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 siehe auch 

Grafen von Tirol bis 1363

Eckdaten 788–1363

Siehe (Gau-)Grafen von: (KPW 142)

Grafen von Tirol (Sieghardinger) ab ca. 1100/1150 (1027/1141)

  • 1027 Hartwig, Bischof von Brixen (1022–1039) mit dem Norital beleht, gibt an seinen Bruder weiter dort, KPW 143

Trient, Bozen und Vintschgau 1027 → Bst. Trient, Norital 1027 und Pustertal 1091 → Bst. Brixen (KPW 143

Die Bischöfe von Trient belehnten das thatkräftige Geschlecht der Tiroler Grafen mit der Grafschaft Vintschgau und einem Theil der Grafschaft Bozen, die nach der Burg Hocheppan sich nennenden Grafen von Eppan mit Theilen der gleichnamigen Grafschaft, die aus der Markgrafschaft Trient gebildet wurde, die Grafen von Flavon mit Theilen des Nonsberges, die Freiherren von Wanga mit Theilen der Grafschaft Bozen, die Herren von Arco, Lodron und Castelbareo mit Gerichtsbezirken der Markgrafschaft Trient. Die Bischöfe von Brixen verliehen wohl noch im XI. Jahrhundert die Grafschaften im Inn- und Eisackthal (des Norithals) den Grafen von Tirol und später (1165) die erstere, sowie die Grafschaft Pusterthal sammt der Vogtei über ihr Stift den Grafen, dann Markgrafen und Herzogen von Andechs (Meran), die Gegend um Brixen und den westlichsten Theil des Pusterthals hingegen an mächtige Ministerialengeschlechter [welche?], selbst ihren ehemaligen Sitz, die Veste Säben, den sie um das Jahr 1000 mit dem zu Brixen vertauscht hatten, dem darnach benannten Burggrafengeschlecht [Grafen von Säben]. KPW 144

Grafen von Tirol (Burgherren zu Tyrol; ab 1163 erscheint ein prefectus urbis de Tyrolis, ab 1233 ein burggravius, diese siehe dann Hannes 24/LH Tir 2: Burggrafen und Landeshauptleute):

1254 wurde dieses Gebilde als dominium oder comecia Tyrolis bezeichnet Albert III. (Tirol)

Grafen von Görz-Tirol (1253–1363)

[2]

Regierung ohne Form, Ministeriale und Räte Staffler 457, dann auch Kanzler, Notare und Geheimschreiber Staffler 457; der Landeshauptmanns hatte den Grafen in seiner Abwesenheit zu vertreten KPW 148;

  • 1253–1258 Meinhard I.
  • 1258–1271 Meinhard II. und Albert gemeinsam (auch Regenten von Görz)
  • 1371–1295 Meinhard II. (Teilungsvertrag)
  • 1295–1305 Otto, Heinrich II. und Ludwig († 1305) gemeinsam (auch Herzöge von Kärnten)
  • 1305–1310 Otto († 1310) und Heinrich II. gemeinsam
  • 1310–1335(†) Heinrich II.
  • 1335–1361 Margarete Maultasch (weibliche Landesherrschaft vertraglich, ab 1330 in Tirol anwesend; vertreibt ihren Eheman Johann Heinrich 1341, heiratet 1342 Ludwig aus den Haus Wittelbach, und wird gebannt; 1349 formal geschieden; 2. Ehe erst 1359 bestätigt und Bann aufgehoben)
  • 1361–1363(†) Meinhard III., auch Herzog von Oberbayern
  • 1363 Margarete (wenige Monate KPW 149)

Grafschaft Tirol 1363–1490 (habsburgisch)

Grafen von Tirol und Regenten des österreichischen Teillandes Tirol/Oberösterreich (nicht das heutige!, das war [Nieder-]Österreich ob der Enns)

Eckdaten 1363–1490
  • 13. Januar 1363: Meinrad III, der letzte (männliche) Görzer stirbt jung, Margarete Maultasch beerbt Cousin Rudolf
  • 1364: Kaiser Karl IV. belehnt Rudolf in Brünn
  • 13. Januar 1369 Frieden von Schärding mit den bayerischen Wittelsbachern
  • 1406–1490 Ältere Tiroler Linie der Leopoldiner
  • 1420 Hauptsitz der Verwaltung von Meran nach Innsbruck

Der Rest vom KPW ist weitgehend der text wie Staffler

(Gefürstete) Grafschaft Tirol 1490–1808

xx (1490-1618)

Landtag zu Meran 1487: Der Erzherzogs Rath besteht aus 16 tirolischen und 8 vorderösterreichischen Landsleuten. Staffler 457; 1498 führte Kaiser Maximilian zwei Landestellen ein (Oberösterreichisches Wesen), das Regiment, und die Kammer, beide zu Innsbruck Staffler 457 Rauch 5/6Rauch 7; 1499 Instruktionen Staffler 457 1524 Regierung (Justiz und Polizei) und Hofkammer (Finanzen) Staffler 457

Landesordnung 1574 Staffler 22; Tirol 1493 gefürstet

Landesfürst und Statthalter

  • 1490–1519 Maximilian I. der letzte Ritter Landesfürst (als Kaiser)
  • 1519–1521/22 Karl (V. als Kaiser) und Ferdinand I. gemeinsam Landesfürst (Huldigung 24. Jänner 1520 Staffler 21; Ferdinand 1518–21 Statthalter der Niederlande;)
  • 1529–1564(†) Ferdinand I.
    • (1558–1564 Kaiser: gibt es da schon vorher einen Stellvertreter?)
  • 1564–1595(†) Ferdinand II. (schon am Landtag in der Fasten 1563 zum zukünftigen Landesfürst erklärt Staffler 22; testamentarisch Regent von Oberösterreich = Tirol und die Vorlande, zu Innsbruck; Maximilian II. 1564–1576(†) Kaiser, dann Rudolf II.; 1567 Antritt, davor noch Statthalter in Böhmen)
  • 1595–1612 Rudolf II. Kaiser (Mathias nimmt die Huldigung entgegen Staffler 22)

Jüngere Tiroler Linie (1619-1748) → wirkliche Landesfürsten ab 1612/1626!

Matthias (1612 Kaiser) führt das Amt des Gubernator ein (Rauch 7, wann genau? cf. Staffler 453).

Gubernator und wirklicher Landesfürst

Tirol ab 1665 endgültig gänzlich eine Provinz des Erzherzogtums Österreich Staffler 24 Nach dem Tod Karl Philipps wurde das Land von Räthen administiert Rauch 9 u. 453 Anfangs Geheimer Rat, dann ab 1707 Gubernator Staffler 457

Kanzler

(Gefürstete) Grafschaft Tirol 1748-1808

1745 unter Maria Theresia wieder Geheimer Rath (Oberaufsicht und Gubernium) Staffler 457/58; 1748 Repräsentation und Hofkammer und Revisorium (Gericht) Staffler 458 u 453; 1773 wieder zum Gubernium vereinigt Staffler 458; = An die Stelle der Räthe trat ein Gubernium in Innsbruck Rauch 9/10; Josef II.: 1. Jänner 1784 Landesgubernium (ohne Justiz) Staffler 458

bayrische Verwaltung 1809–1815

1808 was? 17. Juli 1808: drei Generalkreiskommissariate und Finanz-Direktionen Innsbruck, Brixen, Meran, 1810 nurmehr Innsbruck (Präfektur im ital. Trient) Staffler 458

  • Bayer

Bayerische Besetzungszeit (1806-1814)

In der Schlacht bei Austerlitz vom 2. Dezember 1805 hatte Napoleon das russisch-österreichische Heer besiegt. In dem nachfolgenden Frieden von Pressburg vom 26. Dezember 1805 wurde u.a. bestimmt, dass Österreich die Grafschaft Tirol, Vorarlberg und Teile von Vorderösterreich an das Kurfürstentum bzw. das spätere (ab 1806) Königreich Bayern abtreten musste. Mit dem Patent vom 22. Jänner 1806 ergriff Bayern offiziell Besitz über diese zugesprochenen Gebiete. Die militärische Besetzung hatte seit Anfang Dezember 1805 begonnen, am 11. Februar 1806 erfolgte die Übernahme der Zivilverwaltung in Innsbruck. Das Landesgubernium amtierte vorerst unter der Bezeichnung „königlich-bayerisch“ weiter. Der Titel des übersandten „Hofkommissärs“ Carl Graf von Arco wechselte nach wenigen Wochen in „Generallandeskommissär“ und um ihn wurde eine eigenes „Generallandeskommsissariat“ aufgebaut, dem die eigentliche Provinzverwaltung unterstand. Vorarlberg war mit Wirkung vom 26. April 1806 von Tirol abgetrennt und der Provinz Schwaben unterstellt worden und blieb bis zur Wiedervereinigung mit Österreich administrativ von Tirol getrennt. Für Finanzangelegenheiten fungierte das Generallandeskommsissariat seit 26. Juli 1806 als sogenanntes „Provinz-Etats-Curatel“, eine Vorstufe für die ab 1. Oktober 1808 amtierende „Finanzlandesdirektion des Inn-, Eisack- und Etschkreises“.

In Folge der am 1. Mai 1808 von König Max Joseph erlassenen „Constitution für das Königreich Baiern“ wurden durch eine „Allerhöchste Verordnung“ vom 21. Juni 1808 in Tirol der Inn-, Eisack- und Etsckreis geschaffen. Kreishauptstädte waren Innsbruck, Bruneck und Trient. Die politisch-administrative Leitung jedes Kreises wurde durch ein „Generalkommissariat“ und die Führung der Finanzgeschäfte durch eine „Finanzdirektion“ übernommen. Das Generallandeskommissariat für die Provinz Tirol und das Gubernium in Innsbruck wurden aufgelöst. Diese neue Kreisverfassung trat am 1. Oktober 1808 in Kraft. Damit hatte Tirol auch als eigenständisches Land zu existieren aufgehört und es wurde nur mehr von den drei Kreisen in „Südbayern“ gesprochen.

Nach der Niederwerfung des Tiroler Volksaufstandes von 1809 und dem Friedensvertrag von Schönbrunn vom 14. Oktober 1809 wurde Tirol auf Anordnung von Napoleon geteilt, Bayern durfte Nordtirol, den Vinschgau und das obere Eisack- und Pustertal behalten, der südliche Landesteil mit Bozen, Buchenstein, Ampezzo und Toblach musste an das Königreich Italien abgetreten werden, Osttirol und Innichen kamen an das Königreich Frankreich, das diese zu seinen „Illyrischen Provinzen“ hinzufügte. In Folge dieser Gebietsverluste für Bayern wurden am 23. September 1810 (Inkrafttreten 2. November 1810) die verbliebenen Tiroler Gebiete dem Innkreis zugeschlagen. Das ehemals salzburgische Zillertal kam noch hinzu, ebenfalls die Gebiete im Landgericht Werdenfels (Garmisch, Partenkirchen, Mitterwald).

Nach dem Sieg über Napoleon und bereits vor seiner Abdankung am 12. April 1814 kam Tirol am 3. Juni 1814 wieder zu Österreich. Auch damals wurde entschieden, die vorgefundenen Einrichtungen bis auf weiteres zu belassen. Ein „k.k. provis. Generalkommissariat des Innkreises“ residierte bis Ende 1815 in Innsbruck.

Literatur

  • Dörrer, Fridolin: Die bayerischen Verwaltungssprengel in Tirol 1806-1814. Tyrolia-Verlag, Innsbruck 1958.

Kronland Tirol 1815–1918

1. Mai 1815 regeneriertes Gubernium Staffler 458

Gubernium um 1830: „Die Provinz Tirol und Vorarlberg ist ein Gouvernement, in Kreise und Gerichte getheilt. — Das Gubernium, mit einem Gouverneur als seinem Präsidenten, einem Vicepräsidenten oder einem Hofrathe, acht Räthen, neun Sekretären und eben so vielen Concipisten, ist die oberste Stelle im Lande. Sie repräsentirt den Landesfürsten. Dem Gubernium, an der Spitze der politischen Verwaltung, ist die leitende, schützende und erhaltende Gewalt übertragen. Es besorgt die wichtigsten Angelegenheiten der Regierung und des Volkes im Lande, und concentrirt die Geschäfte aller ihm untergeordneten Aemter, die es in fortwährender Aufsicht zu halten und von Zeit zu Zeit zu untersuchen hat. — Sein Wirkungskreis — für einige Zweige auf das Vefugniß der eigenen unabhängigen Amtshandlung erweitert, für andere dagegen an die höhere Genehmigung beschränkt — umfaßt folgende Hauptgeschäftszweige: Die Leitung der Kanzlei und der gesammten politischen Geschäftsführung; …
Das Gubernium steht unter den unmittelbaren Befehlen der vereinten Hofkanzlei, und in Ansehung der die Staatswirthschaft berührenden Verwaltungszweige unter jenen der allgemeinen Hofkammer; in Studien-Angelegenheiten ist es der Studien-Hofkommission untergeordnet.—
Jeder Rath hat sein eigenes Departement. Ein Sekretär und ein Concipist arbeiten ihm zur Seite. … Ein eigenes Bureau bildet das Landes-Prasidium für die besonders dahin gewiesenen Gegenstände unter der unmittelbaren Leitung des Gouverneurs, wozu ein eigener Sekretär und ein Concipist verwendet werden.“ Staffler 453 ff