Benutzer:UrLunkwill/Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenz
Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenz ist das höchste Organ der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.
Zwischen den Konferenzen tritt die Ständige Kommission des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes an ihre Stelle.
Mitglieder
Mitglieder der Konferenz sind
- die nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften
- das Internationale Komitee vom Roten Kreuz
- die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften
- die Unterzeichnerstaaten der Genfer Konventionen
Zusätzlich nehmen auch einige Beobachter teil.
Aufgaben
Die Konferenz sorgt für die Einheit der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die Einhaltung der Grundsätze. Sie fördert die Einhaltung und Weiterentwicklung des Humanitären Völkerrechts und anderer für die Bewegung relevanter internationaler Konventionen.
Die Konferenz hat allein das Recht, die Statuten und Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu ändern und ihre Auslegung zu interpretieren.
Die Konferenz wählt fünf Delegierte in die Ständige Kommission.
Konferenzen
Vor der ersten offiziellen Konferenz fanden zwei vorbereitende Konferenzen in Genf statt.
1863
Die Konferenz fand vom 26. bis 29. Oktober 1863 statt.
Beschlüsse und Forderungen:
- Gründung nationaler Hilfsgesellschaften
- Neutralität von Verwundeten
- Einführung eines Kenn- und Schutzzeichens in Form einer weißen Armbinde mit rotem Kreuz
- Durchführung weiterer Konferenzen
1864
1864 fand eine weitere Konferenz in Genf statt.
Beschlüsse und Forderungen:
- Unterzeichnung der Ersten Genfer Konvention
- Eine nationale Gesellschaft muss von der Regierung ihres Landes anerkannt werden.
- Eine nationale Gesellschaft kann nur in einem Land gebildet werden, dessen Regierung der Genfer Konvention beigetreten ist.
1. Konferenz 1867
Paris Teilnehmer: 9 Regierungen, 16 nationale Gesellschaften.
2. Konferenz 1869
Berlin
3. Konferenz 1884
Genf
4. Konferenz 1887
Karlsruhe
5. Konferenz 1892
Rom
6. Konferenz 1897
Wien
7. Konferenz 1902
St. Petersburg
8. Konferenz 1907
London
9. Konferenz 1912
Washington
10. Konferenz 1921
Genf
11. Konferenz 1923
Genf
12. Konferenz 1925
Genf
13. Konferenz 1928
Den Haag
Annahme der Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
14. Konferenz 1930
Brüssel
15. Konferenz 1934
Tokio
16. Konferenz 1938
London
17. Konferenz 1948
Stockholm
18. Konferenz 1952
Toronto
19. Konferenz 1957
Neu-Dehli
20. Konferenz 1965
Wien
Verkündung der sieben Rotkreuz-Grundsätze.
21. Konferenz 1969
Istanbul
22. Konferenz 1973
Teheran
23. Konferenz 1977
Bukarest
24. Konferenz 1981
Manila
25. Konferenz 1986
23. - 31. Oktober 1986 in Genf [1]
Resolutionen:
- Respektierung des Völkerrechts in bewaffneten Konflikten und Maßnahmen des IKRK für die Personen unter dem Schutz der Genfer Konventionen
- Aufruf zur Ratifizierung der Ergänzungsprotokolle zu den Genfer Konventionen
- Identifikation medizinischer Transporte
- Verbreitung des Humanitären Völkerrechts und der Prinzipien der Rotkreuz-Bewegung zur Förderung des Friedens
- Nationale Maßnahmen für das Humanitäre Völkerrechts,
- Unterrichtung des Völkerrechts in bewaffneten Konflikten
- Aufruf zur Weiterentwicklung des Humantitären Völkerrechts bei bewaffneten Konflikten auf See und an Land.
- Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten
- Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten
- Folter
- Hilfe für Folteropfer
- Unterstützung für Folteropfer
- Gewinnung und Verarbeitung persönlicher Daten zum Schutz von Personen vor dem Verschwinden.
- Aufruf zur Gründung von Aufkunftsbüros nach der dritten Genfer Konvention
- Zusammenarbeit zwischen nationalen Gesellschaften und Regierungen bei Familienzusammenführungen
- Die Rolle des Internationalen Suchdienstes und der nationalen Suchdienste bei Familienzusammenführungen
- Die Bewegung und Flüchtlinge
- Nahrungsmittelhilfe bei Soforthilfen des Roten Kreuzes
- Medizinische Versorgung bei Notafallmissionen
- Hilfe für Kinder in Notsituationen
- Katastrohpenhilfe bei technischen und anderen Katastrophen
- Entwicklung nationaler Gesellschaften als Beitrag zur nationalen Entwicklung
- Ehrenamtliche Arbeit in der heutigen Welt
- Finanzierung des IKRK durch die nationalen Gesellschaften
- Finanzierung der IKRK durch Regierungen
- Die Entwicklung des Roten Kreuzes zur Vörderung des Friedens
- Internationales Jahr des Friedens 1986
- Die Rotkreuz-Bewegung und die UN Dekade für Behinderter
- Kampf gegen Drogenmissbrauch
- Maßnahmen das Rauchen betreffend
- Anpassung der Statuten
- Revision der Regelung für den Empress Shôken Fund
- Änderungen der Regeln
- Foundation for the ICRC
- Wahl der Mitglieer der Ständigen Kommission
- Ort und Zeit der nächsten Konferenz
- Danke
26. Konferenz 1995
3. - 7. Dezember in Genf [2]
Umbenennung Liga in Föderation
27. Konferenz 1999
31. Oktober - 6. November in Genf [3]
Schutz von Frauen und Kindern in bewaffneten Konflikten
28. Konferenz 2003
2. - 6. Dezember Genf [4]
181 Gesellschaften, 191 Staaten
Hauptthema war der Schutz der Menschenwürde.
Resolutionen [5]
Erklärung zum Schutz der Menschenwürde
Um die Menschenwürde besser zu schützen, wird zu einer verbesserten Zusammenarbeit der Staaten und Organe der Bewegung aufgerufen. Bewaffnete Konflikte, Gewalt und Terror bedrohen die Sicherheit unzähliger Menschen und verhindern dauerhaften Frieden und Stabilität in der Welt. Alle Staaten werden aufgefordert werden aufgefordert die Verträge des Humanitären Völkerrechts zu ratifizieren und zu beachten.
Alle Teilen der Bevölkerung sollen über das Humanitäre Völkerrecht unterrichtet werden. Alle Beteiligten an bewaffneten Konflikten werden zum Schutz der Zivilbevölkerung aufgerufen. Staaten werden aufgerufen, zivile Objekte und Personen besser zu schützen.
Die Konferenz verurteilt Gewalt und Terror gegen Zivilbevölkerung.
Der Schutz des Humanitären Völkerrechts wird für alle Gefangenen bewaffneter Konflikte gefordert. Es steht nicht zur Disposition der Justiz. Jeder Beschuldigte hat ein Recht auf ein faires Gerichtsverfahren. Niemand steht über den Gesetz oder außerhalb seiner Reichweite.
Da die Folgen von Gewalt und Katastrophen für jene, die in armen Verhältnissen leben, am stärksten sind, wird zu einer Verbesserung der Lebenssituation der armen Bevölkerung aufgerufen.
Ein besser Schutz der Mitarbeiter von Hilfsorganisationen wird gefordert.
Agenda humanitärer Maßnahmen
- Verbesserung des Schutzes in bewaffneten Konflikten
- Verbesserung des Situation Vermisster und deren Familien
- Verbesserung des Schutzes der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten vor unkontrolliertem Waffengebrauch. insbesondere
- Antipersonenminen.
- Waffen mit unnötig hoher unkontrollierter Zerstörungskraft
- Unkontrollierter Verfügbarkeit und Mißbrauch von Waffen
- Vergiftungen und Beasichtigter Aufbreitung von Krankheiten
- Beachtung des Völkerrechts bei der Neuentwicklung von Waffen
- Verringerung der Gefahr und der Auswirkungen von Katastrophen
- Reduzierung der Auswirkungen von Katastrophen durch Risikominimierung und bessere Vorbereitung und Reaktion
- Verbesserung der internationale Reaktion auf Katastrophen
- Verringerung der Gefahr und der Auswirkungen von Krankheiten
- Revision der Regelung für den Empress Shoken Fund. Der Fund wurde 1912 von der japanischen Kaiserin gestiftet und in der Zwischenzeit mehrfach durch das japanische Kaiserhaus und das Japnische Rote Kreuz mehrfach erhöht. Die Erträge dieses Fonds dienen der Unterstützung der internationalen humanitären Arbeit.
- Die Frage des Emblems der Bewegung sollte weiter vorangebracht werden.
- Die nächste Konferenz soll 2007 in Genf stattfinden.
29. Konferenz 2006
20.-21. Juni 2006 in Genf
Schaffung eines neuen Schutzzeichens, der Rote Kristall.
30. Konferenz 2007
26. - 30. November in Genf
31. Konferenz 2011
Die 31. Konferenz ist im Jahr 2011 geplant.
Weblinks
Einzelreferenzen
- ↑ http://www.icrc.org/Web/Eng/siteeng0.nsf/htmlall/section_25th_conference
- ↑ http://www.icrc.org/Web/Eng/siteeng0.nsf/htmlall/conf26
- ↑ http://www.icrc.org/Web/Eng/siteeng0.nsf/htmlall/conf27
- ↑ http://www.icrc.org/eng/conf28
- ↑ http://www.icrc.org/Web/Eng/siteeng0.nsf/htmlall/p1103/$File/ICRC_002_1103.PDF!Open