Benutzer:Tvwatch/Entwurf1
In den ersten Jahrzehnten seines Lebens geriet Erich von Däniken immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Schon als Jugendlicher wurde gegen ihn wegen Brandstiftung ermittelt. Wegen vier voneinander unabhängigen Straftaten wurde er 1954 zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. 1957 erhielt er in Bern wegen „Betrugs, Veruntreuung und Urkundenfälschung“ eine Strafe von 16 Monaten Gefängnis, „da er von einem älteren Arbeitskollegen unter unwahren Angaben einen Betrag von rund 15.000 Franken erschwindelt hatte, unter anderem mit dem Ziel, eine Ägyptenreise unternehmen zu können.“ Auch seine Strafe aus dem Jahr 1954 musste er jetzt verbüssen, da die Delikte während seiner noch laufenden Bewährungsfrist verübt wurden. 1959 erhielt er eine Geldstrafe wegen Diebstahls.[1]
Im Februar 1961 gehörten Erich von Däniken und seine Frau zu den Überlebenden einer der spektakulärsten Brandkatastrophen der Schweiz, der „Flammenhölle auf Rigi-Kaltbad“. Als Däniken nach dem Brand Schadensersatzansprüche stellte, wurde gegen ihn wegen versuchtem Versicherungsbetrug ermittelt, das Verfahren aber eingestellt. Später behauptete Däniken in Bittbriefen an Schweizer Behörden wahrheitswidrig, sein Kind Peterli sei bei diesem Brand ums Leben gekommen.[2] In Wirklichkeit war sein Sohn bereits vier Wochen vor dem Unglück gestorben. Als dies publik wurde, reagierte die Öffentlichkeit empört, man bezeichnete Däniken als „schamlosen Lügner“. „Für die Leute war es doch gleich“, äusserte sich Däniken dazu. Seine Lüge habe nur dazu gedient, „seiner Umwelt die Zusammenhänge zu verdeutlichen.“[3] 1965 wurde Däniken vom Obergericht in Bern wegen Betrugs an einer seiner Angestellten zu einem Monat Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Eine Nichtigkeitsbeschwerde und zwei Wiederaufnahmegesuche wurden abgelehnt. Ein Begnadigungsgesuch wurde von Däniken 1969 zurückgezogen.
1968 erschien sein Buch Erinnerungen an die Zukunft, nachdem es 20 Verlage abgelehnt hatten. Es wurde ein unerwarteter Erfolg. Die Verkaufszahlen schnellten in die Höhe, innerhalb kurzer Zeit war Däniken Auflagenmillionär.
Trotz der Einnahmen durch die Veröffentlichung schob Däniken Anfang 1969 laut Zeitungsberichten noch einen Schuldenberg von 380.000 Franken vor sich her.[4] Am 18. November 1968 wurde er deshalb aufgrund einer von den Schweizer Strafverfolgungsbehörden veranlassten Interpol-Fahndung in Österreich verhaftet, im Februar 1969 an die Schweiz ausgeliefert und vom Bündner Kantonsgericht in Chur am 13. Februar 1970 wegen wiederholten und fortgesetzten Veruntreuungen und Urkundenfälschung zu 3½ Jahren Zuchthaus, 3.000 Franken Geldstrafe und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf zwei Jahre verurteilt. Der psychiatrische Gerichtssachverständige schrieb: „Es ist ihm […] völlig gleichgültig, die dicksten Lügen aufzutischen, oder auch Verdrehungen, phantasievolle Ausreden, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, wenn er mit offenkundigen, für ihn unangenehmen Tatsachen konfrontiert wird.“[5] Dänikens Antrag auf eine Oberexpertise und seine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil wurden 1970 vom Schweizer Bundesgericht und dessen Kassationshof abgelehnt. „Untersuchungshaft und Prozess stellten eine unredliche Verfälschung der Tatsachen dar“, schrieb Däniken dazu rückblickend 1976.[6]
Trotz der Einnahmen durch die Veröffentlichung schob Däniken Anfang 1969 laut Zeitungsberichten noch einen Schuldenberg von 380.000 Franken vor sich her.[7] Am 18. November 1968 wurde er deshalb aufgrund einer von den Schweizer Strafverfolgungsbehörden veranlassten Interpol-Fahndung in Österreich verhaftet, im Februar 1969 an die Schweiz ausgeliefert und vom Bündner Kantonsgericht in Chur am 13. Februar 1970 wegen wiederholten und fortgesetzten Veruntreuungen und Urkundenfälschung zu 3½ Jahren Zuchthaus, 3.000 Franken Geldstrafe und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf zwei Jahre verurteilt. Der psychiatrische Gerichtssachverständige schrieb: „Es ist ihm […] völlig gleichgültig, die dicksten Lügen aufzutischen, oder auch Verdrehungen, phantasievolle Ausreden, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, wenn er mit offenkundigen, für ihn unangenehmen Tatsachen konfrontiert wird.“[8] Dänikens Antrag auf eine Oberexpertise und seine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil wurden 1970 vom Schweizer Bundesgericht und dessen Kassationshof abgelehnt. „Untersuchungshaft und Prozess stellten eine unredliche Verfälschung der Tatsachen dar“, schrieb Däniken dazu rückblickend 1976.[9] Im März 1982 hob das Kantonsgericht Graubünden das Urteil auf.[10]
In den ersten Jahrzehnten seines Lebens geriet Erich von Däniken immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Polizeilich auffällig wurde er erstmals mit 20 Jahren: „Aus Angst vor Strafe wegen eines von ihm mitverursachten Badanstaltbrandes ging er 1945 mit einem gleichaltrigen Kameraden über die Grenze nach Deutschland und blieb ungefähr zehn Tage unauffindbar.“[11] „Im Sommer 1954 ließ sich Däniken im Zusammenhang mit einem Pfadfinderlager verschiedene Diebstähle zuschulden kommen“. Bei seinen Vernehmungen gab er insgesamt vier voneinander unabhängige Straftaten zu und wurde dafür zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. 1957 wurde er in Bern wegen „Betrugs, Veruntreuung und Urkundenfälschung“ zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt, „da er von einem älteren Arbeitskollegen unter unwahren Angaben einen Betrag von rund 15.000 Franken erschwindelt hatte, unter anderem mit dem Ziel, eine Ägyptenreise unternehmen zu können.“ Auch seine Strafe aus dem Jahr 1954 musste er jetzt verbüßen, da die Delikte in Bern während seiner noch laufenden Bewährungsfrist verübt wurden. 1959 erhielt er eine Geldstrafe wegen Diebstahls.
Im Februar 1961 gehörten Erich von Däniken und seine Frau zu den Überlebende einer der spektakulärsten Brandkatastrophen der Schweiz, der „Flammenhölle auf Rigi-Kaltbad“. Als Däniken unmittelbar nach dem Brand Schadensersatzansprüche in Höhe von 15.000 Franken stellte, wurde gegen ihn wegen versuchtem Versicherungsbetrug ermittelt, das Verfahren aber schließlich eingestellt. Später behauptete Däniken in Bittbriefen an Schweizer Behörden und Gerichte wahrheitswidrig, sein Kind Peterli sei im bei diesem Brand ums Leben gekommen.[12] In Wirklichkeit war sein Sohn bereits 4 Wochen vor dem Unglück im Kindbett erstickt. Als dies 1969 publik wurde, reagierte die Öffentlichkeit empört, man bezeichnete Däniken als „schamlosen Lügner“. „Für die Leute war es doch gleich“, äußerte sich Däniken dazu. Seine Lüge habe nur dazu gedient, „seiner Umwelt die Zusammenhänge zu verdeutlichen.“[13]
1965 wurde Däniken vom Obergericht in Bern wegen eines 1963 begangenen Betrugs an einer seiner Angestellten (er hatte sich deren Urlaubsreise erschwindelt) zu einem Monat Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Eine Nichtigkeitsbeschwerde und zwei Wiederaufnahmegesuche wurden abgelehnt. Ein Begnadigungsgesuch wurde von Däniken 1969 zurückgezogen. Ebenfalls 1963 soll er laut späterer Anklage im Berner Hotel Mirabeau und bei der Kölner Firma Blatzheim Tageseinnahmen unterschlagen haben. „Nach seinen eigenen Angaben will Däniken sowohl die im Mirabeau fehlenden Beträge als auch diesen Betrag verloren haben“, gab er 1969 bei seiner Vernehmung zu Protokoll.
1968 erschien sein Buch Erinnerungen an die Zukunft, nachdem es 20 Verlage abgelehnt hatten. Es wurde ein unerwarteter Erfolg. Trotz der Einnahmen durch die Veröffentlichung schob Däniken Anfang 1969 laut Zeitungsberichten noch einen Schuldenberg von 380.000 Franken vor sich her.[14] Am 18. November 1968 wurde er deshalb aufgrund einer von den Schweizer Strafverfolgungsbehörden veranlassten Interpol-Fahndung in Österreich verhaftet, im Februar 1969 an die Schweiz ausgeliefert, vor dem Bündner Kantonsgericht in Chur erneut angeklagt und am 13. Februar 1970 wegen wiederholten und fortgesetzten Veruntreuungen und Urkundenfälschung zu 3½ Jahren Zuchthaus, 3.000 Franken Geldstrafe und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf zwei Jahre verurteilt. Däniken habe beim Schuldenmachen seine „Hemmungen völlig verloren“, so das Gericht in seinem Urteil. Der psychiatrische Gerichtssachverständige wurde noch deutlicher: „Es ist ihm [...] völlig gleichgültig, die dicksten Lügen aufzutischen, oder auch Verdrehungen, phantasievolle Ausreden, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, wenn er mit offenkundigen, für ihn unangenehmen Tatsachen konfrontiert wird.“[15] Dänikens Antrag auf eine Oberexpertise und seine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil wurden 1970 vom Schweizer Bundesgericht und dessen Kassationshof abgelehnt. Im März 1982 hob das Kantonsgericht Graubünden das Urteil auf.[16]
Mit dem zunehmenden Erfolg als Autor und den daraus resultierenden Einnahmen endete Dänikens Dauerauseinandersetzung mit Schweizer Gerichten. Dafür begannen ab 1968 eine Reihe von Plagiats- und Fälschungsvorwürfen, die bis heute andauern. Däniken wurde vorgeworfen, Teile seiner Bücher bei anderen Autoren entlehnt zu haben bzw. seine Thesen durch manipulierte Interpretationen wissenschaftlicher Quellen und verfälschte Abbildungen zu untermauern.[17]
Einzelnachweise
- ↑ Anklageschrift des Kantonsgerichts Graubünden 1969; vgl. auch zum Folgenden: Botschaft vom Unbekannten. In: DER SPIEGEL 12/1973 vom 19. März 1973, S. 142
- ↑ z.B. in einem Brief vom 7. Oktober 1967 an den „Kleinen Rat“ des Kantons Graubünden, veröffentlicht in der Zürcher Woche Nr. 8 vom 21. Februar 1969
- ↑ Zitate: „Zürcher Woche“ vom 28. Februar 1969; Zeitschrift Jasmin vom 8. Juni 1970
- ↑ Neue Bündner Zeitung Nr. 41 vom 11. Februar 1970
- ↑ Zusammenfassung der Urteilsbegründung der Schweizerischen Depeschenagentur; Gerichtsgutachten über Däniken, zit. n. Bourquin/Golowin, S. 139; kritischer Prozessbericht durch Gerhard Mauz: Wie es unser Explorand sehr schön zeigt. In: DER SPIEGEL 07/1970 vom 9. Februar 1970, S. 98
- ↑ Dänikens Darstellung des Gerichtsverfahrens findet sich in: Peter Krassa 1976 (s. Literatur) und als Essay So war es wirklich! (1976) (online bei archive.is, abgerufen am 26. Februar 2014).
- ↑ Neue Bündner Zeitung Nr. 41 vom 11. Februar 1970
- ↑ Zusammenfassung der Urteilsbegründung der Schweizerischen Depeschenagentur; Gerichtsgutachten über Däniken, zit. n. Bourquin/Golowin, S. 139; kritischer Prozessbericht durch Gerhard Mauz: Wie es unser Explorand sehr schön zeigt. In: DER SPIEGEL 07/1970 vom 9. Februar 1970, S. 98
- ↑ Dänikens Darstellung des Gerichtsverfahrens findet sich in: Peter Krassa 1976 (s. Literatur) und als Essay So war es
- ↑ Az: SF5/70
- ↑ Zitate: Anklageschrift des Kantonsgerichts Graubünden 1969
- ↑ z.B. in einem Brief vom 7. Oktober 1967 an den „Kleinen Rat“ des Kantons Graubünden, veröffentlicht in der Züricher Woche Nr. 8 vom 21. Februar 1969
- ↑ Zitate: „Zürcher Woche“ vom 28. Februar 1969; Zeitschrift Jasmin vom 8. Juni 1970
- ↑ Neue Bündner Zeitung Nr. 41 vom 11. Februar 1970
- ↑ Zusammenfassung der Urteilsbegründung der Schweizerischen Depeschenagentur; Gerichtsgutachten über Däniken, zit. n. Bourquin/Golowin (s. Literatur), S. 139
- ↑ Az: SF5/70; Dänikens Darstellung des Gerichtsverfahrens findet sich in: Peter Krassa (s. Literatur)
- ↑ Frühe Kritiken u.a. in: Tat v. 27. April & 11. Juni 1968; Süddeutsche Zeitung v. 8. März 1969; Wer von wem? In: Der Spiegel Nr. 12 v. 17. März 1969, S. 184 (PDF); G. Gadow: Erinnerungen an die Wirklichkeit. Berlin 1969; frühe Erwiderung von Däniken in der Tat v. 22. Juni 1968 (Leserbrief)