Benutzer:S. F. B. Morse/AS 2

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Gabelstapler oder Hubstapler gehören zu den Flurförderzeugen und dienen dem innerbetrieblichen Warenumschlag und Transport. Im Gegensatz etwa zu einfachen Hubwagen haben sie einen eigenen Antrieb und ein Hubgerüst, um Stapel zu bilden oder Lagerregale zu bedienen.

Geschichte

Abgrenzung und Unterscheidung

Technik

Datei:Forklift Truck-tag.svg
1: Umlenkrolle 2: Mast 3: Hebekette 4: Maststeuerhebel 5: Hydrauliksystem 6: Gabelträger 7: Gabel 8: Chassis 9: Motorraum 10: Schutzdach

Antriebe

Federung

Bedienung

Lenkung

Sitz

Beleuchtung

Anbaugeräte

Sicherheit

Fahrberechtigungen

In Deutschland ist die Fahrberechtigung zum innerbetrieblichen Führen nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) der DGUV geregelt. Der Nachweis der Befähigung erfolgt durch einen Flurfördermittelschein, im Allgemeinen (Gabel-)Staplerschein genannt, der durch eine Ausbildung erworben werden kann, deren Umfang nach DGUV Grundsatz 308-001 (vormals BGG 925) in der theoretischen Ausbildung mindestens zehn Unterrichtsstunden a 45 Minuten betragen muss; die Dauer der Praxis mit Fahrprüfung ist nicht bestimmt worden. Außerdem muss der Betrieb eine Schriftliche Beauftragung erteilen und seine ausgebildeten Fahrer unterweisen, bevor diese ihre Tätigkeit aufnehmen. Weitere Unterweisungen sind einmal pro Jahr vorgeschrieben. Die Fahrer müssen gesundheitlich geeignet sein. Der Zwang auf die Unternehmen, vor Arbeitsaufnahme bei ausgewiesenen Ärzten eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25 als Nachweis zwingend einzusetzen, wurde entschärft. Sie wird von vielen Firmen aber weiterhin eingesetzt, um keine Nachweislücken entstehen zu lassen.

Der Flurfördermittelschein ist keine Fahrerlaubnis im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung. Der Gabelstapler fällt (in Deutschland) in die Führerscheinklasse L, die unter anderem in der Führerscheinklasse B enthalten ist. Wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschritten wird, gelten die Gewichtsbeschränkungen der Klasse B auf 3,5 Tonnen nicht. Bei Fahraufträgen mit höheren Geschwindigkeiten und Gewichtsklassen – soweit der Stapler dazu technisch fähig und zugelassen ist – muss sonst – abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht – eine höhere geeignete Fahrerlaubnis (C1 bzw. C) vorliegen.

Der Gabelstapler muss entsprechend seiner Zulassung zum Straßenverkehr ausgerüstet sein. Ab einer Geschwindigkeit 25 km/h sind Luftreifen vorgeschrieben. Ausnahmegenehmigungen sind lokal möglich, in diesen seltenen Fällen werden aber heute in der Regel unter anderem Blinker und Spiegel verlangt.

Sollte der Fahrer eines Gabelstaplers seinen Führerschein verlieren, weil er zum Beispiel im Straßenverkehr mit seinem PKW zu schnell gefahren ist, dann ist er gemäß DGUV dazu verpflichtet, diesen Verlust seinem Arbeitgeber mitzuteilen, da er für die Dauer des Führerscheinentzugs keine motorisierten Flurförderzeuge, die der Fahrerlaubnis-Verordnung unterliegen würden, außerhalb eines Firmengeländes oder Sonderbereiches fahren darf. Der Entzug der Fahrerlaubnis kann für den Arbeitgeber ein Hinweis sein, die gesundheitliche und charakterliche Eignung des Fahrers außer der Reihe zu überprüfen und gegebenenfalls die erteilte Schriftliche Fahrerlaubnis zurückzuziehen. Eine dabei vom Arbeitgeber verlangte neue G25-Untersuchung (DGUV Information 205-427), die zu entsprechenden Befunden gelangt, führt darüber hinaus zu einer Sperre des Fahrers für weiteres Fahren unter betrieblichen Bedingungen. In einigen Firmen ist die betriebliche Erlaubnis zum Führen des Gabelstaplers an den Besitz eines gültigen Führerscheins gekoppelt; in diesen Fällen erlischt mit dem Verlust der Fahrerlaubnis im Straßenverkehr automatisch auch die Berechtigung, in diesen Betrieben fahren zu dürfen.

Flurfördermittelscheine gelten zurzeit nur national. In der Schweiz sind zum Beispiel das Unfallversicherungsgesetz (UVG), das Arbeitsgesetz (ArG) und die Verordnung zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) maßgebend. Gefahren wird dort nur mit einem Suva-anerkannten Ausweis. Anerkannt sind die Ausbildung durch das Militär und die Ausbildung durch die (interne) Suva-geprüfte Fahrschule.

In Österreich muss aufgrund des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung ein Kurs im Ausmaß von 20,5 Unterrichtseinheiten[1] mit anschließender Prüfung gemacht werden.

Siehe auch

Literatur

  • Walter Rödig, Gerhard Vogel: Dr. Rödigs Enzyklopädie der Flurförderzeuge. 6. Aufl. AGT Verlag Thum 2001, ISBN 978-3-87009-007-4.

Weblinks

Wiktionary: Gabelstapler – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Hubstapler – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Gabelstapler – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

[[Kategorie:Hafenwirtschaft]] [[Kategorie:Flurförderzeug]]