Benutzer:Xarioti/go/Wuḍūʾ
Wuḍūʾ bezeichnet die kleine rituelle Waschung zur Erzielung der rituellen Reinheit. (tahāra).
Ersatzweises Streichen über die Socken beim Wuḍūʾ
"Das Waschen der Füße ist eine der Hauptbestandteile der rituellen Waschung. Wenn man die Fußwaschung nicht vollzieht, dann ist die gesamte Waschung ungültig und daher auch das Gebet, welches danach durchgeführt wird. Nach der Mutawātir1 Sunna ist es erlaubt, statt die Füße zu waschen, über die Khuffayn2 zu streichen. Diese Erlaubnis [rukhsa] ist von allen Gelehrten der Ahlu Sunna akzeptiert worden."
Mālikī Madhab
Die Gelehrten dieser Rechtsschule sehen das Bestreichen der Socken als erlaubt an, sofern sie unten als auch oben eine Lederschicht besitzt.
Ḥanafī Madhab
Die Socken sollen so dick sein, dass kein Wasser durch sie kommt. Außerdem soll man mit diesen Socken einen Farsakh laufen können (das entspricht etwa 5,5 km) ohne dass die Socken reißen. In einem der Hauptwerk der Hanafiten Ad-Dur al Mukhtār Scharḥ Tanwīr al-Abṣār ist außerdem die Bedingung genannt, dass die Socken eine Sohle haben müssen.[1]
Schāfi‘ī Madhab
Die Socken sollen wasserdicht und so dick sein, dass man in ihnen normal laufen kann.
Ḥanbalī Madhab
"Die Socken sollen wasserdicht sein. Man muss in ihnen drei Tage laufen können und sie sollen nicht durchsichtig sein." [2]
Idschmā‘ - Der Konsens
Nach Imam Ibn al-Qattān lautet der Idschmā‘/Konsens über das Streichen der Socken beim Wuḍūʾ:
„Alle Gelehrten sind sich darüber einig, dass, wenn die Socken nicht dicht sind, man nicht über sie streichen darf.“
Einzelnachweise
- ↑ Abū Bilāl al-Mālikī: Das ersatzweise Bestreichen der Socken beim Wuḍūʾ nach den vier Rechtsschulen. sunnanet.de. Duisburg 1432/2010. http://www.sunnanet.de/pdf/socken.pdf
- ↑ Al Mardāwī, Al Inśāf, Buch der Tahara, Kapitel über das Bestreichen über die Socken.