Benutzer:Wuselig/Wolf von Wunnenstein

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Wolf von Wunnenstein, auch der Gleißende Wolf von Wunnenstein genannt, (* um 1340 vermutlich in in Mühlhausen an der Enz; † 9. November 1413[1]. .

Entstammte einem eher weniger bedeutenden Niederadelsgeschlecht, welches allein durch sein Wirken bleibenden Nachruhm erhielt. Wobei dieser Nachruhm, besonders durch den Baladenzyklus Ludwig Uhlands Graf Eberhard der Rauschebart begründet wird. Hier besonders in den beiden Baladen 1 Der Überfall im Wildbad und 4 Die Döffinger Schlacht. Auch in der zweiten Balade Die drei Könige zu Heimsen wird er als fehlender vierter Schleglerkönig erwähnt. Diese Darstellung entspricht nur bedingt der historischen Wahrheit.

Leben

Wolf von Wunnenstein war der Sohn Fürderers II. von Wunnenstein, der sich Kirchherr von Mülhausen nannte[2]. Seine Mutter ist unbekannt. Er war einer von vier Brüdern und wohl nicht der Älteste, da einer dieser Brüder, Fürderer III., den Namen des Vaters trug.[3]. Die erste urkundliche Erwähnung Wolfs stammt von 1361[4]. In dieser Urkunde befindet sich bereits die Selbstbezeichnung Glißender Wolf. Der Begriff wird in der Literatur in zweifacher Weise gedeutet: Einmal als glîzen im Sinne einer glänzenden Rüstung, das andere mal als g(e)lichsen, im Sinne von ähnlich machen, vorgeben, so tun als ob, also ein gleisnerischer, hinterlistiger Wolf. Als Selbstbezeichnung, dürfte wohl die erste Bedeutung gemeint sein, die zweite Bedeutung eher eine wertende Interpretation der Nachwelt.

Der Überfall im Wildbad

Das erste wichtige Ereignis, welches seinen Nachruhm begründete war der Überfall im Wildbad. Gemeint ist die versuchte Geiselnahme des württembergischen Grafen Eberhard II. und dessen Sohn Ulrich durch Wolf von Eberstein bei einem Badeaufenthalt in Wildbad oder Teinach. Beide Orte kommen als möglicher Tatort in Frage. Teinach wird als wahrscheinlicher angesehen, da die berichtete Flucht zu Fuß auf die Burg Zavelstein von Teinach aus realistischer ist, anderseits wurden Wildbad im Jahr des Überfalls von Eberhard II. die Stadtrechte verliehen. Wolf von Wunnenstein wird an zweiter Stelle in der Reihe der Unterstützer Wolf von Ebersteins genannt[5]. Da die Schlegler bereits 1559 von Johannes Thritemius[6] in Verbindung mit dem Überfall gebracht wurden, was aber bereits 1835 von Pfaff[7] widerlegt wurde, wurde auch Wolf von Wunnenstein den Schleglern zugeschrieben. Aus der Interpretation einer Urkunde der Stadt Straßburg heraus[8], wurden auch die Martinsvögel mit dem Überfall im Wildbad in Verbindung gebracht. Ehmer sieht aber die dortige Aufzählung als auschließende Aufzählung an.

Während Wolf von Ebersteins Motiv für den Überfall offensichtlich ist, Württemberg war im Begriff eine Anwartschaft auf dessen Territorium zu beanspruchen, sind die Motive bei Wolf von Wunnenstein weniger klar. Wencker schreibt, dass sich Wolf von Wunnenstein bei der Stadt Frankfurt beklagt hätte, das ihm Eberhard von Württemberg sein väterliches Erbe vorenthalten hätte[9].

Die erste chronikalische Erwähnung stammt aus den Stuttgarter Annalen. Diese wurden vor 1452 von Geistlichen an der Stuttgarter Stiftskirche geschrieben. Es existieren drei Versionen dieses Berichts. In der ersten Fassung wird berichtet, dass 1357 (sic!) Wolf von Eberstein und Wolf von Nuwenstain(sic!), genannt der glyssend Wolff Graf Eberhard und seinen Sohn Ulrich in der Stadt Wildbad fangen wollte, diese aber entkommen konnten[10]. In der zweiten Fassung wird berichtet, dass 1367 die Grafen (sic!) von Eberstein mit einem großen Heer die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg im Wildbad gefangen nehmen wollten, diese aber von einem Leibeigenen gewarnt wurden und zu Fuß auf die Burg Zavelstein flüchten konnten. Das heißt, die Flucht auf Zavelstein kam hinzu und Wolf von Wunnenstein wird als Ebersteiner angesehen. In der dritten Fassung sind es zwar auch noch zwei Ebersteiner Grafen, aber einer davon wird Wolpho de Newen Eberstain genannt. In späteren Berichten, bei Trithemius und Crusius ist es ein Viehiert, beziehungsweise ein Landmann, die den Württembergern zur Flucht verhelfen, der Zavelstein wird nicht mehr explizit erwähnt.


Literatur

  • Hermann Ehmer: Der Gleißende Wolf von Wunnenstein, Herkunft, Karriere und Nachleben eines spätmittelalterlichen Adeligen. In: Historischer Verein für Württembergisch Franken, Stadtarchic Schwäbisch Hall, Hohenlohe Zentralarchiv Neuenstein (Hrsg.): Forschungen aus Württembergisch Franken. Band 38. Jan Thorbecke, Sigmaringen 1991, ISBN 3-7995-7638-X..

Weblinks

Commons: Wolf von Wunnenstein – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien


Einzelnachweise

  1. Grabinschrift nach: Oswald und Johann Jakob Gabelkover: Genealogische Kollektaneen, Hauptstaatsarchiv, Stuttgart, J1 Handschriften, Nr. 48g, Blatt 1299v, nach: Ehmer, S. 96
  2. Oswald und Johann Jakob Gabelkover: Genealogische Kollektaneen, Hauptstaatsarchiv, Stuttgart, J1 Handschriften, Nr. 48g, Blatt 1297r, nach: Ehmer, S. 96
  3. eine gemeinsame Erwähnung in einer Urkunde HStASt. A 502, U 497, nach Ehmer, S. 96
  4. HStASt. A 502, U 675, nach Ehmer, S. 96
  5. Ehmer, S. 100
  6. Johannes Thritemius: Chronicon insigne Monasteri Hirsaugiensis ordinis S. Benedicti, Basel, 1559, nach Ehmer, S. 100
  7. Karl Pfaff: Kritische Beiträge zur Württembergischen Geschichte des 13ten, 14ten und 15ten Jahrhunderts. In: WJB 1835, H 1, S. 180f., nach Ehmer, S. 100
  8. Aufforderung des Grafen Eberhard II. an die Stadt Straßburg "...[denjenigen] die in dem Wildbade sint gewesen/ und Johannes von Bosensteins sunderlichen und aller der Martins Fögel [Feind zu sein]]. Jakob Wencker: Apparatus et Instructus Archivorum ex usu nostri temporis, Straßburg, 1713, nach Ehmer, S. 100
  9. Wencker, Apparatus, S. 257
  10. Christoph Friedrich Stälin (Hg.): Annales Stuttgartienses. Jahrbücher des Stifts zum Hl. Kreuz in Stuttgart. In: WJB 1849, H. 2, S. 9f., nach Ehmer, S. 102