Benutzer:Woodie Wood/Test
Bei der Veröffentlichung von Informationen über Täter und Opfer bei Straftaten insbesondere in Printmedien und im Internet ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Datenschutzinteresse der Betroffenen abzuwägen.[1][2][3][4][5][6][7][8][9][10]
Nennung von Informationen über den Täter
Die Meinungs- und Medienfreiheit als auch die Pressefreiheit werden durch Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz, Artikel 11 Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 10 Absatz 1 EMRK geschützt.[7]
Die Öffentlichkeit hat einen Informationsanspruch grundsätzlich schon während des Strafverfahrens, denn diese sind gemäß § 169 GVG grundsätzlich öffentlich.[1]
Schon während des Strafverfahrens besteht die Gefahr eines irreparablen Reputationsverlusts. Der Verlust der Reputation kann auch bestehen bleiben, wenn sich bei einer Wiederaufnahme ein Fehlurteil herausstellt.[1]
Zur Resozialisierung zählen die Suche einer Unterkunft, das Finden einer beruflichen Tätigkeit und der Aufbau eines neuen, straffreien Umfelds. Dies wird erheblich erschwert, wenn die kriminelle Vergangenheit der Person im Internet per Suche über den Namen nachlesbar ist.[1]
Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) der Europäischen Union in Kraft. Artikel 17 Absatz 1 der EU-DSGVO regelt die Löschung personenbezogener Daten („Recht auf Vergessenwerden“). Demnach hat der Betroffene einen Anspruch auf Löschung von personenbezogenen Daten.[1] Artikel 17 Absatz 3 schränkt das Recht ein, wenn hierdurch die freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit betroffen sind oder die für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder statistische Zwecke gefährdet werden.[1]
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrecht/faq/recht-auf-vergessenwerden-auch-fuer-straftaeter/
- ↑ https://boehmanwaltskanzlei.de/urheberrecht-medienrecht/764-recht-am-eigenen-namen?showall=1
- ↑ https://www.sueddeutsche.de/panorama/neue-identitaet-gefangen-in-der-anonymitaet-1.3506407
- ↑ https://www.deutschlandfunkkultur.de/die-taeter-beim-namen-nennen.1013.de.html?dram:article_id=168926
- ↑ https://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/wann-duerfen-medien-die-namen-von-straftaetern-nennen--106524706.html
- ↑ https://openjur.de/u/573909.html
- ↑ a b http://hlci-kontrovers.de/pro-und-contra-darf-man-straftater-in-online-archiven-beim-namen-nennen/
- ↑ https://www.rundschau-online.de/urteil-namen-verurteilter-verbrecher-nennen-11099698
- ↑ https://www.planet-wissen.de/gesellschaft/verbrechen/gefaengnis_leben_hinter_gittern/pwieresozialisierungvomstraftaeterzumnachbarn100.html
- ↑ https://www.sueddeutsche.de/medien/resozialisierung-von-straftaetern-kein-recht-auf-vergessen-fuer-die-sedlmayr-moerder-1.4034122