Benutzer:Urfin7/Abteilung Finanzen
Abteilung Finanzen (abgekürzt AF, gelegentlich auch Finanzabteilung) war die Bezeichnung für die Finanzverwaltungen in öffentlichen Organen der DDR, insbesondere der Räte der Kreise. Auch bei den bewaffneten Organen wie NVA, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und Volkspolizei bestanden Abteilungen Finanzen.
Öffentliche Verwaltung
Aufgaben
Die Abteilung Finanzen war als Teil der Finanzverwaltung eine Einrichtung des Rates der Bezirke, des Kreises, der Stadt und der Gemeinde. Zur Koordinierung der Finanzwirtschaft war sie zuständig für die Aufstellung, Kontrolle der Durchführung und die Abrechnung des Haushaltsplanes der Organe der örtlichen Volksvertretungen sowie für die Anleitung der Fachorgane des jeweiligen Rates und der nachgeordneten Räte in finanziellen Fragen.
Die Abteilungen Finanzen der Räte der Kreise waren auch für das Bankwesen auf Kreisebene, insbesondere die Sparkassen, sowie die kreisgeleitete Wirtschaft zuständig. In ihre Obhut fiel auch die Verwaltung des Vermögens von Bürgern, die die DDR verlassen hatten.[1].
Referat Steuern und Abgaben
Mit der Verwaltungsreform von 1952 wurden in der DDR neben den Ländern auch die bis dahin bestehenden Finanzämter abgeschafft. An ihre Stelle traten die Referate Steuern und Abgaben der Abteilungen Finanzen der Räte der Kreise. Sie waren zuständig für die Festsetzung und Erhebung der Steuern im nichtstaatlichen Wirtschaftssektor der DDR, der allerdings seit 1972 nur eine vergeichsweise geringe Bedeutung hatte.[2]
Ministerium für Staatssicherheit
Auch das Ministerium für Staatssicherheit verfügte über eine zentrale Finanzabteilung mit Sitz in der MfS-Zentrale in der Normannenstraße sowie über regionale Finanzabteilungen in den jeweiligen Bezirksverwaltungen. Zu Ihren Aufgaben gehörte neben der Haushaltsführung des MfS (einschließlich seiner Betriebe) auch der Betrieb einer Bargeld- und Valutawirtschaft sowie die Durchführung von Finanzkontrollen. So empfing die Abteilung Finanzen u. a. „Bargeld und andere Werte in Form von Wertpapieren, Postwertzeichen und Münzsammlungen sowie Einzelstücke davon und Medaillen, Edelmetalle, Edelsteine und Orden sowie daraus gefertigte Schmuckgegenstände [...] die [...] im Zusammenhang mit dem Einbehalten [von] Postsendungen vereinnahmt [wurden]“.[3] Mit dem Betrieb einer Sparkasse wurden die Besoldung, Entlohnung sowie die Sozialversicherung und Rentenzahlungen des MfS sichergestellt. Insgesamt verfügte die Abteilung Finanzen des MfS über einen Personalbestand von zuletzt 177 Mitarbeitern. Langjähriger Chef war bis zur Auflösung des MfS 1990 Generalmajor Werner Hennig.
Einzelnachweise
- ↑ Vermögensverordnung auf www.verfassungen.de, abgerufen am 11. Dezenvber 2016
- ↑ www.bundesfinanzministerium.de: Aus der Finanzgeschichte der Deutschen Demokratischen Republik, abgerufen am 11. Dezember 2016
- ↑ MfS-Straftaten. Unter Mitarbeit von Roland Schissau und Petra Schäfter. In: Klaus Marxen, Gerhard Werle (Hrsg.): Strafjustiz und DDR-Unrecht : Dokumentation. Band 6. De Gruyter Recht, Berlin 2006, ISBN 3-89949-344-3, S. 98 (Anweisung M/4/89 des Ministeriums für Staatssicherheit vom 15. Juli 1989).
Literatur
Öffentliche Verwaltung
- Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Oktober 1972 (GBl I 1972 Nr. 16, S. 253).
- Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Juli 1973 (GBl I 1973 Nr. 32, S. 313).
Ministerium für Staatssicherheit
- Roland Wiedmann: Die Organisationsstruktur des Ministeriums für Staatssicherheit 1989. In: Klaus-Dietmar Henke, Siegfried Suckut, Clemens Vollnhals, Walter Süß, Roger Engelmann (Hrsg.): Anatomie der Staatssicherheit: Geschichte - Struktur - Methoden. Berlin 1995, S. 142-147.