Benutzer:Schmiddi98/Spielwiese/Stärkenatriumoctenylsuccinat

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Stärkenatriumoctenylsuccinate sind Derivate der Stärke, die zu den Stärkeestern gehören. Diese modifizierte Stärke wird als Lebensmittelzusatzstoff eingesetzt und trägt die Kennzeichnung E 1450[1].

Herstellung

Stärkenatriumoctenylsuccinate werden durch Umsetzung von Stärke mit technischem Octenylbernsteinsäureanhydrid in einer polymeranalogen Reaktion hergestellt.[2] Da bei dieser Reaktion nicht alle Hydroxygruppen reagieren, entstehen Gemische mit unterschiedlich hohem Substitutionsgrad. Der Veresterungsgrad dieser Reaktion ist jedoch weitaus geringer als bei anderen Stärke-Derivaten.[3] Auch der Substitutionsgrad der einzelnen Stärkebausteine innerhalb eines Polymers kann unterschiedlich hoch ausfallen. Dem E 1450 werden drei CAS-Nummern (66829-29-6, 70714-61-3 und 52906-93-1)[4] zugeordnet, da sowohl Stärkebausteine, die eine Doppelbindung im C8- Substituenten (in folgender Abbildung schematisch veranschaulicht) als auch solche ohne C=C-Doppelbindung, also mit einem Octanylrest, entstehen können:

Stärkenatriumoctenylsuccinat V2.svg

Dennoch wird E 1450 allgemein Stärkenatriumoctenylsuccinat genannt.

Verwendung

Allgemeine Inhaltsstoffangabe von modifizierter Stärke

E 1450 wird sowohl als Verdickungsmittel als auch als Emulgator verwendet. Er quillt bereits in kaltem Wasser und stabilisiert Wasser/Öl-Emulsionen. Zudem bildet es stabile, gefrierstabile Schäume. Dieser Zusatzstoff wird hauptsächlich für Cremespeisen sowie Desserts und Backfüllungen verwendet. Dabei wird dieser Zusatzstoff auf der Zutatenliste häufig nur als modifizierte Stärke deklariert.[5][6]

Rechtliche Situation

In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[7]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[8]) aufgelistet. Die Verwendung von Stärkenatriumoctenylsuccinaten ist weiterhin zugelassen.[9] Für Säuglings- und Kleinkindnahrung besteht eine Höchstmengenbeschränkung von 50 Gramm Zusatzstoff pro Kilogramm Lebensmittel.[5]

Gesundheitliche Risiken

Da das Natriumstärkeoctenlysuccinat wie natürliche Stärke verdaut wird, gilt sie als gesundheitlich unbedenklich. Es existiert keine Angabe für die erlaubte Tagesdosis.[5]

Einzelnachweise

  1. Eintrag zu E 1450: Starch sodium octenyl succinate in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 19. April 2022.
  2. Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA), Monograph für STARCH SODIUM OCTENYL SUCCINATE, abgerufen am 9. Dezember 2014.
  3. Randal L. Shogren, Arvind Viswanathan, Frederick Felker, Richard A. Gross: Distribution of Octenyl Succinate Groups in Octenyl Succinic Anhydride Modified Waxy Maize Starch. In: Starch, 2000, Vol. 52, S. 196–204, https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1002/1521-379X(200007)52:6/7%3C196::AID-STAR196%3E3.0.CO;2-4?casa_token=-1iwH4Tkm5YAAAAA:mkeosYabzLrhbMqRMvy1aUgoe4DVkvS0QAlqQXSPt6ymW-WwfvMLvr7TJEiu7bWcP3gZq8lglJICcEs.
  4. Sinofi Zutaten: Natriumstärkeoctenylsuccinat E1450. https://sinofoodsupply.com/food-supplier-manufacturer/e1450-sodium-starch-octenylsuccinate/, abgerufen am 11. Mai 2020.
  5. a b c Eintrag zu Stärkenatriumectenylsuccinat. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 21. April 2022.
  6. Eintrag zu Stärkenatriumectenylsuccinat. In: Lexikon der Ernährung. Spektrum der Wissenschaft Verlag, abgerufen am 21. April 2022.
  7. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  8. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
  9. Aufgenommen durch die Richtlinie 95/2/EG