Benutzer:Triebel/Schmierblatt06
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Waffenmissbrauch
Als Waffenmissbrauch wird einerseits der unverhältnismäßige Einsatz von Schusswaffen von staatlichen Kräften an der Zivilbevölkerung in innerstaatlichen Konflikten verstanden, andererseits der falsche und somit verbotene Gebrauch von Schusswaffen durch Zivilisten. Waffenmissbrauch führt stets zu Opfern (Bedrohung, Verletzung, Tod) oder zu Beschädigungen an Sachen.
Um den Waffenmissbrauch von Staaten zu verhindern, enstand die humanitäre Rüstungskontrolle.[1] Das Anti-Personenminenverbot von 1997, das Kleinwaffenaktionsprogramm der Vereinten Nationen von 2001, das Übereinkommen über Streumunition von 2010 und der Arms Trade Treaty (Waffenhandelsvertrag) von 2013 wurden durch transnationale Kampagnen der Nicht-Regierungsorganisationen auf den Weg gebracht. Unterstützung fanden sie bei einer Reihe von Klein- und Mittelmächten; Widerstand kam von den Großmächten.[2]
Um den Waffenmissbrauch durch Zivilisten zu verhindern, regeln die nationale Waffenrechte und die internationale Verträgen, wie zum Beispiel das Schengener Abkommen oder die EU-Richtlinien, welcher Gebrauch von Waffen erlaubt ist, wer legalen Zugang erhält, wem der legale Besitz verweigert wird, wie der legale Besitz registriert wird und welche Strafen bei Verstößen drohen. „Der Besitz von oder der Umgang mit Schusswaffen wird also nicht generell verboten; vielmehr sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass besonders gefährliche Waffen nicht in falsche Hände gelangen. Zudem soll in Missbrauchsfällen leichter feststellbar sein, woher die Waffen stammen.“[3]
Im weiteren Sinn kann als Waffenmissbrauch auch jeder Gebrauch von Waffen entgegen geltenden nationalen bzw. internationalen Rechten und gesellschaftlichen Richtlinien oder Normen verstanden werden. In den Waffenbegriff werden dabei bisweilen auch Gegenstände des täglichen Gebrauchs, wie z. B. Kraftfahrzeuge[4][5] und Baseballschläger[6] oder andere mehr oder weniger gefährliche Gegenstände, aber auch der illegale Besitz von Kriegswaffen[7] und Spreng- und Brandvorrichtungen[8] einbezogen.
Im Rahmen der eng gefassten Definition ist der gesetzeskonforme und damit legale Waffengebrauch wie z. B. in Fällen von Notwehr oder Notstand (auch mit illegal bessenen Waffen),[9] aber auch bei der Ausübung der Jagd oder des Schießsports, kein Waffenmissbrauch. Bei irrtümlichem Waffengebrauch (der Schütze geht z. B. fälschlicherweise, durch Verkennung von Tatsachen oder Missdeutung einer Situation, von einer Notwehrsituation aus)[10] oder bei einem durch Unfall[11] verursachten Waffengebrauch, liegt ebenfalls kein Waffenmissbrauch im engeren Sinne vor, da die kriminelle Absicht zum Gebrauch der Waffe fehlt. Allerdings zählen manche Organisationen ein unabsichtliches Erschießen einer Person zur Ausübung sozialer Gewalt, auch wenn eine kriminelle Absicht nicht vorliegt.[12]
Die Anwendung des Begriffes Waffenmissbrauch auf den Waffeneinsatz in kriegerischen Handlungen oder im Zusammenhang mit terroristischen Anschlägen ist unüblich. Beim Waffengebrauch im Krieg steht die Tat (Kriegsverbrechen) oder der Bruch von völkerrechtlichen Verträgen im Vordergrund.
Begriffsverwendung
Im öffentlichen Diskurs findet der Begriff „Waffenmissbrauch“ hauptsächlich in Bezug auf die Waffengesetzgebung Verwendung. Der unrechtmäßige Waffengebrauch durch Polizei- und Sicherheitskräfte fällt entsprechend der Gesetzgebung zur Anwendung von Gewalt und Waffen durch diesen Personenkreis ebenfalls unter den Begriff des „Waffenmissbrauchs“.
Waffenkriminalität (engl. Gun Crime) wird laut Squires unterschieden in Missbrauch und Verstöße gegen nationale Gesetze. Wobei die Abgrenzung bei Missbrauch und Verstoß von freien Waffen und Feuerwaffen nicht immer einheitlich ist.[13]
- Schusswaffenmissbrauch
- kriminelle Delikte mit echten Feuerwaffen
- kriminelle Delikte mit freien Waffen
- anti-soziales Verhalten (Sachbeschädigung) mit freien Waffen
- Unfälle
- Verstöße gegen das Waffenrecht
- verbotenes Tragen
- verbotenes Schießen ohne krimineller Absicht, ohne Verletzung und ohne Sachbeschädigung
- Herstellung, Handel, Überlassung und Besitz illegaler Waffen
England und Wales
England und Wales unterscheiden in ihrer gemeinsamen Statistik zwischen Missbrauch mit Feuerwaffen (inkl. Anscheinswaffen) und Druckluftwaffen. Im Zeitraum 2006/2007 gab es 18.489 registrierte Missbräuche in England und Wales. 0,3% aller Straftaten wurden mit Waffengewalt verübt. Auf Druckluftwaffen entfielen 48% der Missbräuche (9.650); in 92% der Fälle wurde geschossen. Bei 78% der Fälle kam es zu Sachbeschädigungen. Seit 1998 wurden neun Menschen mit Luftdruckwaffen getötet.[14]
3% aller Schusswaffenmissbräuche führten zu schweren oder tödlichen Verletzungen. Bei 12% der Missbräuche mit Feuerwaffen wurde geschossen.
Vergleicht man die Werte von 1998-1999 mit denen von 2006-2007, so nahmen die Missbräuche um 30% zu. Sieht man sich nur die Zahlen der Feuerwaffen (ohne Druckluftwaffen) an, liegt die Zunahme bei 85%. Die höchsten Anstiege verzeichneten:
- Anscheinswaffen (+345%, von 566 auf 2.517)
- Unbekannte Feuerwaffen (+ 92%, von 665 auf 1.277)
- Handfeuerwaffen (seit 1996 verbotene Pistolen/Revolver) (+55%, von 2.687 auf 4,175)
Waffenmissbrauch
Von der Polizei in England und Wales registrierte Schusswaffenmissbräuche (inklusive Druckluftwaffen) von 1998-1999 bis 2006-2007 to 2006–2007[15]
Straftat | 1998/1999 Anzahl | 1998/1999 % | 2002/2003 Anzahl* | 2002/2003 %* | 2006/2007 Anzahl | 2006/2007 % |
---|---|---|---|---|---|---|
Mord/Totschalg | 49 | 0,4 | 81 | 0,3 | 59 | 0,3 |
Versuchter Totschlag | 724 | 5,2 | 1.285 | 5,3 | 759** | 4,1 |
Andere Gewalt gegen Personen | 2.910 | 21,0 | 5.767 | 24,0 | 5.159** | 27,9 |
Raub | 2.973 | 21,4 | 4.776 | 19,8 | 3.979 | 21,5 |
Einbruch | 319 | 2,3 | 494 | 2,1 | 206 | 1,1 |
Andere (ohne Sachbeschädigung) | 433 | 3,1 | 711 | 3,0 | 636 | 3,4 |
Sachbeschädigung | 6.446 | 46,6 | 10.956 | 45,5 | 7.691 | 41,5 |
Gesamt | 13.874 | 100 | 24.070 | 100 | 18.489 | 100 |
- Im Jahr 2002 wurde die Statistik geändert, dadurch sind die Zahlen mancher Kategorien leicht verändert.
- Seit 2005–2006 wird das Delikt „Bedrohung oder Anstiftung zu Mord“ nicht mehr in der Kategorie „Versuchter Totschlag“ gelistet, sondern in der Kategorie „Andere Delikte gegen Personen“.
Schusswaffenopfer
Im Jahr 2012 wurde mit Unterstützung des National Institute of Health Research (NIHR) der Schusswaffenmissbrauch in England und Wales in der Zeit von 1987 bis 2007 untersucht, der zu Verletzungen oder Tod führte.[16]
Von den in der TARN-Datenbank aufgelisteten 91.232 Fälle mit starken Verletzungen für diese beiden Dekaden, stammten 0,53% von Schusswaffen. 435 Männer und 52 Frauen im mittleren Alter von 30 Jahren waren die Opfer. Die höchste Rate kam aus London (1,4% aller Verletzungen wurden mit Schusswaffen zugeführt), die niedrigste aus South East (0,23%). Über 90% der Verletzten wohnten in städtischen Gebieten. Die Studie schränkt ein, dass kleinere Verletzungen, z.B. durch Luftgewehr- oder Airsoft-Kugeln, die nicht im Krankenhaus behandelt wurden, im Dunkelfeld liegen.
Tötungsdelikte legten seit 2000 leicht zu und ab 2007 wieder ab. Die größte Zahl der Todesfälle mit Schusswaffen sind Selbstmorde (984 zu 527). Wales hat hierbei die höchste Anzahl bei den Selbstmorden mit Schusswaffen. Die Selbstmörder sind überwiegend Männer über 40 Jahren aus ländlichen Gebieten. Im Gegensatz zu Selbstmördern, die andere Tatmittel benutzten, sind sie selten vorab mit mentalen Problemen aufgefallen. Die Regionen mit dem höchsten Selbstmordraten mit Schusswaffen (South West, East of England und Wales) sind auch diejenigen mit dem höchsten legalen Waffenbesitz.
Opfer von Körperverletzung und Totschlag sind überwiegend junge Männer aus städtischen Gebieten, die im Verlauf der beiden Dekaden immer jünger wurden. 55% aller Feuerwaffenmissbräuche (ohne Druckluftwaffen) fanden in drei Polizeidstrikten statt: Metropolitan (Greater London), Greater Manchester und West Midlands. 35% stammten aus dem Polizeidistrikt Metropolitan (Greater London). Junge, urbane Männer stellen die überwiegende Mehrheit der im Krankenhaus behandelten Verletzten dar. 90% waren Opfer eines Angriffs. Die Studie vergleicht diese Daten mit weltweite Studien, wo ebenfalls Angriffe mit Schusswaffen ein urbanes Phänomen darstellen, das vermutlich in Zusammenhang mit sozialer Ausgrenzung, Gangs und Drogenhandel steht, sowie der Verfügbarkeit von illegalen Waffen.
Todesfälle
Todesfälle durch Schusswaffen, unterschieden nach Vorsatz, Region und Geschlecht (1998-2007) und die Anzahl der per Zertifikat registrierten Schusswaffen pro 100 000 Einwohner (Daten vom UK Office of National Statistics)[17]
Region | Mord/Totschlag (Rang) | Selbstmord (Rang) | Unabsichtlich (Rang) | Unbestimmt (Rang) | Anzahl der legale Waffen (Rang) |
---|---|---|---|---|---|
North East | 0,63 (6) | 1,45 (8) | 0,04 (10) | 0,20 (8) | 2545,1 (8) |
North West | 1,42 (2) | 1,25 (9) | 0,07 (7) | 0,28 (5) | 1992,9 (9) |
Yorkshire + Humber | 0,70 (4) | 1,55 (7) | 0,10 (2) | 0,34 (2) | 2755,3 (7) |
East Midlands | 0,69 (5) | 1,94 (6) | 0,06 (8) | 0,37 (1) | 3425,8 (5) |
West Midlands | 0,77 (3) | 2,06 (5) | 0,09 (4) | 0,17 (10) | 3317,1 (6) |
East of England | 0,55 (7) | 2,57 (3) | 0,06 (8) | 0,33 (4) | 4947,6 (2) |
Greater London | 2,79 (1) | 0,70 (10) | 0,08 (6) | 0,19 (9) | 0269,9 (10) |
South East | 0,53 (8) | 2,08 (4) | 0,09 (4) | 0,21 (7) | 3901,0 (4) |
South West | 0,40 (9) | 2,72 (2) | 0,12 (1) | 0,28 (5) | 5222,4 (1) |
Wales | 0,17 (10) | 2,78 (1) | 0,10 (2) | 0,34 (2) | 3963,6 (3) |
Gesamt (n) | 527 | 984 | 44 | 141 | |
Geschlecht (M:W) | 6,42:1 | 21,4:1 | 43:1 | 34,3:1 |
Auch diesen Link auswerten: http://www.ssaa.org.au/research/2008/2008-06_evaluating-britains-handgun-ban.html
Großstädte
Besser formulieren: In den USA ist die Mordrate so hoch, weil die so viele Städte mit mehr als 500.000 Einwohner haben. Gewaltkriminalität wie Mord findet hauptsächlich in größeren Städten statt, in den kleineren Städten liegt die Mordrate - trotz hoher Waffendichte - auf europäischen Niveau. Im waffenkontrolliertesten Staat (Kalifornien) wird mehr mit Schusswaffen gemordet als in Texas. (aber dort leben auch mehr Menschen in Großstädte).
In Europa haben wir 52 Städte mit mehr als 500.000 Einwoher, aber nur 17 davon mit mehr als 1 Mio Einwohner http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_gr%C3%B6%C3%9Ften_St%C3%A4dte_der_Europ%C3%A4ischen_Union
In den USA dagegen gibt es alleine schon 20 Städte mit mehr als 2,5 Mio. Einwohner. http://en.wikipedia.org/wiki/United_States#Population
D.h. von den Amis leben über 115 Mio. Menschen in Riesenstädten (ab 2,5 Mio.) In Europa hingegen leben nur 20 Mio Menschen in Riesenstädten (ab 2 Mio.)
Schauen wir zur größten Stadt in der EU: London, so sehen wir, dass es dort die wenigsten legalen Waffenbesitzer in UK gibt, aber die höchste Mord/Totschlagsrate mit Schusswaffen.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Erfolge, Probleme und Herausforderungen der humanitären Rüstungskontrolle Thomas Küchenmeister, Netzwerk Friedenskooperative, 2009, Band 5 - eingesehen am 11. Mai 2013
- ↑ Zwischen moralischen Motiven und militärischen Interessen : Die Normenentwicklung in der humanitären Rüstungskontrolle Simone Wisotzki, HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, 2009, Band 7 - eingesehen am 11. Mai 2013
- ↑ Waffenmissbrauch Faktenblatt der Schweizer Regierung von 2005 - eingesehen am 10. Mai 2013
- ↑ Auto als Waffe bei handfestem Streit Badische Zeitung vom 26. Januar 2013 - eingesehen am 11. Mai 2013
- ↑ BVerfG: Auto ist keine Waffe Beck-Blog vom 18. September 2008 - eingesehen am 11. Mai 2013
- ↑ Nicht jeder Baseballschläger wird als Waffe benutzt Hamburger Abendblatt vom 16. November 2012 - eingesehen am 11. Mai 2013
- ↑ Erwerb der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe (Handgranate) BGH 2 StR 49/11 - Beschluss vom 10. März 2011 (LG Limburg), hrr-strafrecht.de - eingesehen am 11. Mai 2013
- ↑ BGH 2 BJs 61/00-2 (StB 1/01) - Beschluß v. 30. Januar 2001 (Ermittlungsrichter des BGH) Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung, hrr-strafrecht.de - eingesehen am 11. Mai 2013
- ↑ BGH 5 StR 45/99 - Beschluss vom 18. Februar 1999 (LG Berlin) Anwendung von Notwehr auf ein Waffendelikt (Straflosigkeit; Unmittelbarkeit des Führens einer Waffe im Zusammenhang mit der Notwehr; Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit), hrr-strafrecht.de - eingesehen am 11. Mai 2013
- ↑ BGH 2 StR 375/11 - Urteil vom 2. November 2011 (LG Koblenz) Notwehr und Erlaubnistatbestandsirrtum bei einem sich bedroht fühlenden Mitglied der Hells Angels und einem verdeckten Einsatz der Polizei, hrr-strafrecht.de - eingesehen am 11. Mai 2013
- ↑ BGH 4 StR 456/00 - Beschluß v. 7. November 2000 (LG Saarbrücken) Fehlerhafte Beweiswürdigung bei möglichem "Querschläger", hrr-strafrecht.de - eingesehen am 11. Mai 2013
- ↑ Small Arms Survey 2004: Kapitelzusammenfassung; Ein verbreitetes Instrument: Schußwaffen, Gewalt und Kriminalität
- ↑ 'Gun crime' A review of evidence and policy Peter Squires et al, Center for Crime and Justice Studies, 2008 - eingesehen am 11. Mai 2013
- ↑ 'Gun crime' A review of evidence and policy Peter Squires et al, Center for Crime and Justice Studies, 2008 - eingesehen am 11. Mai 2013
- ↑ 'Gun crime' A review of evidence and policy Peter Squires et al, Center for Crime and Justice Studies, 2008 - eingesehen am 11. Mai 2013
- ↑ Civilian firearm injury and death in England and Wales Emergency Medcine Journal, Volume 29, Issue 1 vom 27. Juni 2012 - eingesehen am 11. Mai 2013
- ↑ Civilian firearm injury and death in England and Wales Emergency Medcine Journal, Volume 29, Issue 1 vom 27. Juni 2012 - eingesehen am 11. Mai 2013
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