Benutzer:Richarddd/Nichtraucherschutz

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Als Nichtraucherschutz bezeichnet man Maßnahmen, die geeignet sind, Personen, die nicht rauchen, wirksam vor den Gefahren des Tabakrauchs zu schützen (Passivrauchen). Darunter fallen Rauchverbote, Aufklärungskampagnen, Werbeverbote für Tabakwaren und Maßnahmen zur Überwindung von Nikotinabhängigkeit.

Hintergrund

Tabakrauch ist gesundheitsschädigend, nicht nur für Personen, die aktiv Tabak rauchen, sondern auch für alle, die den Rauch passiv einatmen.[1] Selbst der Rauch einer einzelnen Zigarette führt dazu, dass die Gesundheit aller im selben Raum geschädigt wird. Entsprechende Studien, die dies belegen, sind von Fachgesellschaften der Mediziner, von der Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen,[2] dem Deutschen Krebsforschungszentrum[1] und auch von Österreich, der Bundesrepublik Deutschland sowie einigen Zigarettenherstellern (Philip Morris[3]) anerkannt worden.

Wenn ein Raucher an einer Zigarette zieht, entsteht an der Glutspitze bei einer Temperatur von ca. 950 Grad der sogenannte Hauptstromrauch mit einem Gemisch aus mehr als 4000 Substanzen, viele davon von der Weltgesundheitsorganisation als krebserregend oder möglicherweise krebserregend eingestuft. Der Nebenstromrauch, also das, was einer brennenden Zigarette zwischen zwei Zügen entweicht (und was beim Passivrauchen eingeatmet wird) ist aufgrund der niedrigeren Verbrennungstemperatur noch giftiger, da beispielsweise der Anteil an Formaldehyd, Blausäure oder Benzol wesentlich höher ist.[4]

Passivraucher, so die Weltgesundheitsorganisation, haben ein bis zu 20 Prozent höheres Lungenkrebsrisko, die Wahrscheinlichkeit einer Herzkrankheit wird durch das Passivrauchen um 35 Prozent erhöht. Nach Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums sterben in Deutschland jährlich 3300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens, die meisten durch Herzinfarkte.[1]

Nichtraucherschutz in Deutschland

Der Nichtraucherschutz in Deutschland war im internationalen Vergleich für lange Zeit wenig entwickelt. Seit 2006 sind mit der Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes, dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens auf Bundesebene (2007) und der Verabschiedung von Gesetzen zum Nichtraucherschutz (2007) in allen Bundesländern wesentliche Änderungen erfolgt. Alle Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes, die Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs und Personenbahnhöfe der öffentlichen Eisenbahnen sind seitdem rauchfrei. Auch in Universitäten, Schulen, Krankenhäusern und Behörden, die in den Kompetenzbereich der Länder fallen, wurden Rauchverbote erlassen. Die Ausgestaltung dieser Länderregelungen ist nicht einheitlich. Das Mindestalter für den Kauf von Zigaretten und anderen Tabakwaren wurde von 16 auf 18 Jahre angehoben.

Da eine Zielvereinbarung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes und des Ministeriums für Gesundheit zum Nichtraucherschutz[5] nicht zu einem ausreichenden Erfolg im Sinne eines wirksamen Nichtraucherschutzes geführt hatten,[6] erließen die Länder im Rahmen der Landesgesetze zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens auch Rauchverbote in der Gastronomie. Die Ausgestaltung dieser Länderregelungen ist ebenfalls nicht einheitlich.

Am Arbeitsplatz hat laut Arbeitsstättenverordnung-§ 5 der Arbeitgeber die „erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.“ In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr sind nur in so weit Schutzmaßnahmen zu treffen, "als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen."

Die gesellschaftliche Akzeptanz von Maßnahmen zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist hoch. Eine Untersuchung des Instituts für Demoskopie Allensbach kam 2006 zu dem Ergebnis: "Die große Mehrheit der Bevölkerung (81 Prozent) findet ein gesetzlich geregeltes Rauchverbot in öffentlichen Behörden und Ämtern richtig und angebracht. Eine Mehrheit von 61 Prozent ist auch dafür, daß in anderen öffentlichen Gebäuden wie Bahnhöfen und Flughäfen das Rauchen grundsätzlich verboten wird. Im Blick auf ein gesetzlich geregeltes Rauchverbot in Gaststätten und Restaurants gehen die Meinungen allerdings auseinander. 47 Prozent der Bevölkerung sind für ein solches Verbot, 41 Prozent halten jedoch ein Rauchverbot in Restaurants für nicht notwendig."[7] In einer erneuten Umfrage im Februar 2008 sprachen sich lediglich 14 Prozent der Bevölkerung dafür aus, das Rauchen in Gaststätten generell zu erlauben.[8] Andere Untersuchungen kommen zu ähnlichen Ergebnissen: Für ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Restaurants sprachen sich 2006 laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts polis/Usuma für den Focus[9] 76 Prozent der Deutschen aus. Auch Umfragen der GfK im Auftrag des DKFZ [10] und von Infratest dimap im Auftrage der hessischen Landesstelle für Suchtfragen[11] ergaben eine Zustimmung zu Rauchverboten in der Gastronomie von etwa 70 Prozent.

Weblinks

Quellen

Kategorie:Medizinische Vorsorge Kategorie:Arbeitsschutz Kategorie:Tabak