Benutzer:Slinel/Internationalen Abkommen vom 26. Oktober 1961 über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen

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Das Internationale Abkommen vom 26. Oktober 1961 über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen ist ein völkerrechtlicher Vertrag im Bereich des Urheberrechts. Er wird von der Weltorganisation_für_geistiges_Eigentum administriert und gilt in 95 Länder, darunter Deutschland, Russland und die Schweiz [1].