Benutzer:UrLunkwill/Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenz

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Symbole der Rotkreuzbewegung

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenz ist das höchste Organ der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.

Zwischen den Konferenzen tritt die Ständige Kommission des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes an ihre Stelle.

Mitglieder

Wappen des IKRK

Mitglieder der Konferenz sind

Zusätzlich nehmen auch einige Beobachter teil.


Aufgaben

Die Konferenz sorgt für die Einheit der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die Einhaltung der Grundsätze. Sie fördert die Einhaltung und Weiterentwicklung des Humanitären Völkerrechts und anderer für die Bewegung relevanter internationaler Konventionen.

Die Konferenz hat allein das Recht, die Statuten und Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu ändern und ihre Auslegung zu interpretieren.

Die Konferenz wählt fünf Delegierte in die Ständige Kommission.

Konferenzen

Vor der ersten offiziellen Konferenz fanden zwei vorbereitende Konferenzen in Genf statt.

1863

Die Konferenz fand vom 26. bis 29. Oktober 1863 statt.

Beschlüsse und Forderungen:

  • Gründung nationaler Hilfsgesellschaften
  • Neutralität von Verwundeten
  • Einführung eines Kenn- und Schutzzeichens in Form einer weißen Armbinde mit rotem Kreuz
  • Durchführung weiterer Konferenzen

1864

1864 fand eine weitere Konferenz in Genf statt.

Beschlüsse und Forderungen:

  • Unterzeichnung der Ersten Genfer Konvention
  • Eine nationale Gesellschaft muss von der Regierung ihres Landes anerkannt werden.
  • Eine nationale Gesellschaft kann nur in einem Land gebildet werden, dessen Regierung der Genfer Konvention beigetreten ist.

1. Konferenz 1867

Paris Teilnehmer: 9 Regierungen, 16 nationale Gesellschaften.

2. Konferenz 1869

Berlin

3. Konferenz 1884

Genf

4. Konferenz 1887

Karlsruhe

5. Konferenz 1892

Rom

6. Konferenz 1897

Wien

7. Konferenz 1902

St. Petersburg

8. Konferenz 1907

London

9. Konferenz 1912

Washington

10. Konferenz 1921

Genf

11. Konferenz 1923

Genf

12. Konferenz 1925

Genf

13. Konferenz 1928

Den Haag

Annahme der Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung

14. Konferenz 1930

Brüssel

15. Konferenz 1934

Tokio

16. Konferenz 1938

London

17. Konferenz 1948

Stockholm

18. Konferenz 1952

Toronto

19. Konferenz 1957

Neu-Dehli

20. Konferenz 1965

Wien

Verkündung der sieben Rotkreuz-Grundsätze.

21. Konferenz 1969

Istanbul

22. Konferenz 1973

Teheran

23. Konferenz 1977

Bukarest

24. Konferenz 1981

Manila

25. Konferenz 1986

23. - 31. Oktober 1986 in Genf [1]

Resolutionen:

  1. Respektierung des Völkerrechts in bewaffneten Konflikten und Maßnahmen des IKRK für die Personen unter dem Schutz der Genfer Konventionen
  2. Aufruf zur Ratifizierung der Ergänzungsprotokolle zu den Genfer Konventionen
  3. Identifikation medizinischer Transporte
  4. Verbreitung des Humanitären Völkerrechts und der Prinzipien der Rotkreuz-Bewegung zur Förderung des Friedens
  5. Nationale Maßnahmen für das Humanitäre Völkerrechts,
  6. Unterrichtung des Völkerrechts in bewaffneten Konflikten
  7. Aufruf zur Weiterentwicklung des Humantitären Völkerrechts bei bewaffneten Konflikten auf See und an Land.
  8. Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten
  9. Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten
  10. Folter
  11. Hilfe für Folteropfer
  12. Unterstützung für Folteropfer
  13. Gewinnung und Verarbeitung persönlicher Daten zum Schutz von Personen vor dem Verschwinden.
  14. Aufruf zur Gründung von Aufkunftsbüros nach der dritten Genfer Konvention
  15. Zusammenarbeit zwischen nationalen Gesellschaften und Regierungen bei Familienzusammenführungen
  16. Die Rolle des Internationalen Suchdienstes und der nationalen Suchdienste bei Familienzusammenführungen
  17. Die Bewegung und Flüchtlinge
  18. Nahrungsmittelhilfe bei Soforthilfen des Roten Kreuzes
  19. Medizinische Versorgung bei Notafallmissionen
  20. Hilfe für Kinder in Notsituationen
  21. Katastrohpenhilfe bei technischen und anderen Katastrophen
  22. Entwicklung nationaler Gesellschaften als Beitrag zur nationalen Entwicklung
  23. Ehrenamtliche Arbeit in der heutigen Welt
  24. Finanzierung des IKRK durch die nationalen Gesellschaften
  25. Finanzierung der IKRK durch Regierungen
  26. Die Entwicklung des Roten Kreuzes zur Vörderung des Friedens
  27. Internationales Jahr des Friedens 1986
  28. Die Rotkreuz-Bewegung und die UN Dekade für Behinderter
  29. Kampf gegen Drogenmissbrauch
  30. Maßnahmen das Rauchen betreffend
  31. Anpassung der Statuten
  32. Revision der Regelung für den Empress Shôken Fund
  33. Änderungen der Regeln
  34. Foundation for the ICRC
  35. Wahl der Mitglieer der Ständigen Kommission
  36. Ort und Zeit der nächsten Konferenz
  37. Danke

26. Konferenz 1995

3. - 7. Dezember in Genf [2]

Umbenennung Liga in Föderation

27. Konferenz 1999

31. Oktober - 6. November in Genf [3]

Schutz von Frauen und Kindern in bewaffneten Konflikten

28. Konferenz 2003

2. - 6. Dezember Genf [4]

181 Gesellschaften, 191 Staaten

Hauptthema war der Schutz der Menschenwürde.

Resolutionen [5]

Erklärung zum Schutz der Menschenwürde

Um die Menschenwürde besser zu schützen, wird zu einer verbesserten Zusammenarbeit der Staaten und Organe der Bewegung aufgerufen. Bewaffnete Konflikte, Gewalt und Terror bedrohen die Sicherheit unzähliger Menschen und verhindern dauerhaften Frieden und Stabilität in der Welt. Alle Staaten werden aufgefordert werden aufgefordert die Verträge des Humanitären Völkerrechts zu ratifizieren und zu beachten.

Alle Teilen der Bevölkerung sollen über das Humanitäre Völkerrecht unterrichtet werden. Alle Beteiligten an bewaffneten Konflikten werden zum Schutz der Zivilbevölkerung aufgerufen. Staaten werden aufgerufen, zivile Objekte und Personen besser zu schützen.

Die Konferenz verurteilt Gewalt und Terror gegen Zivilbevölkerung.

Der Schutz des Humanitären Völkerrechts wird für alle Gefangenen bewaffneter Konflikte gefordert. Es steht nicht zur Disposition der Justiz. Jeder Beschuldigte hat ein Recht auf ein faires Gerichtsverfahren. Niemand steht über den Gesetz oder außerhalb seiner Reichweite.

Da die Folgen von Gewalt und Katastrophen für jene, die in armen Verhältnissen leben, am stärksten sind, wird zu einer Verbesserung der Lebenssituation der armen Bevölkerung aufgerufen.

Ein besser Schutz der Mitarbeiter von Hilfsorganisationen wird gefordert.

Agenda humanitärer Maßnahmen

  • Verbesserung des Schutzes in bewaffneten Konflikten
    • Verbesserung des Situation Vermisster und deren Familien
    • Verbesserung des Schutzes der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten vor unkontrolliertem Waffengebrauch. insbesondere
      • Antipersonenminen.
      • Waffen mit unnötig hoher unkontrollierter Zerstörungskraft
      • Unkontrollierter Verfügbarkeit und Mißbrauch von Waffen
      • Vergiftungen und Beasichtigter Aufbreitung von Krankheiten
      • Beachtung des Völkerrechts bei der Neuentwicklung von Waffen
    • Verringerung der Gefahr und der Auswirkungen von Katastrophen
      • Reduzierung der Auswirkungen von Katastrophen durch Risikominimierung und bessere Vorbereitung und Reaktion
      • Verbesserung der internationale Reaktion auf Katastrophen
    • Verringerung der Gefahr und der Auswirkungen von Krankheiten
  1. Revision der Regelung für den Empress Shoken Fund. Der Fund wurde 1912 von der japanischen Kaiserin gestiftet und in der Zwischenzeit mehrfach durch das japanische Kaiserhaus und das Japnische Rote Kreuz mehrfach erhöht. Die Erträge dieses Fonds dienen der Unterstützung der internationalen humanitären Arbeit.
  2. Die Frage des Emblems der Bewegung sollte weiter vorangebracht werden.
  3. Die nächste Konferenz soll 2007 in Genf stattfinden.

29. Konferenz 2006

20.-21. Juni 2006 in Genf

Schaffung eines neuen Schutzzeichens, der Rote Kristall.

30. Konferenz 2007

26. - 30. November in Genf

31. Konferenz 2011

Die 31. Konferenz ist im Jahr 2011 geplant.

Weblinks

Einzelreferenzen