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Wohnungsbaugenossenschaft Weißenfels/Saale eG
Die Wohnungsbaugenossenschaft Weißenfels/Saale eG ist ein deutsches Unternehmen mit Sitz in 06667 Weißenfels, Beuditzstraße 50.
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Gemäß Ihrer Satzung kann die Genossenschaft Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.[1]
Geschichte
Gründung
Der Beamten-Bauverein Weißenfels eG mbH, wurde im Jahre 1910 als gemeinnütziger Bauverein gegründet. Die Eintragung erfolgte in das Genossenschaftsregister des Königlichen Amtsgerichtes Weißenfels. Die Mitglieder bestanden aus den Kreisen der niedriger besoldeten Beamten. Das Ziel des Vereins, Wohnungen zu angemessenen Mietpreisen zu schaffen, konnte nur verwirklicht werden durch Neubau von Häusern mit Hilfe von Staatszuschüssen. Neben dem Beamten-Bauverein gab es noch weitere Genossenschaften wie „Banner des Friedens“, Ketten- und Nagelwerke“, Bauverein „Selbsthilfe“ e.G. „Bauindustrie“, Rat des Kreises“ und „Reichsbahn“.[2]
1910 – 1914
Der Beschaffung von Baugeld stellten sich seinerzeit große Schwierigkeiten entgegen, sodass sich die Errichtung von Neubauten verzögerte und der junge Verein erst Ende des Jahres 1913 in der Lage war, mit dem Neubau von drei Wohnhäusern mit zusammen 12 Wohnungen an der Jahnstraße zu beginnen. Diese Häuser wurden im Frühjahr 1914 fertiggestellt, sodass am 1. April 1914 die darin befindlichen Wohnungen bezogen werden konnten. Durch den ersten Weltkrieg war jede weitere Bautätigkeit unterbunden. Erst fünf Jahre später, 1923, nachdem sich die wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem Baumarkt übersichtlicher zu gestalten begannen, war es auch dem Beamten-Bauverein möglich, an die Errichtung weiterer Wohngebäude heranzugehen. Es entstanden zwei Fünffamilienhäuser in der Heinrich-Schütz-Straße. Die Fertigstellung erfolgte im Januar 1924. In den Jahren 1925 bis 1926 konnten alsdann auf dem gleichen Gelände zwei weitere Fünffamilienhäuser errichtet werden, die zum 1. Februar 1926 bezugsfertig wurden.
Inzwischen hatte sich die Wohnungsnot in Weißenfels derart verschärft, dass der Beamten-Bauverein sein ursprüngliches Bauprogramm – es sollten auf dem vorhandenen Gelände nur noch drei Fünffamilienhäuser errichtet werden – im Interesse der Beschaffung von neuen Wohnungen abänderte und die Erbauung von zwei Großhäusern mit je 12 Wohnungen und zwei kleineren Wohngebäuden mit zusammen 8 Wohnungen ins Auge fasste. Eines der Großhäuser wurde im Mai 1927 bezugsfertig und das andere im Januar 1928. Ende des Jahres 1928 konnte der Beamten-Bauverein einen Bestand von insgesamt 64 Wohnungen vorweisen.[2]
1933 – 1945
Mit der Machtergreifung Hitlers änderten sich die politischen Vorgaben auch für den Bauverein. Wenn Mietwohnungsbau in den Städten betrieben wurde, so fand dies unter staatlicher Direktive statt. Initiativen aus der Bürgerschaft, wie der Bauverein, haben hier wenig Platz. Am 1. Januar 1933 wurde dem Beamtenbauverein die Gemeinnützigkeit zuerkannt. 1934 werden gemeinnützige Unternehmen per Gesetz unter staatliche Aufsicht gestellt und Ihre Verbände zum Eintritt in einen Regionalverband verpflichtet. Alle Wohnungsbaugenossenschaften werden 1938 dem Reichsverband der deutschen gemeinnützigen Wohnungsunternehmen eingegliedert. Ziel ist die Kontrolle über eine vermeintlich abweichende Gesinnung und ihre Aushebelung.
Trotz der Gegebenheiten war der Vorstand immer bemüht, seine Eigenständigkeit aufrecht zu erhalten. Durch die Rohstoffknappheit gestaltete sich der Erhalt des Bestandes in der zweiten Hälfte der 30 er Jahre schwierig. Am 30. Juni 1937 ergeht eine Verordnung zur Einsparung von Baustoffen, da die Rüstungsindustrie alle verfügbaren Stahl- und Eisenreserven benötigt. Dennoch gelingt es dem Bauverein die Häuser der Gutenbergstraße 8-12 fertigzustellen. Durch den Beginn des zweiten Weltkrieges 1939 gab es auch keinen Fortschritt in der Bautätigkeit. Material für Reparaturen und Brennmaterialien wurde zunehmend knapper. Es mussten Luftschutzkeller angelegt werden und die Dachstühle gegen Feuer imprägniert werden. Zu dieser Zeit bestand der Vorstand des Bauvereins aus drei ehrenamtlichen Mitgliedern, die das Alltagsgeschäft organisierten.[2]
1945 – 1970
Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges, wurde im Oktober 1945, ein Vorstandsmitglied und ein Jahr später ein weiteres ausgetauscht. Unter dem Namen Bauverein arbeitete als eine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft (GWG) weiter. Wichtigste Aufgabe war die Beseitigung der Wohnungsknappheit, dies bleibt auch in den kommenden Jahren eines der dringlichsten Probleme. Nach Gründung der DDR wurde in der Errichtung von Arbeiterwohnungsgenossenschaften (AWG) ein Mittel gesehen, dem Mangel beizukommen. Die GWG wurde dagegen lediglich gefördert, wenn sie sich in eine AWG umwandelte oder sich einer AWG anschloss. 1961 baute die GWG im Brahmsweg ihre letzten zwei Häuser.[2]
Am 15.08.1954 wurde die erste AWG als Genossenschaft der Volkseigenen Schuhfabrik „Banner des Friedens“ gegründet. [3]Damit konnten großflächige Neubauprojekte gestartet werden. 1958 begann man mit dem ersten Wohngebiet Weißenfels Nord, zwei Jahre später setzte man im Westen der Stadt fort. So entstanden innerhalb von 10 Jahren gut 3000 neue Wohnungen. Diese wurden nach einem einfachen Schlüssel aufgeteilt. Die eine Hälfte erhielten die einzelnen AWGs („Banner des Friedens“, Ketten- und Nagelwerke“, „Bauindustrie“, „Rat des Kreises“, „Reichsbahn“) und die andere die Volkseigene Gebäudewirtschaft. Über eine Mitgliedschaft bei einer AWG kam man oft schneller an eine Wohnung, als über einen Antrag bei der Stadt. Bevor man allerdings eine Genossenschaftswohnung bekam, mussten die Mitglieder Arbeitsstunden ableisten. Die Stundenanzahl richtete sich dabei nach der Größe der zu beziehenden Wohnung. Durch Arbeitsstunden und staatliche Förderungen, konnten die Mieten relativ niedrig gehalten [2]werden.
1970 – 1990
Nachdem in den 1970 er Jahren die Wohnungsbautätigkeiten in Weißenfels stark zurückgegangen waren, plante man zu Beginn der 80 er Jahre die Errichtung zweier neuer Wohngebiete auf dem Kugelberg und in Weißenfels-Süd. Hier sollte erstmalig in großem Stil die industrielle Fertigbauweise umgesetzt werden. Aus organisatorischen Gründen wurde der Zusammenschluss der einzelnen Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften zu einer vereinigten AWG betrieben. Vorsitzender des Vorstandes der vereinigten AWG wurde am 1.05.1980 Herr Günther Krebs. Mitglieder des Vorstandes waren Herr Arnold, Herr Bergmann, Herr Brenda, Herr Hoffmann, Herr Lindner, Herr Menzel, Herr Uhlig und Herr Weinkauf. So konnte sich eine unabhängige Struktur bilden mit einer eigenen Verwaltung und bis zu 40 eigenen Handwerkern. Die Vergabe der Wohnungen erfolgte durch die Abteilung Wohnungswesen beim Rat der Stadt.[2]
1990 – heute
Am 1. April 1990 wurde die staatliche Wohnraumzuweisung aufgehoben, sodass die Genossenschaft eigenständig über ihre Wohnungen verfügen konnte und unternehmerische Freiheit gewann. Am 21. Juni 1990 wurden von der Volkskammer die Neuregelungen des Genossenschaftsgesetzes beschlossen. Darin hieß es, dass ein geschäftsführender Vorstand und ein Aufsichtsrat zu bestimmen sind. Dies fand erstmalig am 26. November 1990 statt. Mit der im Mai 1991 verabschiedeten Grundmietenverordnung wurde der WBG Weißenfels/Saale eG die gesetzliche Grundlage für eine prinzipielle Neuordnung der Mieten ab dem 14. Oktober 1991 gegeben. So war es möglich, die Mieten, die bisher festgeschrieben waren, zu erhöhen. Außerdem ermöglichte es eine Umlage der Betriebskosten, was nachhaltig für die wirtschaftliche Stabilität der Genossenschaft beitrug. Mit staatlichen Förderungen und einer klaren Konzeption konnten die dringend notwendigen Sanierungen und Modernisierungen durchgeführt werden. Außerdem belasteten noch Altschulden die Genossenschaft. Zum 1. Januar 1993 erfolgte auf Basis der Grundmietenverordnung eine weitere Anhebung der Grundmiete. Und ab dem 1. Januar 1994 konnte eine beschaffenheitsbedingte Mieterhöhung in Kraft treten. Gut zehn Jahre nach der Wiedervereinigung waren alle Wohnungen auf einem zeitgemäßen Stand.[2]
Ab November 1990 im Aufsichtsrat: Martin Neumann (Vorsitzender), Günter Weise (Stellvertreter), Jutta Mühlner (Schriftführerin), Erich Hrazdira, Ulrich Geppert und Peter Lindner (Mitglieder des Aufsichtsrates)[2]
Im Vorstand: Klaus Arnold (Vorsitzender), Peter Friedrich (Stellvertreter), Sybille Asmus (Vorstandsmitglied Finanzen)[2]
Bautätigkeiten nach der Wiedervereinigung:
1998 - 7 Reihenhäuser Marienstraße 2017 - 16 WE in Weißenfels Nord, Kükenthalstr. 2 2019 - 8 WE in der Jüdenstr. 49[4]
Organe der Genossenschaft
Die Organe der Genossenschaft sind: der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Vertreterversammlung
An die Stelle der Vertreterversammlung tritt die Mitgliederversammlung, wenn die Zahl der Mitglieder unter 1.501 sinkt. Der Vorstand besteht laut Satzung mindestens aus zwei Personen und sie müssen Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Es gelten hier die Bestimmungen der aktuellen Satzung. Aufgabe des Vorstandes ist ein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb nach genossenschaftlicher Zielsetzung. Mitglieder des Vorstandes sind: Herr Martin Neumann (geschäftsführender Vorstand), Herr Hartmut Jurczok (nebenamtlicher Vorstand), Herr Rene Doll (nebenamtlicher Vorstand) – Stand Mai 2019[5] Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Sie müssen Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Es gelten hier die Bestimmungen der aktuellen Satzung. Aufgaben des Aufsichtsrates sind die Überwachung und Förderung des Vorstandes bei der Geschäftsführung. , Mitglieder des Aufsichtsrates sind: Frau Jutta Mühlner (Aufsichtsratsvorsitzende), Herr Wolfgang Guderian (stellv. Vorsitzender), Frau Gisela Huget (Schriftführerin), Herr Ullrich Geppert (Mitglied) – Stand Juni 2019 Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft und besteht aus mindestens 50, von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählten, Vertretern. Sie müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Es gelten hier die Bestimmungen der aktuellen Satzung. Die ordentliche Vertreterversammlung hat in den ersten 6 Monaten des Geschäftsjahres statt zu finden. Aufgaben können aus der aktuellen Satzung entnommen werden.[1]
Kennzahlen und Fakten
(Stand Juni 2019)
- Die Zahl der Beschäftigten beträgt aktuell 12 Mitarbeiter.
- Bewirtschaftet werden 2.305 Wohneinheiten, 22 Gewerbeeinheiten, 147 Garagen, 184 Stellplätze und 19 Pachtflächen in Weißenfels.[4]
- Die Genossenschaft führt die Firma Wohnungsbaugenossenschaft Weißenfels/Saale eG, eingetragene Genossenschaft und hat Ihren Sitz in 06667 Weißenfels, Beuditzstraße 50.
- 2.187 Mitglieder wohnen in teilsanierten und vollsanierten Wohnungen oder haben als Fördermitglieder Geschäftsanteile bei der Wohnungsbaugenossenschaft Weißenfels/Saale eG gezeichnet.
Literatur
Wohnungsbaugenossenschaft Weißenfels/Saale eG: Geschichte und Geschichten von Menschen und Häusern, Jubiläumsheft zum 100 jährigem Bestehen
Weblinks
Website der Wohnungsbaugenossenschaft Weißenfels/Saale eG
Einzelnachweise
- ↑ a b Wohnungsbaugenossenschaft Weissenfels/Saale eG: Satzung und Wahlordnung. Wohnungsbaugenossenschaft Weissenfels/Saale eG, abgerufen am 6. September 2019.
- ↑ a b c d e f g h i Wohnungsbaugenossenschaft Weißenfels/Saale eG: Geschichte und Geschichten von Menschen und Häusern. Hrsg.: Wohnungsbaugenossenschaft Weißenfels/Saale eG. S. 120.
- ↑ Stadtgeschichte. Abgerufen am 17. September 2019.
- ↑ a b Pressespiegel - WBG Weissenfels/Saale eG. Abgerufen am 16. September 2019.
- ↑ Impressum - WBG Weissenfels/Saale eG. Abgerufen am 16. September 2019.