Benutzer:Slinel/Übereinkommen vom 29. Oktober 1971 zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger

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Das Übereinkommen vom 29. Oktober 1971 zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger ist ein völkerrechtlicher Vertrag im Bereich des Urheberrechts. Er wird von der Weltorganisation_für_geistiges_Eigentum administriert und gilt in 80 Länder, darunter Deutschland, die USA und die Schweiz [1].