Benutzer:Rweinzierl/Bestandsbuch

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Bestandsbuch

Wer Tiere zur Lebensmittelgewinnung hält, muss in Deutschland ein Bestandsbuch zu führen.

Wer ist Verantwortlich:

Der Halter der Tiere muss das Bestandsbuch führen oder jemand mit der Führung beauftragen.

Wann muss etwas eingetragen werden:

Wird ein apotheken- bzw. verschreibungspflichtige Arzneimittel angewendet, muss dieses vom Halter unverzüglich im Bestandsbuch dokumentiert werden.

Was muss eingetragen werden:

 - Art, Anzahl und Identität der behandelten Tiere,
 - Standort der Tiere zum Zeitpunkt der Behandlung und in der Wartezeit,
 - Arzneimittelbezeichnung und die Nummer des Abgabebeleges (von Tierarzt),
 - die verabreichte Menge und die Art der Verabreichung ,
 - das Datum ,
 - die Wartezeit (in Tagen) ,
 - wer das Arzneimittel verarbreicht.

Wie muss ein Bestandsbuch aussehen:

Durchnummerierte Einzelblätter, ein gebundenes Buch oder eine EDV Lösung.


Aufbewahrung:

Das Bestandsbuch muss fünf Jahre aufgehoben werden.

siehe Hauptartikel Arzneimittel


Quellen

Einzelnachweise


Weblinks

Kategorie:Arzneimittelrecht Kategorie:Lebensmittelrecht Kategorie:Veterinärmedizin