Benutzer:WiMiWik/Geschichte des Hochschulzuganges
Geschichte des Hochschulzuganges in der BRD
Der Begriff Hochschulzugang ist nicht eindeutig definiert. Er beinhaltet Bedingungen und Regelungen, die erfüllt sein müssen, um an einer Hochschule bzw. Universität zu studieren. Wer Zugang zu einer Hochschule bzw. Universität erhält, ist abhängig davon, welche Kriterien die jeweilige Bildungspolitik bzw. Hochschule / Universität festlegt. Die Regelungen zum Zugang der Hochschulen bzw. Universitäten war im Laufe der deutschen Geschichte sehr unterschiedlich. In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat die Hochschulreife eine wichtige Rolle für den Zugang zur Hochschule bzw. Universität gespielt.
Geschichtliches zum Universitäts- bzw. Hochschulzugang
Ein Blick in die deutsche Geschichte im Bereich Hochschulzugang zeigt, dass das Abitur bzw. die Hochschulreife nur zeitweise eine wichtige Rolle spielte, um an einer Universität bzw. Hochschule zu studieren. Gegen Ende des 14. Jahrhunderts entstanden auf deutschsprachigem Gebiet die ersten Universitäten. Nach Gründungen der Universitäten in Prag (1348) und Wien (1365) wurde 1386 die Universität Heidelberg gegründet. Es folgte die Universität Köln (1388), die Universität Erfurt (1392), Universität Würzburg (1402) und Universität Leipzig (1409). Weitere Universitätsgründungen erfolgten und im Jahr 1500 gab es bereits 15 Universitäten auf deutschem Gebiet.[1][2]Referenzfehler: Es fehlt ein schlieVorlage:SSendes </ref>
. entrichtet werden. Entsprechend war ein Studium von der finanziellen Situation der Studierenden abhängig. Die Studienanfänger/innen besaßen häufig ein unterschiedliches Vorwissen – viele von Ihnen haben mehr oder weniger Privatunterricht erhalten – und stiegen in die sogenannte „artistische Fakultät“ ein, um wichtige Kenntnisse für das Studium der höheren Fakultäten (Theologie, Jura, Medizin) zu erhalten bzw. zu erweitern. Dies waren vor allem Kenntnisse in der lateinischen Sprache, die damals – vergleichbar mit dem heutigen Englisch – Wissenschaftssprache an der Universität war. Die Universitäten auf deutschem Boden stellten über 400 Jahre lang die Studierfähigkeit der damaligen Studenten eigenverantwortlich sicher. Erst im Jahre 1788 wurde in Preußen mit dem preußischen Abiturreglement eine Abschlussprüfung an höheren Schulen eingeführt, welches als Geburtsstunde des Abiturs angesehen werden kann. Nach erfolgreicher Ablegung dieser Abschlussprüfung erhielt der Prüfling ein Reifezeugnis. Der preußische Staat beabsichtigte mit diesem Abiturreglement besonders die Rekrutierung und Ausbildung des Beamtentums zu fördern bzw. forcieren. Das Reifezeugnis war damals keineswegs Voraussetzung für ein Universitätsstudium und hatte noch keine einheitlichen Prüfungsanforderungen. Erst im Jahre 1834 wurden verbindliche Regelungen getroffen. Obwohl das preußische Abiturreglement von kritischen Zeitgenossen häufig als „Blendwerk“ bezeichnet wurde, setzte es sich das Abitur Mitte des 19. Jahrhunderts weitgehend als Zugangsvoraussetzung an Universitäten durch. Andere deutsche Länder führten ebenfalls entsprechende Abschlussprüfungen an höheren Schulen ein. Trotz des Abiturs hatten die Universitäten weiterhin die Möglichkeit, Studierende aufgrund von eigenen Bestimmungen zum Studium zuzulassen.[3][4]Referenzfehler: Es fehlt ein schlieVorlage:SSendes </ref>
.Referenzfehler: Es fehlt ein schlieVorlage:SSendes </ref>
. In der alten BRD (1949-1991) und der DDR (1949-1989) war die Hochschulreife grundlegend für ein Studium an einer Hochschule. Ab den 1970er Jahren gab es in einigen Ländern der Bundesrepublik Deutschland einige Versuche, Studieninteressierte aufgrund einer beruflichen Qualifikation für ein bestimmtes Fach zuzulassen, die kein Reifezeugnis erworben hatten. In den 1980er und 1990er Jahren gab es wissenschaftliche Untersuchungen zu den Studierenden ohne Abitur, die eine hohe Studienmotivation und -produktivität nachwiesen. Dass berufliche Qualifizierte generell ein Anrecht auf einen Studienplatz haben sollte, war in den 1980er nicht durchsetzbar und stieß auf großen Widerstand. Viele Zeitgenossen sahen ein Studium ohne Reifezeugnis als „Irrweg“ an.[5] Dieses Bild weichte sich erst in den 1990er und frühen 2000er Jahren schrittweise auf.
Nach positiven Erfahrungen mit Studierenden ohne Abitur, entsprechend erfolgreichen Hochschulabsolventen, regelte die Kultusministerkonferenz im März 2009 den Hochschulzugang für berufliche qualifizierte Bewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung für alle Länder der Bundesrepublik Deutschland. Demnach erhalten alle Bewerber/innen einen allgemeinen Hochschulzugang, die Abschlüsse Meister/in, Techniker/in und Fachwirt/in vorweisen können. Einen fachspezifischen Hochschulzugang können berufliche Qualifizierte mit Berufsausbildung und Berufserfahrung erhalten.<ref>KMK: Hochschulzugang für beruflich qualifizierter Bewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung. Abgerufen am 26. März 2020.
Insofern ist der Hochschulzugang ab 2009 für berufliche Qualifizierte möglich. Das Abitur bleibt für die Mehrheit der Studierenden ein wichtiger Abschluss für den Hochschulzugang, ist aber in der Bundesrepublik Deutschland keineswegs unerlässliche Voraussetzung für den Besuch einer Hochschule.
- ↑ Hartmut Boockmann: Wissen und Widerstand. Geschichte der deutschen Universität. Siedler Verlag, Berlin, S. 9.
- ↑ Arno Seifert: Das höhere Schulwesen. Universitäten und Gymnasien. In: Notker Hammerstein (Hrsg.): 15. bis 17. Jahrhundert. Von der Renaissance und der Reformation bis zum Ende der Glaubenskämpfe. C.H. Beck, München, S. 198.
- ↑ Andrä Wolter: Gymnasien und Abitur als "Königsweg" des Hochschulzugangs: Historische Entwicklungslienien und institutionelle Transformationen. In: Jochen Kramer / Marko Neumann / Ulrich Trautwein (Hrsg.): Abitur und Matura im Wandel Historische Entwicklungslinen, akutelle Reformen und ihre Effekte. Springer, Wiesbaden 2016, S. 5 ff.
- ↑ Jens Bruning: Das protestantische Gelehrtenschulwesen im 18. Jahrhundert: Pietismus - Aufklärung - Neuhumanismus. In: Notker Hammerstein / Ulrich Herrmann / (Hrsg.): Vom späten 17. Jahrhundert bis zur Neuordnung Deutschlands um 1800. C.H. Beck, München 2005, S. 280.
- ↑ Andrä Wolter: Die Öffnung des Hochschulzugangs für Berufstätige. Oldenburg 1994, S. 7 f., 55.