Benutzer:Thwagner.cfc

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Thema Luftsicherheitsgesetz und ihre Kontrollen

Kontrolle von Personen


Kontrolle am Flughafen Frankfurt Bereich Tor 23 hier ein Zitat, das ich aus folgendem Text entnommen habe: Kontrolle von Personen und Fracht


Zitat Anfang; Die Luftsicherheitsbehörde hat in den nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flughafens bzw. Flugplatzes besondere Befugnisse: Sie darf Personen durchsuchen, die sich in diesen Bereichen aufhalten oder diese betreten wollen. Außerdem darf die Luftsicherheitsbehörde Gepäckstücke durchleuchten und durchsuchen, Personen durchsuchen und Fracht und Post durchleuchten (§ 5 LuftSiG). Die Behörde kann die Durchsuchungen entweder von eigenen Mitarbeitern vornehmen lassen oder dritte Personen, zum Beispiel das Sicherheitspersonal des Flughafens, mit der Durchsuchung beauftragen. Die dritte Person wird dann als so genannter Beliehener hoheitlich tätig. zitat ende:

Mit der o. g. Sachlage möchte ich eine Diskussion initiieren die uns zum nachdenken dieser Kontrollen bringen soll.

Ich selber bin einer derjenigen die am FRAPORTim genannten Bereich, TOR 23' Personen ohne eine entssprechende Zuverlässigkeitsüberprüfung

abholt und zu ihrem Ziel begleitet.dann , nach Beendigung ihrer Aufgabe, ihres Termine, wieder zurück zum Tor bringt.

hierbei Fällt mir auf, das es immer noch '2 Sorten von Menschen gib't. die eine , die Lieferanten, Angestellten Arbeiter, und die anderen, Zoll, Bundespolizei und vor allem Vorstandsfahrzeuge. die Kommen ohne jegliche Kontrollen durch das Tor. sowe it mir bekannt ist, und wenn ich die Diskussionen mit dem zuständigen Sicherheitspersonal habe, müssen sie jede Person oder jeden Spediteur kontrollieren ohne Ausnahme. Es gibt keinen Unterschied zwischen Angestellten und anderen

Ist der Mensch gemäß Luftsicherheitsgesetz gleich oder haben wir hier die 'Animalfarm. nur die Schweine sind gleicher

Ich freue mich über rege Veränderung gruss Thomas