Benutzer:Vonbriest/Kinder- und Jugendbericht

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Kinder- und Jugendbericht

Der Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland (Kinder- und Jugendbericht) ist ein Bericht einer von der Bundesregierung beauftragten Expertenkommission.

Ergänzt werden die Berichte durch eine Stellungnahme der Bundesregierung.

Jeder dritte Bericht soll einen Überblick über die Gesamtsituation der Jugendhilfe vermitteln.

Der Bericht muss in jeder Legislaturperiode (alle 4 Jahre) dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt werden.


Der aktuelle (13.) Kinder- und Jugendbericht

Bericht über gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe

Im Mittelpunkt des 13. Kinder- und Jugendberichtes der Bundesregierung stehen die Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich gesundheitsbezogener Prävention und Gesundheitsförderung. Der Bericht konzentriert sich besonders auf die folgenden Arbeitsfelder der Jugendhilfe und auf deren Schnittstellen zu anderen Systemen:

- die allgemein ausgerichteten Angebote, wie etwa die Kindertagesbetreuung oder die Jugendarbeit,

- die Praxisfelder vor allem im Bereich der Hilfen zur Erziehung, in denen vorhandene oder drohende gesundheitliche Beeinträchtigungen ein wesentliches Merkmal der Problemkonstellationen darstellen (z. B. im Zusammenhang mit Suchtgefährdung und psychischen Beeinflussungen, an der Schnittstelle zur Kinder- und Jugendpsychiatrie)

und

- die Felder der Integration von und der Arbeit mit jungen Menschen mit drohenden Behinderungen.

Laut Bundestagsdrucksache 16/12860 wurde zum ersten Mal „damit die Themen Gesundheitsförderung und gesundheitsbezogene Prävention zum Gegenstand eines Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung gemacht“.


Gesetzliche Grundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe -

§ 84 Jugendbericht

  1. Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe vor. Neben der Bestandsaufnahme und Analyse sollen die Berichte Vorschläge zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe enthalten; jeder dritte Bericht soll einen Überblick über die Gesamtsituation der Jugendhilfe vermitteln.
  2. Die Bundesregierung beauftragt mit der Ausarbeitung der Berichte jeweils eine Kommission, der mindestens sieben Sachverständige (Jugendberichtskommission) angehören. Die Bundesregierung fügt eine Stellungnahme mit den von ihr für notwendig gehaltenen Folgerungen bei.


Berichte

Beginnend mit dem Jahr 1965 sind bisher 13 Kinder- und Jugendberichte erschienen. Der Titel bzw. die Bezeichnung der Berichte hat sich im Laufe der Jahre ein wenig geändert.

  1. Kinder- und Jugendbericht (1965) [[1]]
  2. Kinder- und Jugendbericht (1968) [[2]]
  3. Kinder- und Jugendbericht (1972) [[3]]
  4. Kinder- und Jugendbericht (1978) [[4]]
  5. Kinder- und Jugendbericht (1980)[[5]]
  6. Kinder- und Jugendbericht (1984)[[6]]
  7. Kinder- und Jugendbericht (1986)[[7]]
  8. Kinder- und Jugendbericht (1990)[[8]]
  9. Kinder- und Jugendbericht (1994)[[9]]
  10. Kinder- und Jugendbericht (1998)[[10]]
  11. Kinder- und Jugendbericht (2002)[[11]]
  12. Kinder- und Jugendbericht (2005)[[12]]
  13. Kinder- und Jugendbericht (2009)[[13]]


Die Kommission

Mit der Ausarbeitung der Kinder- und Jugendberichte beauftragt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine interdisziplinär zusammenzusetzende Sachverständigenkommission, der mindestens sieben Sachverständige angehören.

Die Kommission soll auf der Basis des derzeitigen Wissens und Erkenntnisstandes zukunftsweisende und realistische Handlungsoptionen für Politik und Gesellschaft erarbeiten, die in den politischen Gestaltungsprozess einfließen.

Entsprechend seinem Satzungsauftrag hat das Deutsche Jugendinstitut e.V. die Geschäftsführung des 13. Kinder- und Jugendberichts übernommen. Ihr kommt die Aufgabe zu, die Sachverständigenkommission bei ihrer Arbeit inhaltlich und organisatorisch zu unterstützen.

Die Kommission des 13. Kinder- und Jugendberichts setzt sich wie folgt zusammen:

  • Prof. Dr. Heiner Keupp (Vorsitzender), Professor für Sozial- und Gemeindepsychologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Dr. Wolfram Hartmann: Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin; Präsident des Berufsverbandes der Kinder und Jugendärzte
  • Prof. Dr. Holger Hassel: Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin, ab 1. März 2009 Professor für Gesundheitspädagogik und Gesundheitspsychologie an der Fakultät für Soziale Arbeit und Gesundheit an der Fachhochschule Coburg
  • Prof. Dr. Hans Günther Homfeldt: Professor für Sozialpädagogik/Sozialarbeit an der Universität Trier
  • Dr. Hermann Mayer: Chefarzt Klinik Hochried – Zentrum für Kinder, Jugendliche und Familien, Murnau am Staffelsee
  • Dr. Heidemarie Rose: Leiterin der Obersten Landesjugendbehörde und der Abteilung Junge Menschen und Familie, Bremen;stellvertretende Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ)
  • Prof. Dr. Elisabeth Wacker: Professorin für Rehabilitationssoziologie an der Universität Dortmund
  • PD Dr. Ute Ziegenhain: Leiterin der Sektion Pädagogik, Jugendhilfe, Bindungsforschung und Entwicklungspsychopathologie am Universitätsklinikum Ulm
  • Kooptiertes Mitglied Dr. Christian Lüders: Leiter der Abteilung Jugend und Jugendhilfe am Deutschen Jugendinstitut/München


Weblinks

http://www.edrucksachen.de/pdf/Wikipedia_Neufassung_Sozialgesetzbuch.pdf