Benutzer:Werner Steven/Württemberg
Das Posttaxwesen innerhalb des Königreichs blieb ein Vorrecht der württembergischen Post und von diesem Recht wurde auch Gebrauch gemacht.
Für Briefe, Drucksachen und Warenproben im Verkehr auf Entfernungen bis zu 15 km, im Verkehr zwischen Orten ein und desselben Oberamtsbezirks und im Verkehr innerhalb des Bestellbezirks der Aufgabe-Postanstalt galt
Sendung | von - bis | Pfennige |
---|---|---|
Briefe | 250 g | 5 |
Drucksachen | 50 g
50 g bis 250 g 250 g bis 500 g |
3
5 10 |
Warenproben | 250g | 5 |
Für Pakete im Ortsverkehr und im Verkehr zwischen verschiedenen Orten ein- und desselben Oberamtsbezirks
Sendung | von - bis | Pfennige |
---|---|---|
Pakete | 5 kg
5 bis 6 kg 6 bis 8 kg 8 bis 10 kg |
10
15 20 25 |
Für Pakete im sonstigen internen Verkehr
Sendung | von - bis | über - bis | Pfennige | Bemerkung |
---|---|---|---|---|
Pakete | 3 Pfund | bis 15 km
15 bis 75 km über 75 km |
10
20 25 |
je 2 kg mehr, weitere 5 Pfg. |
Pakete | 3 Pfund bis 5 kg | bis 75 km
über 75 km |
20
25 |
je 2 kg mehr, weitere 5 Pfg. |
Das Gewichtsporto für Geld und Nachnahmesendungen betrug auf Entfernungen bis zu 15 km, im Orts- Oberamtsverkehr bis zum Gewicht von 250g - 10 Pfennige. Hinzu kam die Versicherungsgebühr.
Sendung | von - bis | Pfennige | Bemerkung |
---|---|---|---|
Versicherung
im Orts- Oberamtsv. |
600 Mark
600 bis 1.200 Mark 1.200 bis 1.800 Mark |
5
10 15 |
je 600 Mark mehr, weitere 5 Pfg. |
im sonstigen Verkehr | 100 Mark
100 bis 600 Mark |
5
10 |
je 300 Mark mehr, weitere 5 Pfg. |
Zur Postanweisungegebühr kam das zutreffende Porto. Im inneren württembergischen Verkehr werden Postanweisungs-Umschläge angeboten in die die Briefe eingelegt werden können.
Sendung | von - bis | Pfennige |
---|---|---|
Postanweisungs-
Gebühr |
100 Mark
100 bis 200 Mark 200 bis 400 Mark |
10
15 20 |
Für alle anderen Sendungen waren die im Reichspostgebiet gültigen Tarife anzuwenden.