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Kleiner Text
Schulbegleiter oder auch Integrationshelfer, Schulassistenten oder Individualbegleiter unterstützen Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung im schulischen Alltag.
Definition
Schulbegleiter unterstützen Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung in der allgemeinen Schule und der Förderschule im schulischen Alltag, orientiert an ihren individuellen Bedürfnissen.
Nach einer Definition von Dworschak sind Schulbegleiter Personen,
„die Kinder und Jugendliche überwiegend im schulischen Alltag begleiten, die auf Grund besonderer Bedürfnisse im Kontext Lernen, Verhalten, Kommunikation, medizinischer Versorgung und/oder Alltagsbewältigung der besonderen und individuellen Unterstützung bei der Verrichtung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Tätigkeiten bedürfen.“
Die Schulbegleitung ist eine Einzelfallmaßnahme, die sich am Schüler (ad personam) orientiert und in der Regel direkt im Klassenzimmer stattfindet. Neben dem Begriff „Schulbegleiter“ finden sich noch viele weitere, wie Integrationshelfer, Schulassistent oder Individualbegleiter. Die Vielfalt der Bezeichnung geht darauf zurück, dass der Begriff rechtlich nicht erfasst ist und keine formelle Struktur existiert.
Eine Differenzierung in die Einsatzgebiete allgemeine Schule und Förderschule ist möglich, aber nicht unbedingt nötig. Dennoch unterscheidet sich die Schulbegleitung in den beiden Schulformen. Inklusionsklassen der Regelschule besuchen meist Kinder, deren Behinderungsgrad nicht so hoch ist wie bei Kindern in der Förderschule. Dementsprechend ist der Unterstützungsbedarf geringer als an Förderschulen, in denen nur Schüler mit sehr hohem Förderbedarf eine Schulbegleitung erhalten, da dort bereits ein großes Team von Sonderpädagogen vorhanden ist. Da es diese an allgemeinen Schulen im Normalfall nicht gibt, sind hier Schulbegleiter oftmals mehr auf sich alleine gestellt und tragen eine größere Verantwortung für das Kind.
Der Einsatz von Schulbegleitern konzentriert sich hauptsächlich auf Grundschulen, gefolgt von Haupt- bzw. Mittelschulen.
Entwicklung
Der Tätigkeitsbereich der Schulbegleiter geht auf die 80er Jahre zurück, in denen es eine Unterstützung von behinderten Kindern gab, die „zunächst als Übernahme grundpflegerischer Leistungen zum Ermöglichen des Schulbesuchs installiert“ [2] wurde.
In den 1990er und 2000er Jahren wurde der Bereich immer mehr ausgeweitet und gelangte in den Bereich der Jugendhilfe (SGB VIII, §35). Bis heute steigt die Zahl der Schulbegleiter und liegt in manchen Kommunen schon im dreistelligen Bereich. Die Tätigkeit hat sich regional und historisch entwickelt, weshalb kein bundesweiter Standard existiert.
Aufgaben
Ein Schulbegleiter soll im schulischen Lebens- und Lernumfeld eine Unterstützung für einen bestimmten Schüler sein, so dass diesem die Teilhabe am Unterricht möglich wird.
Aus formal-juristischer Sicht gibt es hier eine klare Vorgabe, in welchem Bereich die Aufgaben eines Schulbegleiters liegen. Beispielhaft sei die Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und des Verbandes der bayerischen Bezirke erwähnt, in den anderen Bundesländern gelten jedoch ähnliche Regelungen. Hier wird klar gemacht, dass Schulbegleiter, dem Wortlaut nach, „keine Zweitlehrer“ sind und „Defizite im pflegerisch, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich“ [3] ausgleichen. Konkret bedeutet dies, dass jegliche pädagogische oder auf den Unterricht bezogene Leistung, wie Aufgabenstellungen erklären oder zum Verständnis beitragen, nicht in seinem Aufgabenfeld liegen. Aus juristischer und kostentechnischer Perspektive macht diese Abgrenzung Sinn, in der Praxis sieht die Lage jedoch anders aus.
Hier orientiert sich der Arbeitsbereich des Schulbegleiters immer an der individuellen Bedürfnislage und Belastungsfähigkeit des Kindes.
Grob können die Aufgaben in zwei Bereiche gegliedert werden: außerunterrichtliche Tätigkeiten und unterrichtsbezogene Tätigkeiten.
Zum außerunterrichtlichen Bereich zählen unter anderem Hilfe beim An- und Ausziehen, Orientierung im Schulhaus und/oder auf dem Schulweg, Integration in die Klasse, Hilfe beim Toilettengang, allgemein lebenspraktische, wenn nötig auch pflegerische Aufgaben.
Beispiele für die unterrichtsbezogenen Tätigkeiten sind Hilfestellungen während des Unterrichts, Aufgabenerklärungen, Anpassung des Inhalts an individuelle Bedürfnisse oder Unterstützung bei der Handhabung bestimmter Arbeitsmaterialien.
Konkrete Hilfestellungen nach Niedermayer [4] sind:
- Hilfe bei der Umsetzung von Übungssequenzen
- Verdeutlichung der Arbeitsanweisungen des Lehrers
- Hilfestellung im Unterricht durch spezielle Methoden wie Handführung, Verdeutlichung über mehrere Sinneskanäle
- Lernangebote je nach Verfassung reduzieren oder erweitern
- Organisation von speziellen Medien und Hilfestellungen beim Umgang mit denselben
- Ordnungsprinzipien aufbauen und einüben
Oft sind die Tätigkeiten aus beiden Bereichen übergangslos miteinander verbunden. Der Schwerpunkt der Tätigkeit wird zum Wohl des Kindes festgelegt und ist individuell verschieden.
Voraussetzung ist eine große Flexibilität und Anpassungsfähigkeit des Schulbegleiters, da das Ziel immer die größtmögliche Selbstständigkeit, sowie eine individuelle Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung des betroffenen Kindes ist.
Außerdem muss die Rolle/das Aufgabengebiet des Schulbegleiters immer in Zusammenhang mit persönlichen und strukturellen Rahmenbedingungen gesetzt werden. Beispiele sind die Familiensituation, Wohnsituation, emotionale, körperliche und seelische Verfassung des Kindes oder allgemein das Lebensumfeld.
Die Arbeit der Schulbegleiter ist mit vielen anderen Bereichen verknüpft. Eine enge Zusammenarbeit mit Lehrern, Schule und Eltern ist ebenso Voraussetzung, wie eine gute Kooperation aller Beteiligten. Vor allem Jutta Schöler [5] gibt hier Orientierung, wie eine gute Zusammenarbeit gelingen kann.
Qualifikation
Die Qualifikation eines Schulbegleiters kann nach dem aktuellen Stand nicht genau definiert werden, da keine entsprechende Profession existiert. Demnach sind diese Personen in der Regel keine speziell für die Tätigkeit ausgebildeten Fachkräfte. Möglich sind unter anderen Bundesfreiwilligendienstleistende (ehem. Zivildienstleistende), Teilnehmer eines freiwilligen sozialen Jahres, Hilfskräfte, aber auch Erzieher, Sozial- /Heil- oder Sonderpädagogen, nicht jedoch nahe Verwandte. Je nach den Ansprüchen der Kosten-/Anstellungsträger und der spezifischen Sachlage, wird das Personal ausgewählt. Niedermayer [6] stellt dar, wie wichtig eine (heil-)pädagogische Grundausbildung von Schulbegleitern wäre. Dieser sollte mit einer großen Vielfalt an Methoden und Instrumenten vertraut sein, um schnell auf spezifische Situationen reagieren zu können und dem Kind somit eine gute Förderung und Unterstützung zu bieten. Im Hinblick auf dieses Ziel, besteht noch großer Handlungsbedarf.
Der Schulbegleiter ist in das Netz von Lehrer, Klasse, Eltern, Schulleitung und Behörden eingebunden und übernimmt hier als Bindeglied eine Schlüsselrolle. Eine Unterqualifizierung kann zur Belastung für die Lehrkraft werden und im äußersten Fall die Integration zum Scheitern bringen.
Erste Schritte hin zu einer Professionalisierung der Schulbegleitung werden bereits mit dem Modellprojekt zur Qualifizierung von Schulbegleiter/innen am Institut für Schulbildung und Sozialmanagement e.V. (QuaSI) in Thüringen gemacht.
Rechtliche Verortung/Finanzierung
Nachdem die Entscheidung der Eltern in Absprache mit dem Schulleiter, Klassenleiter etc. für einen Schulbegleiter für ein bestimmtes Kind vorliegt, folgt die Antragstellung auf Kostenübernahme beim Sozialamt oder Jugendamt.
Im Zusammenhang der Zuständigkeiten der Eingliederungshilfe muss genauer differenziert werden. Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung erhalten Eingliederungshilfe nach SGB VIII. Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung erhalten diese nach SGB XII. Beispiele für seelische Behinderung sind Entwicklungsverzögerungen, Autismus, Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung oder ADS- bzw. ADHS- Syndrom. Das zuständige Amt ist im Falle von geistiger bzw. körperlicher Behinderung das Sozialamt, bei seelischer Behinderung ist es das Jugendamt. Somit kann man von einem dualen System sprechen. [7] Durch diese Trennung entstehen Abgrenzungsprobleme, vor allem im Bereich der Mehrfachbehinderung und im Grenzbereich der geistigen bzw. seelischen Behinderung.
Den Antrag müssen die Eltern stellen, die Kosten für eine Schulbegleitung liegen in der Regel bei der Kommune. Das Sozial-/Jugendamt selbst beschäftigt keine Schulbegleiter, kann aber auf Organisationen wie caritative Einrichtungen verweisen und einen Kontakt herstellen.
In der Regel wird der Antrag bewilligt, wenn ein besonderer Betreuungsbedarf vorliegt, dem die Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten so nicht gerecht werden kann. [8] Dies bedeutet, dass der Schüler einer speziellen Betreuung bedarf, die allein von der Lehrkraft nicht geleistet werden kann. Hier finden sich - parallel zur Einteilung der Handlungsfelder eines Schulhelfers - die beispielhaften Bereiche Alltagsbewältigung, Kommunikation oder Pflege. Die Bewilligung der Schulbegleitung bezieht sich meist auf ein Jahr, anschließend wird die Effektivität und Notwendigkeit neu geprüft.
Für die Anstellung des Schulbegleiters gibt es mehrere Möglichkeiten. Dieser kann von den Eltern(Elternarbeitgebermodell), von sonder-/heilpädagogischen Diensten oder dem Schulträger angestellt werden. Dies impliziert unterschiedliche arbeitsrechtliche Bedingungen, da abhängig von Kostenträger und Anstellung die Arbeitsbedingungen variieren können. Oft kommt es hier auch zu Konflikten der Weisungsbefugnis von Schul- oder Klassenleiter.
Einzelnachweise
- ↑ Wolfgang Dworschak: Schulbegleitung an Förder- und Allgemeinen Schulen. in: Zeitschrift für Heilpädagogik 63,10, S.414
- ↑ Oliver Knuf: Von der Schulbegleitung zum Teilhabemanagement. in: Vera Moser: Die inklusive Schule. Standards für die Umsetzung. Kohlhammer, 2012, S. 91
- ↑ http://www.km.bayern.de/download/2159_empfehlungen_bezirk_km_integrationshelfer.pdf S. 5 am 30.07.2013
- ↑ Gabriele Niedermayer: Die Rolle der Schulbegleiter. in: Pius Thoma, Cornelia Rehle: Inklusive Schule – Leben und Lernen mittendrin. Klinkhardt, Bad Heilbrunn, 2009; S. 231-232
- ↑ Jutta Schöler: Leitfaden zur Kooperation von Lehrerinnen und Lehrern – nicht nur in Integrationsklassen. Dieck-Verlag, Heinsberg, 2009
- ↑ Gabriele Niedermayer: Die Rolle der Schulbegleiter. in: Pius Thoma, Cornelia Rehle: Inklusive Schule – Leben und Lernen mittendrin. Klinkhardt, Bad Heilbrunn, 2009; S. 226-227
- ↑ Minou Banafsche: Kinder und Jugendliche mit Behinderung zwischen SGB VIII und SGB XII. in: Carmen Dorrance, Clemens Dannenbeck: Doing Inclusion. Inklusion in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Klinkhardt, Bad Heilbrunn, 2013, S. 42-56
- ↑ Franz Rumpler: Erziehung und Unterricht von Kindern mit autistischem Verhalten. in: Zeitschrift für Heilpädagogik 55, 3, S. 140
Literatur
- Minou Banafsche: Kinder und Jugendliche mit Behinderung zwischen SGB VIII und SGB XII. in: Carmen Dorrance, Clemens Dannenbeck: Doing Inclusion. Inklusion in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Klinkhardt, Bad Heilbrunn, 2013, ISBN 978-3-7815-1900-8, S. 42-56
- Oliver Knuf: Von der Schulbegleitung zum Teilhabemanagement. in: Vera Moser: Die inklusive Schule. Standards für die Umsetzung. Kohlhammer, 2012, ISBN 978-3-17-021907-6, S. 91-97
- Gabriele Niedermayer: Die Rolle der Schulbegleiter. in: Pius Thoma, Cornelia Rehle: Inklusive Schule – Leben und Lernen mittendrin. Klinkhardt, Bad Heilbrunn, 2009, ISBN 978-3-7815-1668-7, S. 225-235.
- Jutta Schöler: Alle sind verschieden. Auf dem Weg zur Inklusion in der Schule. Beltz-Verlag, Weinheim und Basel, 2009, ISBN 978-3-407-57220-2, S.31-36.
- Jutta Schöler: Leitfaden zur Kooperation von Lehrerinnen und Lehrern – nicht nur in Integrationsklassen. Dieck-Verlag, Heinsberg, 2009, ISBN 978-3-88852-420-2
Weblinks
- http://www.km.bayern.de/download/2159_empfehlungen_bezirk_km_integrationshelfer.pdf am 30.07.2013
- http://www.inklusion-lexikon.de/Schulbegleitung_Dworschak.php am 31.07.2013
- http://www.lebenshilfe-sh.de/ am 29.07.2013
- http://www.lebenshilfe-bayern.de/uploads/media/lhlvbayern_studie_schulbegleitung_integrationshelfer_jan2012.pdf am 04.08.2013
Zeitschriften
- Christoph Beck, Wolfgang Dworschak, Sarah Eibner: Schulbegleitung am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. in: Zeitschrift für Heilpädagogik. 61, 7, 2010, S. 244-254
- Wolfgang Dworschak: Schulbegleitung an Förder- und Allgemeinen Schulen. in: Zeitschrift für Heilpädagogik. 63, 10, 2012, S. 414-421
- Wolfgang Dworschak: Schulbegleitung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an der allgemeinen Schule. in: Gemeinsam leben. Zeitschrift für Inklusion. 20, 2, 2012, S. 80-94
- Wolfgang Dworschak: Assistenz in der Schule. in: Lernen konkret. 31, 4, 2012, S. 2-7
- Wolfgang Dworschak: Schulbegleiter, Integrationshelfer, Schulassistent? in: Teilhabe. 49, 3, 2010, S. 131-135
- Franz Rumpler : Erziehung und Unterricht von Kindern mit autistischem Verhalten. in: Zeitschrift für Heilpädagogik. 55, 3, 2004, S. 136-141