Benutzer:Werner Steven/Württemberg

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Das Posttaxwesen innerhalb des Königreichs blieb ein Vorrecht der württembergischen Post und von diesem Recht wurde auch Gebrauch gemacht.

Für Briefe, Drucksachen und Warenproben im Verkehr auf Entfernungen bis zu 15 km, im Verkehr zwischen Orten ein und desselben Oberamtsbezirks und im Verkehr innerhalb des Bestellbezirks der Aufgabe-Postanstalt galt

Sendung von - bis Pfennige
Briefe 250 g 5
Drucksachen 50 g

50 g bis 250 g

250 g bis 500 g

3

5

10

Warenproben 250g 5

Für Pakete im Ortsverkehr und im Verkehr zwischen verschiedenen Orten ein- und desselben Oberamtsbezirks

Sendung von - bis Pfennige
Pakete 5 kg

5 bis 6 kg

6 bis 8 kg

8 bis 10 kg

10

15

20

25

Für Pakete im sonstigen internen Verkehr

Sendung von - bis über - bis Pfennige Bemerkung
Pakete 3 Pfund bis 15 km

15 bis 75 km

über 75 km

10

20

25

je 2 kg mehr, weitere 5 Pfg.
Pakete 3 Pfund bis 5 kg bis 75 km

über 75 km

20

25

je 2 kg mehr, weitere 5 Pfg.

Das Gewichtsporto für Geld und Nachnahmesendungen betrug auf Entfernungen bis zu 15 km, im Orts- Oberamtsverkehr bis zum Gewicht von 250g - 10 Pfennige. Hinzu kam die Versicherungsgebühr.

Sendung von - bis Pfennige Bemerkung
Versicherung

im Orts- Oberamtsv.

600 Mark

600 bis 1.200 Mark

1.200 bis 1.800 Mark

5

10

15

je 600 Mark mehr, weitere 5 Pfg.
im sonstigen Verkehr 100 Mark

100 bis 600 Mark

5

10

je 300 Mark mehr, weitere 5 Pfg.

Zur Postanweisungegebühr kam das zutreffende Porto. Im inneren württembergischen Verkehr werden Postanweisungs-Umschläge angeboten in die die Briefe eingelegt werden können.

Sendung von - bis Pfennige
Postanweisungs-

Gebühr

100 Mark

100 bis 200 Mark

200 bis 400 Mark

10

15

20

Für alle anderen Sendungen waren die im Reichspostgebiet gültigen Tarife anzuwenden.