Benutzer:Usw./Begründung Menschenwürde Diskursethik

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Vertreter der Diskursethik wie etwa Dietrich Böhler begründen die unbedingte Geltung der Menschenwürde, indem sie die Anerkennung der Menschenwürde als notwendige Geltungsbedingung von Diskursen überhaupt zu erweisen suchen. Sie argumentieren, dass jeder Mensch, der eine Position vertritt, die Anspruch auf Geltung erhebt, implizit schon gewisse Grundsätze der Menschenwürde als gültig anerkannt hat. Denn der Anspruch auf Geltung beinhalte bereits, dass eine Argumentationsgemeinschaft anerkannt werde. Geltung eines Arguments setze also immer schon eine (potentielle) Gemeinschaft aller argumentationsfähigen Wesen voraus.

Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Sprecher dieser impliziten Voraussetzungen des Diskurses bewusst ist oder nicht.

Der Grundatz der Menschenwürde ist nach Ansicht von Diskursethikern wie Karl-Otto Apel, Jens Peter Brune und Dietrich Böhler letztbegründbar. Er kann daher nicht sinnvol bestritten werden, ohne sich in performative Selbstwidersprüche zu verwickeln. Denn auch auch der Akt des Bestreitens der Menschenwürde setzt als Diskursakt bereits die Anerkennung aller potentiellen Diskurspartner (aller Menschen) implizit voraus.



Literatur

Dietrich Böhler: Diskursethik und Menschenwürdegrundsatz zwischen Idealisierung und Erfolgsverantwortung. In: K.-O. Apel, M. Kettner (Hg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Recht, Politik und Wissenschaft. Frankfurt a. M.: Suhrkamp, 1992, S. 201-231.

Jens Peter Brune: Menschenwürde und Potentialität. Eine diskursethische Skizze. In: H.Burckhart, H. Gronke (Hg.): Philosophieren aus dem Diskurs. Würzburg: Königshausen & Neumann 2002, S. 425-446.

Jörg Antoine: Was kann die Transzendentalpragmatik zur Interpretation der Menschenwürde im Grundgesetz leisten? In: H.Burckhart, H. Gronke (Hg.): Philosophieren aus dem Diskurs. Würzburg: Königshausen & Neumann 2002, S.447-467.