreichs

Der Kaiser und seine obersten Berater sagten sich nach alldem, dass kein anderer Ausweg mehr blieb als die bedingungslose Annahme der italienischen Forderungen. Doch sollten vorerst noch die Vertreter des durch den bevorstehenden Waffenstillstand am meisten betroffenen Nationalstaates, des deutschösterreichischen, gehört werden. Diese erschienen am Nachmittag in Schönbrunn, erklärten aber durch den Mund des schwer mit Atemnot kämpfenden Viktor Adler, dass den Krieg nicht sie begonnen hätten und es daher auch nicht ihre Sache sei, ihn zu beenden. Allerdings mussten sie dem Einwurf des Kaisers zustimmen, dass auch er den Krieg nicht begonnen habe. Hinter der Zurückhaltung des Nationalrates verbarg sich wahrscheinlich der Vorsatz, sich nicht gleich zu Anfang zum Rechtsnachfolger des alten Regimes stempeln zu lassen. Dieser Gedanke wurde jedoch nicht ausgesprochen, sonst hätte der Kaiser spätere zeitraubende Versuche, die Zustimmung des deutschösterreichischen Staates doch noch zu erlangen, wahrscheinlich unterlassen.

Annahme der Forderungen

Unterdessen beschworen die Kommanden und die führenden Generalstabsoffiziere an der Front immer wieder die Heeresleitung, dem qualvollen Spiel durch die volle Annahme der Bedingungen doch endlich ein Ende zu bereiten. Besonders nachdrücklich tat dies Oberst Schneller, der von Trient aus die Lage bei der Armee in düsteren Farben schilderte und schwerste Besorgnis äußerte: "Die noch immer zögernden Faktoren mögen bedenken, was es heißt, eine Masse von hunderttausend Bewaffneten, denen der feste Halt der Disziplin größtenteils schon fehlt, durch das Etschtal durchzupressen, und mögen dem nüchternen militärischen Urteil vertrauen, das hierin die größten Gefahren erblickt."

In dem Ministerrat, der abends in Schönbrunn unter dem Vorsitz des Kaisers zusammentrat - anwesend waren Julius Graf Andrássy, der Finanzminister Alexander Freiherr von und zu Spitzmüller-Harmersbach, die Generalobersten Arthur Arz von Straußenburg und Rudolf Freiherr Stöger-Steiner von Steinstätten, der österreichische Ministerpräsident Heinrich Lammasch und meist auch der Generaladjutant Alfred Freiherr von Zeidler-Sterneck - gab es über die grundsätzliche Annahme der Waffenstillstandsforderungen keine Meinungsverschiedenheit mehr. Da inzwischen der ungarische Kriegsminister sich an den Kaiser persönlich gewandt hatte, ließ von Arz gegen 22 Uhr die Weisung ergehen, dass nun der Befehl Linders ausgeführt werden könne.

Der Kronrat bemühte sich nun, eine Formel für den Protest zu finden, der gegen den Durchmarsch der Ententetruppen in den Rücken Deutschlands eingelegt werden sollte. Die Formulierung fand sich, ohne dass jedoch ein Mitglied der Versammlung an eine entsprechende Wirkung der Eingabe glaubte. Der Kaiser, der die Sitzung mit ernster Ruhe geleitet hatte, schrieb selbst den Befehl an General Weber von Webenau nieder.

Feuereinstellungsbefehl

In der Wiedergabe der weiteren Vorgänge widersprechen sich die Aussagen zum Teil. Laut bereits veröffentlichter Mitteilung Spitzmüllers sei General von Arz unmittelbar nach Abfassung der Weisungen für die Waffenstillstandskommission ans Telefon getreten, habe in Baden bei Wien aufgerufen und seinen Stellvertreter General Alfred Freiherr von Waldstätten angewiesen: "Du, Waldstätten, pass genau auf, was ich jetzt sage. Die Waffenstillstandsbedingungen der Entente wurden angenommen. Alle Feindseligkeiten zu Land und in der Luft sind sofort einzustellen." Spitzmüller habe seinen eigenen Aussagen zufolge, sofort gegen die unverzügliche FeuereinsteIlung vor Abschluss des Vertrages protestiert, sei dabei aber auf den Widerspruch Andrássys gestoßen: "Lassen Sie ihn, das geht uns nichts an. Soll die Schlächterei ewig weitergehen?"

Generaloberst von Arz hingegen schildert, dass er bloß die Weisungen für von Webenau habe abgehen lassen, die damals von einer Einstellung der Feindseligkeiten noch nichts enthielten, und dass er dann auf Wunsch des Kaisers gemeinsam mit Lammasch sofort nochmals ins Parlament gefahren sei, um dort neuerlich beim deutschösterreichischen Staatsrat die Zustimmungserklärung zu betreiben. Erst im Parlament habe ihn Waldstätten aufgerufen und im Hinblick auf den Zustand der Armeen gebeten, den Weisungen für General von Webenau den Satz beifügen zu dürfen: "Die österreichisch-ungarischen Truppen erhielten demgemäß bereits Befehl, die Feindseligkeiten sofort einzustellen." Von Arz habe unter der Bedingung zugestimmt, dass Waldstätten im Wege Zeidler-Sternecks auch die Genehmigung des Kaisers einhole. Er erklärte später: "Waldstätten war der Anschauung, dass wir auf Grund des an von Webenau zu richtenden Befehles den von der Front so dringend verlangten Waffenstillstand nicht so bald bekommen würden. Es schien ihm, der unter dem unmittelbaren Einfluss aller von der Kampffront einlangenden Meldungen stand, unbedingt notwendig, die unausweichliche Einstellung der Feindseligkeiten in der Instruktion an von Webenau zum Ausdruck zu bringen."

Der Generalstabschef von Arz und der Ministerpräsident Lammasch sprachen dann mit den Sozialdemokraten Karl Seitz und Otto Bauer, die sich beide nicht für befugt erklärten, zu den Dingen irgendwie Stellung zu nehmen. Auch am nächsten Tag ließ sich der deutschösterreichische Staatsrat nur herbei, die Annahme der Waffenstillstandsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen.

Rücktritt

Inzwischen hatte das Hauptquartier in Baden nicht nur den Obersten Schneller zur Rückfahrt nach Padua beauftragt, sondern auch die Armeen anweisen lassen, dass die Feindseligkeiten an der ganzen Front sofort einzustellen seien. Noch in derselben Stunde waren aber dem Kaiser, vielleicht auch unter dem Einflusse seiner energischen Gemahlin, Bedenken gekommen. Als von Arz nach seiner Rückkehr aus dem Parlament überdies das neuerliche Scheitern seiner Mission bei den Deutschösterreichern meldete, versuchte der Kaiser, den Befehl zum Feuereinsteilen zu widerrufen. Es gelang, Schneller vor dem Überschreiten der italienischen Schützenlinien noch davon zu unterrichten, bei den Armeen jedoch musste von der Ausgabe der Gegenorder abgesehen werden. Der Befehl war schon zu weit durchgedrungen. Allerdings dauerte es noch immer mehr als zwölf Stunden, ehe er überall bekannt war.

Der Kaiser legte noch in der Nacht den Oberbefehl über seine auseinander fallende k. u. k. Armee nieder. Er betraute zuerst den Generalobersten von Arz, dann aber auf dessen Vorstellung hin den Feldmarschall Hermann Baron Kövess von Kövessháza mit dem Armeeoberkommando. Bis zu dessen Ankunft hatte von Arz die Geschäfte wahrzunehmen.

3. November 1918

24-Stunden-Frist

Karte der US-Bundesregierung zur Schlacht von Vittorio Veneto

Der Morgen nach Allerseelen hätte das Ende des Blutvergießens bringen können - da traf um die Mittagsstunde aus der Villa Giusti die Meldung ein, die italienische Heeresleitung habe dem General von Webenau mitgeteilt, dass die Einstellung der Feindseligkeiten 24 Stunden nach Unterzeichnung des Vertrages erfolgen werde. Dieser im Hinblick auf die schon erlassenen Befehle schwerwiegenden Nachricht folgte spät abends eine zweite: Das italienische Oberkommando habe um 15 Uhr nachmittags den Waffenstillstandsvertrag unterfertigt, die Waffenruhe beginne daher erst am 4. November in der vierten Nachmittagsstunde. Dieser Zeitpunkt war genau 36 Stunden später als der Befehl des k. u. k. Oberkommandos an seine Truppen zur Einstellung der Feindseligkeiten.

Die k. u. k. Heeresleitung hatte schon nach dem Einlangen der ersten Meldung von Webenaus diesem aufgetragen, gegen jegliche Gefangennahme österreichischer und ungarischer Soldaten nach dem 3. November morgens Protest einzulegen und ihre Freilassung zu fordern.

Das italienische Oberkommando war dem Buchstaben nach sicherlich im Recht. Ein Vertrag war noch nicht von beiden Teilen unterzeichnet. Der erste Entwurf wurde als "Bürstenabzug" versandt, von Webenau wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stunde des FeuereinsteIlens erst festgelegt werden müsse. Die italienische Heeresleitung konnte überdies darauf verweisen, dass selbst der Begriff "sofortiges Einstellen der Feindseligkeiten" bei einer Frontausdehnung von 300 km aus rein technischen Gründen die Vereinbarung einer bestimmten Stunde voraussetze.

Ohne die Proteste von Webenaus zu berücksichtigen, erteilte die italienische Heeresleitung ihren Truppen den strikten Auftrag, sich weder durch die Überraschung der gegnerischen Soldaten, die auf den Nachhauseweg waren, noch durch deren Entrüstung von einer Gefangennahme abhalten zu lassen. Alle österreichisch-ungarischen Truppenteile, die bis zum 4. November um 3 Uhr nachmittags eingeholt würden, sollten in die Kriegsgefangenschaft abgeführt werden. Dabei wurde tatsächlich eine große Anzahl an Gefangenen gemacht und Kriegsgerät erbeutet.

Rückzug

Am glimpflichsten von allen Heeresteilen konnte sich die Isonzo-Armee der Bedrängnis entziehen. Zwar hatten am 3. November nachmittags bereits einige hundert Bersaglieri (= ital. Scharfschützen) das Land bei Triest betreten und ohne Gegenwehr die ehemalige österreichisch-ungarische Hafenstadt besetzen können, sie verzichteten jedoch darauf, mit der Gefangennahme rückziehender Truppen zu beginnen. Die Masse der Divisionen des Generalobersten Wenzel Freiherr von Wurm setzte den Rückzug fort, um erst von Krain aus nach Norden, Nordosten und Osten auseinanderzufluten, wobei ebenfalls viele Güter verloren gingen.

Erheblich schwieriger hatten es die durchs Gebirge zurückgehenden Heersäulen. Hier wurden zahlreiche österreichisch-ungarische Truppenteile durch italienische Reiterei, Radfahrer oder Militärautos überholt und gefangen genommen. So erging es unter anderen der 34. und der 44. Division im Kanaltal. Wohl schlugen sich auch bei solchen Anlässen noch manche Abteilungen bis zur Waffenstillstandslinie durch. Sehr oft freilich waren Führer und Truppen infolge völliger Unkenntnis der Lage und seelischer Anspannung durch das Auftreten der Italiener so überrascht, dass sie sich in ihr Schicksal ergaben.

Besonders wurden die Tiroler Truppen getroffen. Als am 3. November, zur selben Stunde wie auf dem Kastell von Triest, auf dem Doss di Trento die italienische Trikolore aufgezogen wurde, steckte das Gebirge östlich und südwestlich von Trient noch voll von k. u. k. Truppen. Das italienische Oberkommando wusste jedoch, dass noch 24 Stunden Zeit war, vom Tonale und vom Nonsberg her den zwischen Trient und Bozen zusammengepferchten, nordwärts strebenden österreichisch-ungarischen Divisionen den Weg abzuschneiden. Ihre Masse wurde in den 36 Stunden, um die Österreich-Ungarn früher als Italien die Waffen ruhen ließ, gleichfalls gefangen genommen.

Folgen

Unter den auf diese Art eingebrachten Kriegsgefangenen befanden sich drei Korpskommandanten, 10 Divisions- und 21 Brigadestäbe. 24 Generale, darunter ein Generaloberst, teilten das Schicksal der Truppe. Die Italiener meldeten an Gefangenen insgesamt 427.000 Mann. Das Land Italien erwies sich freilich als ganz unvorbereitet, eine solch gewaltige Zahl von Gefangenen aufzunehmen. Hunger, Frost und Krankheiten forderten Tausende von Opfern, wofür die Heimatländer der Soldaten die Persönlichkeiten des inzwischen aufgelösten Armeeoberkommandos verantwortlich machte.

Ein von der deutschösterreichischen Nationalversammlung gleich nach dem Umsturz eingesetzter Ausschuss unterzog das Handeln dieser Männer einer eingehenden, gründlichen Untersuchung. Er stellte jedoch nach dem Abschluss seiner Erhebungen fest, dass "ein schwerer Verstoß gegen die Dienstpflichten" nicht feststellbar gewesen sei. Besonders die Aussagen des Generals von Waldstätten, der dem größtenteils aus Laien zusammengesetzten Ausschuss eine beredte Schilderung seiner Erlebnisse und Eindrücke in der Allerseelennacht bot, blieben nicht ohne Wirkung.

Während Hunderttausende von Österreichern und Ungarn von den Italienern wieder nach Süden transportiert wurden, strebten hunderttausend andere durch das Pustertal, über den Brenner und über das Reschenscheideck ihrer Heimat zu. Die bisher zu Österreich-Ungarn gehörenden Landesteile mussten geräumt werden. Amtsorgane und Bevölkerung beteiligten sich vielfach an der Ausplünderung der ehemaligen Lager und Gebäude. Allenthalben entwickelte sich auch ein blühender Handel mit dem Heeresgut. Trotzdem verendeten Tausende von Pferden, blieben Hunderte von Autos und Fuhrwerken an der Straße liegen. Der neue sozialdemokratische Unterstaatssekretär für Heerwesen in Wien konnte jedoch auf eine "rasche Demobilisierung" hinweisen.

Vorübergehend drohte den deutschösterreichischen Ländern sogar das Unglück, selbst noch Schlachtfeld zu werden. Als bald nach dem Waffenstillstand Truppen aller Nationen des niedergebrochenen Vielvölkerstaates Österreich-Ungarn durch das Inntal und durch Salzburg strebten, begegneten sie dort bayrischen Bataillonen, die unter dem Befehl des Generalleutnants Konrad Krafft von Delmensingen, des einstmaligen berühmten Führers des bayrischen Alpenkorps, dem Brenner und den Tauern zustrebten. Der deutschösterreichische Staatsrat war durch dieses Intermezzo in eine sehr schwierige Lage geraten. Bei aller bündnisfreundlichen Gesinnung kam eine Mitwirkung deutschösterreichischer Truppen nicht in Frage. Der Staatsrat hatte sich schon am 3. November, als er den Waffenstillstand zur Kenntnis nahm, in einer Kundgebung geäußert: "Deutschösterreich hat keine eigene Armee, seine Truppenkörper sind Verbänden zugeteilt, deren slawisch-magyarische Mehrheit nicht mehr kämpfen will. Daher ist Deutschösterreich nicht imstande, den Kampf allein fortzusetzen..." Diese Erklärung blieb hinter den Tatsachen zurück. Denn auch ohne Vermengung der deutschösterreichischen Regimenter mit den ungarischen Truppen wäre es dem Staatsrat unmöglich gewesen, die Fortsetzung des Krieges - und noch dazu seine Fortsetzung im eigenen Lande - zu beschließen. Die Nationalräte in Salzburg und Tirol protestierten gegen den Einmarsch der Bayern. Deren Vordringen kam jedoch binnen zweier Tage durch die Revolution in München zum Erliegen. Teilweise schlossen sich die Soldaten selbst der Revolution an, teilweise wollten sie zurück in ihre Heimat. Ihnen folgten bald einige italienische Abteilungen zur strategischen Sicherung Nordtirols. Größere Kräfte kamen nicht nach, da der Zusammenbruch Deutschlands die Absichten des Feldmarschalls Foch, von Süden her auf Berlin vorzustoßen, unnötig erscheinen ließ.

Von der Nationalversammlung beanspruchtes Staatsgebiet der Republik Deutschösterreich (1918-1919)

Südtirol

Zu erwähnen bleibt, dass die reine Waffenstillstandslinie vom 4. November aufgrund der neuen Machtverhältnisse eine feste Grenze wurde und das zum damaligen Zeitpunkt 96,6 % deutschsprachige Südtirol (heute 69 % deutschsprachig) mit seinen rund 250.000 Einwohnern an Italien fiel. Dieses Gebiet wurde den Italienern für einen Kriegseintritt auf Seiten der Alliierten im Londoner Vertrag 1915 versprochen. Italien war aber eigentlich durch den Dreibund vertraglich mit dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn verbunden.

Wortlaut des Waffenstillstandvertrages

Verifiziert von Marschall Armando Diaz am 3. November 1918, um am 4. November ab 15:00 Uhr in Kraft zu treten.

Bedingungen zu Lande

  • 1. Sofortige Einstellung der Feindseligkeiten zu Lande, Wasser und in der Luft.
  • 2. Gänzliche Demobilisierung Österreich-Ungarns und sofortiges Zurückziehen aller Einheiten, die an der Front von der Nordsee bis zur Schweiz operieren. Auf dem Gebiete Österreich-Ungarns und innerhalb der unten im § 3 angeführten Grenzen als österreichisch-ungarische Wehrmacht nur ein Maximum von 20 Divisionen, auf den Friedensstand vor dem Kriege herabgesetzt, aufrechterhalten. Die Hälfte des gesamten Divisions- und Korpsartilleriematerials sowie die entsprechende Ausrüstung, von all dem beginnend, was sich aus dem vom österreichisch-ungarischen Heere zu evakuierenden Gebiete befindet, wird an den von den Alliierten und den Vereinigten Staaten zu bestimmenden Punkten angesammelt werden müssen, um ihnen ausgeliefert zu werden.
  • 3. Evakuierung jedes von Österreich-Ungarn seit Kriegsbeginn mit Waffengewalt besetzten Gebietes und Zurückziehung der österreichisch-ungarischen Kräfte innerhalb eines vom Oberkommandierenden der alliierten Kräfte an den verschiedenen Fronten zu bestimmenden Termins jenseits einer wie folgt festgesetzten Linie. Von der Umbrail-Spitze bis nördlich des Stilffser-Joches wird diese Linie den Kamm der Rhätischen Alpen verfolgen, bis zu den Quellen der Etsch und der Eisack über den Reschen- und Brennerberg und auf den Höhen des Ötz und des Ziller laufen. Die Linie wird sich gegen Süden wenden, den Toblacher Berg überschreiten und die jetzige Grenze der Karnischen Alpen erreichen. Sie wird die Grenze bis zum Tarvisberg verfolgen und nach dem Tarvisberg die Wasserscheide der Julischen Alpen über den Predilpaß, den Mangart, den Tricorno (Triglav) und die Wasserscheide des Podbrdopasses von Bodlenischen und von Indrio. Von diesem Punkte ausgehend, wird die Linie in südlicher Richtung gegen den Schneeberg verlaufen, das ganze Savebecken mit Zuflüssen ausgenommen. Vom Schneeberg wird die Linie gegen die Küste hinuntergehen, so dass Castus, Mattuglio und Voloscain dem evakuierten Gebote inbegriffen sind. Sie wird desgleichen den jetzigen administrativen Grenzen der Provinz Dalmatien folgen, im Norden Lissarica und Tribam, im Süden eine Linie einschließen, welche an der Küste von Kap Planca ausgeht und gegen Osten die höchsten Punkte der die Wasserscheide bildenden Höhen verfolgt, so dass in den evakuierten Gebieten alle Täler und Wasserläufe inbegriffen werden, die gegen Sebenico abfallen, wie die Cicola, die Kerka, die Butisnica und ihre Zuflüsse. Sie wird auch alle im Norden und im Westen Dalmatiens gelegenen Inseln umfassen: Premuda, Selve, Ulbo, Scarda, Maon, Pago und Punta Dura im Norden, bis zum Süden von Meleda mit Einschluss von San Andrea, Busi, Lissa, Lesina, Torcola, Curzola, Ozza und Lagosta sowie auch die umliegenden Eilande und Inselchen und Pelagola mit Ausnahme der Inseln Tirona grande und piccola, Bua, Solta und Brazza. Alle geräumten Gebiete werden von den Truppen der Alliierten und der Vereinigten Staaten besetzt werden. Hierbei haben das ganze militärische Material und das Material der Eisenbahnen, die sich auf dem zu evakuierenden Gebiete befinden, an Ort und Stelle zu verbleiben. Auslieferung dieses ganzen Materials (Versorgung an Kohle inbegriffen) an die Alliierten und die Vereinigten Staaten nach den von den Oberkommandanten der Kräfte der verbündeten Mächte an den verschiedenen Fronten zu Messenden speziellen Weisungen. Es darf keine neue Zerstörung oder Plünderung oder neue Requisition von den feindlichen Truppen auf dem vom Feinde zu räumenden oder von Kräften der verbündeten Mächte zu besetzenden Gebiete geschehen.
  • 4. Die Verbündeten werden das absolute Recht haben: a) einer freien Bewegung ihrer Truppen auf jeder Straße oder Eisenbahn oder Wasserweg des österreichisch-ungarischen Gebietes und des Gebrauches der nötigen österreichisch-ungarischen Transportmittel, b) mit verbündeten Kräften alle jene strategischen Punkte in Österreich-Ungarn für die den Alliierten nötig erscheinende Zeit zu besetzen, zum Zwecke dort zu wohnen oder die Ordnung aufrechtzuerhalten, c) zu Requisitionen gegen Bezahlung zugunsten der verbündeten Heere, wo immer sie sich befinden.
  • 5. Der vollständige Abzug aller deutschen Truppen innerhalb 15 Tage nicht nur von der italienischen und Balkanfront, sondern vom ganzen österreichisch-ungarischen Territorium und die Internierung aller deutschen Truppen, welche Österreich-Ungarn an diesem Tage nicht verlassen haben.
  • 6. Die provisorische Verwaltung der von Österreich-Ungarn geräumten Gebiete wird den lokalen Behörden unter Kontrolle der Stationskommandos der verbündeten Okkupationstruppen anvertraut werden.
  • 7. Sofortige Heimsendung ohne Gegenseitigkeit aller Kriegsgefangenen und internierten Untertanen der Alliierten, auch der von ihren Wohnstätten entfernten Zivilbevölkerung nach Bedingungen, welche von den verbündeten Oberkommandanten an den verschiedenen Fronten festzusetzen sind.
  • 8. Die im evakuierten Gebiete verbliebenen Kranken und Verwundeten müssen vom österreichisch-ungarischen Personal gepflegt werden, welches samt dem hierzu nötigen ärztlichen Material an Ort und Stelle zurückzulassen ist.

Bedingungen zu See

  • 1. Sofortige Einstellung jeder Feindseligkeit zur See und genaue Angabe des Aufenthaltsortes und der Bewegung aller österreichisch-ungarischen Schiffe.
  • 2. Übergabe von 15 österreichisch-ungarischen Unterseebooten, die von 1910 bis 1918 gebaut worden sind, und aller deutschen Unterseeboote. Vollständige Abrüstung und Demobilisierung aller anderen österreichisch-ungarischen Unterseeboote.
  • 3. Übergabe von drei Schlachtschiffen, drei leichten Kreuzern, neun Torpedobootszerstörern, einem Minenleger, sechs Donau-Monitoren. Alle anderen Oberwasser -Kriegsschiffe (die Flussschiffe mit inbegriffen) müssen demobilisiert und vollständig abgerüstet werden.
  • 4. Freiheit der Schifffahrt aller Schiffe der Kriegs- und Handelsmarine der Alliierten und der verbündeten Mächte in der Adria, die territorialen Gewässer inbegriffen, auf der Donau und ihren Nebenflüssen innerhalb des österreichisch-ungarischen Gebiets.
  • 5. Aufrechterhaltung der Blockade seitens der Alliierten und der verbündeten Mächte unter den gegenwärtigen Bedingungen.
  • 6. Vereinigung und Belassung aller Luftstreitkräfte der Marine in einem von den Alliierten und den Vereinigten Staaten bestimmten Hafen.
  • 7. Evakuierung der ganzen Küste und aller Handelshäfen, die von Österreich-Ungarn außerhalb seines nationalen Gebietes besetzt sind.
  • 8. Besetzung aller Land- und Seebefestigungen und der zur Verteidigung von Pola eingerichteten Inseln sowie der Werft und des Arsenals durch die Alliierten und die Vereinigten Staaten.
  • 9. Rückgabe aller weggenommenen Handelsschiffe.
  • 10. Verbot jedweder Zerstörung von Anlagen oder Material vor der Räumung, Übergabe oder Rückgabe.
  • 11. Rückgabe aller Gefangenen ohne Verpflichtung der Gegenseitigkeit.

Unterzeichner

Armeeoberkommando Österreich-Ungarns

Armeeoberkommando Italiens

  • Ten. Gen. Pietro Badoglio
  • Magg. Gen. Scipione Sciopioni
  • Colonn. Tullio Marchetti
  • Colonn. Pietro Gazzera
  • Colonn. Pietro Maravigna
  • Colonn. Alberto Pariani
  • Cap. Vasc. Francesco Accinni

Quellen & Literatur

  • Heinz von Lichem: Karl I. - Ein Kaiser sucht den Frieden. Tyrolia, Innsbruck - Wien 1996, ISBN 3-70221-993-5
  • Prof. Walter Kleindel: Die Chronik Österreichs. Chronik Verlag, Dortmund 1984, ISBN 3-88379-027-3
  • Wilhelm J. Wagner: Bildatlas zur Geschichte Österreichs, A&M, Salzburg 2006, ISBN 3-90250-917-1

Weblinks


Kategorie:Italienfront (Erster Weltkrieg) Kategorie:Geschichte Südtirols